Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - AGG die xte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

AGG die xte
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
...
Ich habe auch nicht die Einrichtungsformen verglichen, sondern auf die Rechtsprechung des LAG:
...

Der einzige für mich erkennbar gravierende Unterschied scheint mir zu sein:

Zitat:
ab 21.30 Uhr ist nur noch eine Kraft pro Mädchen- bzw. Jungeninternat im Haus. Die Diensteinteilung wird so geregelt, dass ohne konkrete Anweisung des Schulleiters eine Kraft immer nur einen Nachtdienst macht und dann die drei weiteren Nachtdienste von den anderen Kolleginnen übernommen werden, also eine tägliche Abwechslung stattfindet und bei den Betreuern im Jungeninternat entsprechend verfahren wird.


Zitat:
Ebenso ist der Personalschlüssel dort höher.

Hallo Redfox,

die Rechtssprechung des LAG hat die Besonderheit eines bestimmten Mädcheninternats berücksichtigt und - wie ich finde - dann die Abweichung von der Grundnorm des AGG aus "sachlichem Grund" zugelassen.

Hier wurde daher m.E. zu recht gegen den Kläger (Dipl.-Sozialpädagogen) entschieden.

Nach diesem Urteil werden demnächst auch weiterhin Frauenhäuser und Einrichtungen für sexuell mißbrauchte Mädchen männerfreie Zonen bleiben können.

In diesem Sinne noch einen schönen Tag.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Zum Schluß eine persönliche Anmerkung: Ich finde es sehr schade, daß du in der ganzen Diskussion nicht auf meine Argumentation eingegangen bist.

Das liegt daran, dass ich dir ja prinzipiell Recht gebe warum es gut ist, dass das Urteil nicht anders ausgefallen ist. Was soll ich mit dir über irgendwas streiten bei dem ich prinzipiell keine anderere Meinung habe.

Umgekehrt bin ich aber der Meinung das Urteil hätte per Definition anders ausfallen müssen eben weil es das AGG gibt

Hallo windalf,

als Threadersteller gebührt dir mein letzter Beitrag in diesem Thread. Winken

Das AGG ist noch ein recht neues Gesetz. Und wie bei vielen neuen Gesetzen (z.b. SGB II - (Hartz IV)) bedarf das AGG noch einigen Auslegungshilfen. Dies machen bei uns in der Regel die Gerichte an dem jeweiligen Einzelfall.

Ich bin im übrigen der Ansicht, daß auch das ArbG Trier anders entschieden hätte, wenn der Direktor des Gymnasiums seine Äußerungen schon im ersten Rechtszug gemacht hätte. Wie aber der Begründung des LAG zu entnehmen ist, war er an diesem Termin nicht zugegen.

LAG - Az: 2 Sa 51/08 hat folgendes geschrieben::
Diese Feststellungen beruhen auf der glaubhaften Bekundung des Zeugen Dr. A.. Die Kammer hatte keine Veranlassung an der Richtigkeit dieser Aussagen zu zweifeln. Die Beweisaufnahme war erforderlich gewesen, weil der Kläger, der aus eigener Anschauung keine Kenntnisse über den tatsächlichen Ablauf im Mädchen- und Jungeninternat hatte, die Angaben des beklagten Landes zulässigerweise mit Nichtwissen bestreiten durfte.

Die Kammer war auch nicht gehindert, im Berufungsverfahren dem erstmals dort gestellten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen Dr. A. nachzugehen. Hierbei kam es nicht darauf an, ob das Arbeitsgericht insofern eine Hinweispflicht verletzt hat. Das Arbeitsgericht hat Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht im ersten Rechtszug zurückgewiesen, daher kommt ein Ausschluss gemäß § 67 Abs. 1 ArbGG nicht in Betracht. Ob neue Angriffs- und Verteidigungsmittel entgegen einer formgerecht gesetzten Frist des Arbeitsgerichts erstinstanzlich nicht vorgebracht worden sind, kann ebenfalls offen bleiben, weil nach freier Überzeugung des Landesarbeitsgericht die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde (§ 67 Abs. 2 S. 1 ArbGG bzw. § 67 Abs. 3 ArbGG). Durch die im Termin mögliche Beweisaufnahme war eine Feststellung des Sachverhaltes der Kammer möglich.

