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deckungsklage gegen eigene versicherung?

 
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sambo1976
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 08:40    Titel: deckungsklage gegen eigene versicherung? Antworten mit Zitat

person a hat sich mit person b mitte 2007 eine ETW gekauft. person b wurde bei person a ende 2007 als mitversicherte person bei der rechtschutz mitaufgenommen. februar 2008 gehen person a und b zum anwalt, da der verkäufer beim verkauf der ETW falsche angaben gemacht bzw. mängel evrschwiegen hat. rechtschutz macht deckunsgzusage. jetzt wo der fall vor gericht geht, zieht die versicherung ihre deckungszusage zu 50% zurück mit der begründung dass person b zum zeitpunkt des kaufdatums der wohnung noch nicht mitaufgenommen war.
darf die versicherung das machen, nachdem sie eigentlich beim ersten schreiben vom anwalt über alles aufgeklärt wurde und deckungszusage erteilt hat?
welche chancen bestehen bei einer deckunsgklage?

wer kann helfen...?!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich krieg echt einen Hals, was hat das denn bitte im Entferntesten mit unserem Politikforum zu tun, wo doch ein paar Klicks weiter ausdrücklich Versicherungsrecht aufgeführt ist?

Verschoben & schon wieder etwas beruhigt...
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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sambo1976
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich krieg echt einen Hals, was hat das denn bitte im Entferntesten mit unserem Politikforum zu tun, wo doch ein paar Klicks weiter ausdrücklich Versicherungsrecht aufgeführt ist?

Verschoben & schon wieder etwas beruhigt...



wer arbeitet macht fehler, wer nicht arbeitet macht keine fehler... Lachen
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Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es kommt bei der RV nicht an, wann man klagt, sondern wann der "Schadensfall" eintritt. Das ist hier der Kauf der Wohnung. Das ist m.E. korrekt, was die Versicherung macht. Deshalb sehe ich keine Chancen bei einer Klage...
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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sambo1976
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es kommt bei der RV nicht an, wann man klagt, sondern wann der "Schadensfall" eintritt. Das ist hier der Kauf der Wohnung. Das ist m.E. korrekt, was die Versicherung macht. Deshalb sehe ich keine Chancen bei einer Klage...


das ist dann wieder die leute verarscht. da zahlt man jahrelang in rsv und hat noch nie einen cent benötigt und dann stellen die sich quer wenn man sie mal braucht. d.h. dass person b alles aus eigener tasche zahlen muss?! und die kosten für person a werden von der rsv übernommen?! aber der schaden bleibt ja um grunde genommen der selbe. oder wird dann nur auf die hälfte des schadens geklagt wenn person b sich dann an den kosten nicht beteiligt? denn das liegt dann bei 1-2 gerichtsverfahren und gutachter bei 3000-5000€.
das fall liegt aber so klar auf der hand dass er gewonnen wird.

der schadensfall wurde aber erst 1 jahr später entdeckt....und nicht gleich bei kauf der etw....
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.07.08, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

das ist dann wieder die leute verarscht.....


hmmmm

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

der schadensfall wurde aber erst 1 jahr später entdeckt....und nicht gleich bei kauf der etw..


die schadenursache liegt hier:

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

da der verkäufer beim verkauf der ETW falsche angaben gemacht bzw. mängel evrschwiegen hat.


sambo1976 hat folgendes geschrieben::

da zahlt man jahrelang in rsv


stimmt so ja auch nicht.

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

person b wurde bei person a ende 2007 als mitversicherte person bei der rechtschutz mitaufgenommen.


Person B hat also offensichtlich nicht "jahrelang in RSV bezahlt"

Person A und B kennen sich ja sicherlich nicht erst seit dem Kauf der Wohnung. Daher hat man sich "jahrelang" die Prämien für Person B gespart...

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

und die kosten für person a werden von der rsv übernommen?!


Da Person A rechtzeitig eine RSV abgeschlossen hatte, ja...

Außerdem kommt so ein Wohnungskauf ja auch nicht überraschend von einem Tag auf den anderen. Warum hat Person B sich nicht schon vor dem Kauf der Wohnung um Versicherungschutz über eine RSV gekümmert?

Sind erste Mängel, oder der Verdacht auf solche, so gegen Ende 2007 aufgetreten und man dachte sich dann: "Dann versichern wir Person B mal lieber mit?"

sambo1976 hat folgendes geschrieben::

das fall liegt aber so klar auf der hand dass er gewonnen wird.


Na, dann kann einem die Sache mit der RSV ja auch egal sein...
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