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Verfasst am: 05.02.05, 02:07 Titel: Eintrittsgeld verlangen in einer ganz normalen bar!??!!?
hallo miteinander,
habe folgendes problem und bräuchte rat bzw. einen gesetzesauszug zu :
hier in unserem örtchen haben wir eine ganz normal bar, d.h. :
1. ohne tanzfläche
2. musik lauter als in anderen bars
3. sitzplätze für ca. 60-70 leute ( pro sitzcouch/ sitzecke mit einem tisch ca. 7-10 pers. )
4. eine große theke
so mein problem ist dass ich es nicht fassen kann dass man neuerdings 3 € eintrittsgeld zahlen muss!! die getränkepreise sind die selben geblieben!
nun wollte ich mal rat von euch bekommen ob es gesetzlich vorgeschrieben ist dass man eintrittsgeld verlangen darf, obwohl es kein eventabend ist!?!?
es ist wie an jedem abend der selbe ablauf seit 2 jahren!
klar kann ich verstehen wenn die tänzer etc. haben bzw. ein eventabend geplant ist dass man dafür auch ein wenig eintrittsgeld verlangen kann.
nun besteht meine vermutung dass sie das geld schwarz in die tasche stecken ohne dem finanzamt bescheid zu sagen.
dieses eintrittsgeld wird oftmals auch willkürlich erhoben, d.h einen freitag eintrittsgeld und an einem anderen freitag keins!!
auf anfrage ob es erlaubt ist, wurde mir von einem mitarbeiter geantwortet sie könnten sogar 20 € eintritt verlangen.
nun möchte ich wissen ob es legal ist oder illegal bzw. könnte mir jemand einen auszug aus einem eventuell existierende paragraphen zeigen!?
warum sollte es einem betreiber verboten sein, eintritt zu nehmen? es sind ja seine räumlichkeiten.
ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eintritt quasi ohne gegenleistung zu erheben, bleibt im ermessen des betreibers, aber mir würde kein grund einfallen, der ihm das verbietet.
ja stimmt schon..nur wie du schon sagtest, ob das von wirtschaftlichem vorteil ist, ist die andere betrachtung.
ich dachte mir vielleicht gibt es gesetze oder ähnliches wie vorschriften oder vorgaben.
Anmeldungsdatum: 26.11.2004 Beiträge: 76 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 14.02.05, 16:31 Titel:
Es ist in der Tat nicht Verboten für sein Lokal ein Eintritt zu verlangen. Es ist doch auch "ganz normalen" Doskotheken erlaubt Eintritt zu nehmen. Dort variiert der Preis doch auch. Es kommt zum Beispiel auf die Veranstaltung an, besondere Acts, usw. _________________ MfG
DTO
Alle meine Aussagen sind rein Privat und nicht verbindlich!
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 30.08.05, 10:51 Titel:
Ivanhoe190 hat folgendes geschrieben::
warum sollte es einem betreiber verboten sein, eintritt zu nehmen? es sind ja seine räumlichkeiten.
ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eintritt quasi ohne gegenleistung zu erheben, bleibt im ermessen des betreibers, aber mir würde kein grund einfallen, der ihm das verbietet.
Hallo!
Das Hausrecht Reicht nicht aus um Eintritsgeld zu verlangen! _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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