Eine Ungleichbehandlung ist nach § 5 AGG i.V.m. § 20 AGG im Einzellfall möglich und vom Gesetzgeber gewollt.

Dieser konkrete Fall zeigt vielmehr, daß sich das AGG bewährt hat und Männer sich nicht in die Schutz-/Intimbereiche von Frauen einklagen können.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich hat Dipl. Sozialarbeiter Klaus schon alle essentiellen Argumente gebracht, als Frau mag ich jedoch auch noch ein wenig Senf dazugeben.

Ein Sozialarbeiter, der sich auf einen Erziherinnenjob in einem Mädcheninternat bewirbt ist entweder verzweifelt oder berechnend. Er musste sowieso felsenfest damit rechnen abgelehnt zu werden, da die Umstände es garnicht möglich machen ihn zu beschäftigen. Es wurde ja schon häufig versucht Arbeitgeber wegen nichtanstellung zu verklagen.

Als Schwerbehindertenvertretung weiss ich wieviele Möglichkeiten es gibt um Menschen selbst mit schweren Einschränkungen erfolgreich in Betriebe zu integrieren. Ich würde trotzdem nie versuchen die Einstellung eines Armamputierten als Dachdecker duchzusetzen. Mit einigen speziellen Hilfsmitteln könnte dieser Mensch jedoch sein Können in der Dipsosition unter Berweis stellen.

Zum Thema Frauen und Muskelkraft kann ich nur sagen, ihr seid Elke noch nicht begegnet! Und ich denke gegen einige der Gewichtheberinnen, Kugelstoßerinnen und Boxerinnen will Ottonormalmann hier sicher nicht antreten. Frauen in Männerberufen (ich hab selbst einen "Männerjob" gelernt) können die Vielfalt von Fertigkeiten und Wissen erhöhen. Da kommt es aber auf den Einzelfall an genau wie Männer sind Frauen ja keine homogene Gruppe. Mein Problem war eher dass ich relativ klein bin wohingegen einige Kollegen das prima fanden da ich bequem zwischen die Werke der Maschine passte und sie sich quetschen mussten. Einige meiner Geschlechtsgenossinnen ruhen sich allerdings sehr zu meinem Leidwesen auf ihrem "Frau sein" aus. Wenn eine Hausmeisterin meint sie kann keine schweren Mülltonnen ziehen weil sie Frau ist, finde ich das arm, vor allem wenn sie gesundheitlich keine Probleme hätte das zu tun.

Übrigens sollte jeder Gruppenleitende in der Ausbildung lernen, dass man sich vor Situationen hüten muss in denen man längere Zeit allein mit Gegengeschlechtlichen Kids ist, vor allem wenn Körperkontakt nötig ist.
Ein älterer (60 Jahre) und erfahrener Jugendleiter plauderte mal aus den Nähkästchen was da so alles passieren kann Geschockt
Als Sani auf einem Lager knickten die 13 Jährigen reihenweise um und verletzten sich, um von dem damals mitte 20 jährigen zum Sanizelt getragen zu werden. Oder die Mädels hatten Zecken an den intimsten Zonen oder so Schmerzen in der Brust. Wenn dann der Leiter eine weibliche Sani holte, waren die Mädels immer recht schnell wieder gesund.
Auch glaube ich, dass Männer manchmal noch etwas naiv sind was weibliche Stimmungen während der Pubertät(oder auch später) angeht, die mädels kennen sich ja selbst noch nicht so richtig. Also selbst wenn man einige organisattorische Dinge wie die Dusche in diesem Fall hätte richten können, wäre der Mann auf der Stelle nicht geeignet.
Ich finde das AGG relativ gut denn es bedeutet mehr Chancengleichheit für Männer, Frauen und Behinderte Menschen. Es könnte endlich zu einem gesellschaftlichen Umdenken führen und Männern wie auch Frauen neue Perspektiven zu bieten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
...
Übrigens sollte jeder Gruppenleitende in der Ausbildung lernen, dass man sich vor Situationen hüten muss in denen man längere Zeit allein mit Gegengeschlechtlichen Kids ist, vor allem wenn Körperkontakt nötig ist.
Ein älterer (60 Jahre) und erfahrener Jugendleiter plauderte mal aus den Nähkästchen was da so alles passieren kann Geschockt
Als Sani auf einem Lager knickten die 13 Jährigen reihenweise um und verletzten sich, um von dem damals mitte 20 jährigen zum Sanizelt getragen zu werden. Oder die Mädels hatten Zecken an den intimsten Zonen oder so Schmerzen in der Brust. Wenn dann der Leiter eine weibliche Sani holte, waren die Mädels immer recht schnell wieder gesund.
Auch glaube ich, dass Männer manchmal noch etwas naiv sind was weibliche Stimmungen während der Pubertät(oder auch später) angeht, die mädels kennen sich ja selbst noch nicht so richtig. Also selbst wenn man einige organisattorische Dinge wie die Dusche in diesem Fall hätte richten können, wäre der Mann auf der Stelle nicht geeignet.
Ich finde das AGG relativ gut denn es bedeutet mehr Chancengleichheit für Männer, Frauen und Behinderte Menschen. Es könnte endlich zu einem gesellschaftlichen Umdenken führen und Männern wie auch Frauen neue Perspektiven zu bieten.


