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bahn kontrolleur
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dominik1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 13:44    Titel: bahn kontrolleur Antworten mit Zitat

Hallo,

ist der Fahrkartenkontrolleur in der Bahn dazu verpflichtet mir seinen Ausweis zu zeigen?
Denn sonst könnte sich ja jeder ein Hemd mit "DB" anziehen und Kontrolleur spielen.

Hintergrund ist derer:
meine Freundin und ich wurden kontrolliert, ihr MonatsTicket war nicht lesbar da beschädigt, woraufhin der Kotrrolleur ausfallend und unverschämt wurde und ich ihn aufforderte mir seinen Dienstausweis zu zeigen damit ich mich bei seinem Vorgesetzten beschweren kann. Er verweigerte mir das.

Vielen Dank für eure Auskunft
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Kontrolleur verpflichtet ist, sich auszuweisen, weiß ich nicht sicher (mein Bacuhgefühl sagt: ja!). Aber: Um eine Beschwerde an das Nahverkehrsunternehmen zu schreiben, dürfte es ausreichen, den genauen Zeitpunkt der Kontrolle und die Strecke anzugeben, dann wird man dort schon wissen, wer zu der Zeit dort als Kontrolleur eingesetzt war...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel ist jeder der kontrolliert auch verpflichtet einen entsprechenden Prüfausweis mitzuführen. Dort steht sein Name/Dienstnummer etc. pp. drauf.

Wenn er allerdings eine Bescheinigung wegen Leistungserschleichung (=Schwarzfahrerbeleg 60,00 € o. ä.) ausstellt muss er dort auch seine Nummer eintragen, folglich kann man den Mitarbeiter auch dadurch zurückverfolgen.

Leider ist es so, dass manche Kontrolleure durch die tägliche Arbeit etwas abstumpfen und nicht unbedingt die Freundlichkeit in Person sind, allerdings benehmen sich auch die Fahrgäste den Kontrolleuren gegenüber in der Regel auch nicht besonders freundlich.
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dominik1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

naja, also wir waren betont freundlich und das Ticket war am Tag davor angebrochen und wir hatten keine Zeit es umzutauschen, da am Sonntag das ServiceCenter nicht geöffnet hat. Er hat mir gesagt ich soll meine "Klappe halten" und mich nicht einmischen!

Ich habe bereits eine Beschwerde an die Bahn geschickt und folgende Antwort erhalten:

Zitat:
Ich bedaure, dass es während Ihrer Fahrt mit dem Regionalexpress 10, zu Meinungsverschiedenheiten mit einem unserer Mitarbeiter gekommen ist.

[...]

Wenn das Auftreten unseres Mitarbeiters nicht Ihren Vorstellungen von einem höflichen und freundlichen Umgang mit Kunden entsprach, so bitte ich dafür um Entschuldigung. Ein tarifliches Fehlverhalten kann ich aber nicht erkennen.

Bitte gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet ihren Namen bekannt zu geben. Für eine Beschwerde etc. reicht die Zugnummer bzw. die Uhrzeit und das Datum. Alle unsere Mitarbeiter sind aufgrund Ihrer Dienstpläne erfasst.
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AlBundy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das bringt etwas Licht ins Dunkel.

Ich glaube die Kontrolleure können sich jeden Tag die Ausrede anhören, jemand habe vergessen etwas umzutauschen, abzustempeln etc. pp.

Dies ändert aber nichts daran, dass dies nach den Beförderungsbedingungen ein Fehlverhalten des Kunden ist, wonach er .... € zu zahlen hat.

Ich nehme an, sie wollten nicht einsehen, dass Sie ... € zahlen sollten. Es ist nicht in Ordnung wenn der Zugprüfer hier ausfallend geworden ist, ändert aber leider nichts am Sachverhalt. Zur Fahrt muss man einen gültigen Fahrschein mitführen, wenn man diesen nicht hat, dafür aber einen abgelaufenen Fahrschein oder einen ungültigen Fahrschein usw. usf....

Ich denke der Kontrolleur war wohl ungehalten, weil Sie bzw. der Fahrgast sein Fehlverhalten nicht einsehen wollte.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüßte jetzt aus dem hohlen Bauch heraus gar nicht, woraus sich diese Pflicht ergeben sollte. Es dürfte jedem Unternehmn freistehen durhc ihreAngestellten zu kontrollieren, ob die 'Kunden' eine Dienstleistung auch berechtigter Weise in Anspruch nehmen. Muss eine Verkäuferin einen Ausweis mit sich führen, wen sie einen Ledendieb stellt? Müssen im Kino die Karten-'Kontrolleure' Ausweise vorzeigen? Müssen Türsteher das, wenn sie einen Besoffenen aus der Disko rauswerfer?
Man sollte nicht vergessen, wer da eigentlich in wessen 'Wohnzimmer' steht und wer da was zu beweisen hat.
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke schon, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist seinen Prüfausweis vorzuzeigen, ansonsten könnte auch die Putzfrau XY mit ihrem Bahn-Konzernausweis Fahrkarten kontrollieren und sich hier ggf. ein Zubrot verdienen.

