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offener Zutritt zur Schrebergarten???? Teich absichern

 
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Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 08:58    Titel: offener Zutritt zur Schrebergarten???? Teich absichern Antworten mit Zitat

Wir sind Pächter einen Schrebergartenanlage, auf unserem Grundstück ist ein Teich angelegt.
Die Grundstücke sind seit Jahren durch Törchen ca .80 cm hoch abgegrenzt, wegen der häufige Einbrüche mit Sicherheitsschloß verschlossen.
Nun werden wir Seitens des Vereins gezwungen, das Grundstück ( Törchen ) nicht mehr zu verschliessen.
Für uns ist dies allerdings auch ein Schutz gegen kleine KInder,diese vor der Gefahr in den Teich zu fallen zu schützen.
Kann ein Verein dieses verlangen , Schrebergarten, uns was ist wirklich im ERNSTFALL, kann ich den VEREIN dann belangen, bezw. die Sicherheitspflicht dann an den Verein abtreeten.

Wooooooooo kann ich mich dazu genau belesen.
Wer weiß Rat.

DANKE
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Tevi

Schau mal in deiner Gartenordnung nach, ob da sowas drin steht ( auch wegen höhe von Zaun unt Tor ).
Wie begründet der Vorstand, dass du dein tor nicht abschließen darffst. In deinem Garten hat niemand was zu suchen Ausrufezeichen

http://www.gartenfreunde.de/gartenpraxis/archiv/gartentipps/sicherheitamgartenteich

Gruß roni
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Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Er begründet es ,für den Fall der Fälle , falls es mal brennt o.so.
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

glaubt er wirklich, dass für die Feuerwehr ein 80 cm hohes Gartetnor ein Hindernis ist ??
Was will er denn machen, wenn du dein Tor weiterhin abschließt ?
Ist das Haupttor zur Anlage auch offen ??
Es ist deine Sache ob du dein Tor offen oder verschlossen haben willst.
Morgen kommt er un meint viellt die Laube darf man auch nicht abschließen.

Gruß roni
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

hier hab ich was für dich gefunden

http://www.gartenfreunde.de/forum/forum.php3?action=showMsg&id=3429&thema=8
http://ra-kotz.de/gartenteich.htm
ich hoffe das hilft dir weiter Lachen
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Durch den Pachtvertrag hast du einen Anspruch auf alleinigen Besitz des Pachtgegenstandes.
Der Vorstand kann dir keine Vorschriften machen, dass du den Garten offen halten mußt. Dein Pachtgegenstand fängt nicht erst an der Laube an, sondern am Zugang zum Grundstück.
Die Berufung auf "Feuerschutz" ist totaler Unsinn.

Frag ihn mal. ob er sein Haus oder seine Wohnung desshalb auch offen hält .
Vermutlich ist auch das Vereinsheim bei Abwesenheit verschlossen.
_________________
Spezi

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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

@ Spezi

das seh ich auch so. Gerade in diesen Kleingartenanlagen führen sich manche Vorstnände wie Regierungschefs auf, das hört mann immer wieder.

Gruß roni
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