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Verfasst am: 15.08.08, 14:52 Titel: Wiederaberkennung eines Studienplatzes
Hallo,
man stelle sich einmal vor, dass ein Student, welcher gerade dabei ist seinen BA zu beenden, sich für verschiedene MA-Studienplätze für das kommende Semester beworben hat. Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen. Zu besagtem Zeitpunkt hatte der Student in seinem Leistungsnachweis 155 Creditpoints nachgewiesen.
Der Student hat eine Zusage für den Wunsch-Studienplatz erhalten und diesen auch angenommen.
Was wäre nun, wenn jemand im Nachhinein feststellt, dass es laut Vorschrift (Hochschulgesetz, Uni (Ordnung, veröffentlicht)) zum Bewerbungszeitpunkt Pflicht gewesen wäre, mindestens 162 Creditpoints im Leistungsnachweis belegt zu haben?
Könnte der Studienplatz wieder aberkannt werden, wie wäre die Rechtslage?
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