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DAUERAUFETNHALT EG - Rechte

 
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Arif1104
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.07.08, 19:18    Titel: DAUERAUFETNHALT EG - Rechte Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich möchte versuchen jemanden hier zu finden der mir helfen kann.
Mein Problem lst folgender:

Habe vor einem Monat Daueraufenthalt bekommen.r hatte ich niederlassungerlaubnis. DavoBin davon ausgegangen das ich damit in Ausland arbeiten kann. HAbe angerufen, und die nette Dame am Telefon meinte zu mir das würde funkzionieren aber ich müsse einen Arbeitgeber in Holland finden der für mich Arbitserlaubniss in Holland beantragt und damit bekomme ich den befristeten aufenthal in holland und dann kann ich arbeiten.
Hört sich sehr kompliziert an. Heute habe ich mit einem Mann geredet und der meinte zu mir das ich tatsächlich in Holland arbeiten kann wenn ich einen Arbeitgeber finde, er solle mir dann Arbeitsvertrag geben und damit könnte ich zur Polizei gehen und die würden mir ein Stempel geben und damit bekomme ich den Erlaubniss. Und das hat nicht viel mit dem daueraufethalt EG zu tun. Also ich verstehe nichts mehr und weiss ehrlich nicht was ich zu Tun habe. KAnn mir bitte jemand weiter helfen ??

Was sind den Vorteile des Daueraufenthaltes ?? sollte das nicht unkomliziert sein

MFG
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 22.07.08, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Arif1104 hat folgendes geschrieben::
wenn ich einen Arbeitgeber finde, er solle mir dann Arbeitsvertrag geben und damit könnte ich zur Polizei gehen und die würden mir ein Stempel geben und damit bekomme ich den Erlaubniss.

äh ja Polizei, na klar. Die Polizei hat damit mit Sicherheit überhaupt nichts zu tun.

Zitat:
Also ich verstehe nichts mehr und weiss ehrlich nicht was ich zu Tun habe. KAnn mir bitte jemand weiter helfen ??

Schon mal dran gedacht, bei der zuständigen Stelle in Holland nachzufragen?
_________________
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franzi76
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle, die EU-Richtlinie, die den neuen Titel "verursacht" hat, zu Rate zu ziehen. Dort werden die Rechte für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten im Kapitel III erläutert.

Die Richtlinie kann unter "eur-lex.europa.eu" über die Einfache Suche mit der Nummer 2003/109 gefunden werden.

Im Übrigen dürfte tatsächlich für die Details die zuständige Stelle in NL ein guter Ansprechpartner sein.
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