Hallo Oktavia,

nun gehöre ich mit 52 Jahren sicher schon zum alten Eisen. Lachen Aber ich komme halt auch aus der Jugendarbeit, war ehrenamtlich im Sanidienst und habe lange Zeit Jugendgruppenleiter ausgebildet. Daher kann ich Deine Ausführungen - mit einem breiten Grinsen, wenn ich in diesen Erinnerungen schwelge - nur bestätigen.

Eins aber zur Ehrenrettung einiger Männer: "Ein nicht unerheblicher Teil der Frauenärztinnen sind Männer." Smilie

Es gibt durchaus Männer, die das notwendige Problembewußtsein haben und sehr einfühlsam auf Problemlagen von jungen Mädchen und Frauen eingehen können.

Nun kenne ich diesen Dipl.-Sozialpädagogen nicht. Wie dem Urteil zu entnehmen ist, hat er im Feb. 1997 sein Diplom erworben.

Das LAG in Az, 2 Sa 51/08 hat folgendes geschrieben::
Der Kläger ist ausgebildeter Diplom-Sozialpädagoge. Laut Bescheinigung der Fachhochschule V-Stadt vom 26.02.1997 erwarb er im Studiengang Sozialwesen mit dem Studienschwerpunkt Sexualpädagogik einen Hochschulabschluss und ist seit dem berechtigt, die Berufsbezeichnung Diplom-Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge (Fachhochschule) zu tragen.


Sein Studienschwerpunkt ist die Sexualpädagogik. Für gute Sexualpädagogen gibt es m.W. wesentlich vielfältigere Beratungs- und Arbeitsfelder. Aber dies weiter zu vertiefen, führt an dieser Stelle zu weit. Winken

Mein Engagement in dem Schlagabtausch mit windalf galt einmal mehr dem AGG. Ich halte dieses Gesetz für richtig und wichtig. Daher bin ich gegen die von windalf geforderte Abschaffung, und bin entgegen seiner Auffassung der Meinung, daß das LAG dieses Gesetz nach Anhörung des Schulleiters richtig angewandt hat.

Und zu guter Letzt, war es mir wichtig aufzuzeigen, daß die Arbeitnehmerrechte die eine Seite der Medaille ist, aber die Rechte der Zielgruppe (hier der Mädchen und jungen Frauen) eben die andere Seite.

Ich hätte es sehr fatal gefunden, wenn sich Männer auf Grund eines anderen Urteils in Frauenhäuser oder Zufluchtsstätten für sexuell mißbrauchte Mädchen hätten einklagen können.

Der Intimbereich von Mädchen und Frauen darf m.E. nicht einer falsch verstandenen Gleichberechtigung der ArbeitnehmerInnen geopfert werden.

In diesem Sinne Dir ein schönes Wochenende

und danke für dein Feedback. Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4
Seite 4 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.