Es gibt diesen Prüfausweis tatsächlich, ich kann mich jetzt auch daran erinnern, dass kein Name des Mitarbeiters draufsteht. Die Mitarbeiter geben den Namen auch aus dem Grund nicht kund um vor späterern Rachezügen besser geschützt zu sein. So manch ein Kunde könnte auf die Idee kommen im Telefonbuch zu suchen. Wenn man dann "Sdrebniczak" heisst ist die Auswahl mit Sicherheit gering.


Zuletzt bearbeitet von AlBundy am 29.07.08, 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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dominik1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke man sollte hier differenzieren.

der kontrolleur wurde MIR gegenüber ausfällig. ICH habe ein gültiges Ticket vorlegen können!
daher bin ich ja wohl auch berechtigt mich zu beschweren, oder lasst ihr euch von jemandem, dem ihr nichts getan habt beleidigen und aus dem zug, für den ihr bezahlt habt, komplementieren? ich denke nicht..

Das ticket meiner freundin IST und WAR gültig. also kein schwarzfahren.
in einem ähnlichen fall vor einem jahr konnte der kontrolleur mit seinem gerät prüfen ob für die betreffende person ein gültiges ticket gebucht ist.

der kontrolleur wollte persönliche daten wissen, daher bin ich ja wohl auch berechtigt, zu überprüfen ob er überhaupt dazu berechtigt ist, diese daten zu erfragen. ein blaues hemd mit "DB" stickerei kann sich ja jeder anziehen...

die kassierin, die einen ladendieb stellt, hat auch kein recht den namen des ladendiebs zu erfahren. das darf nur die polizei.
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AlBundy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mitarbeiter hier die persönlichen Daten der Freundin wissen wollte, gehe ich davon aus, dass er das Ticket (aus welchem Grund auch immer) nicht akzeptiert hat.

Und wenn die Zentrale schreibt, dass hier kein tarifliches Fehlverhalten vorliegt, dann war die Fahrkarte nun wohl doch nicht gültig, oder?
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dominik1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

das ticket IST gültig. es ist ein monatsticket, für das ihre eltern monatlich geld überweisen per dauerauftrag. außerdem wurde es 5 tage vorher in einer kontrolle noch akzeptiert.
außerdem glaube ich kaum, dass die bahn (die außerdem nicht vertragspartner ist sondern der verkehrsverbund) MIR mitteilen dürfte, ob das ticket meiner freundin gültig ist oder nicht.

"tarifliches fehlverhalten" bezieht sich auf etwas anderes in meiner mail.

mir geht es nur um die frage, ob der kontrolleur verplichtet ist, sich auszuweisen!
normalerweise tragen die kontrolleure ihren ausweis immer gut sichtbar an der jacke.
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne das so, dass die Kontrolleure den Ausweis entweder in der Rundumschau (allen Fahrgästen im Abteil deutlich) zeigen, oder diesen dem einzelnen Fahrgast unter die Nase halten. Deswegen denke ich auch, dass sie dazu verpflichtet sind.

Zusätzliche Anmerkung: Wenn der Kontrolleur von einer Person die persönlichen Daten nicht bekommt oder mangels Ausweis oder zusätzlicher Unglaubwüdigkeit nicht kriegen kann, dann ist er verpflichtet die (Bundes-)Polizei hinzuziehen. Dies kommt öfter vor, als man denkt....
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird im Wesentlichen eine ähnliche Diskussion (Berechtigung etc. pp.) geführt, da es hier Fachleute sind, ist es ggf. etwas aufschlussreicher:

http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=7f9e282d78594afad4153b185c0f5060&act=ST&f=29&t=5343
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dominik1988
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

also, das ticket ist eine chipkarte, von deren ecke etwas halbabgebrochen war, wodurch es nicht mehr in den schlitz des lesegerätes passte.

flipmow: der kontrolleur tritt hier aber nicht als privatperson auf, sondern befindet sich im dienst. auch ein polizist muss seinen dienstausweis vorzeigen können, sonst kann man sich der befolgung der anweisungen widersetzen (ohne folgen).
ich will ja nicht den namen wissen, sondern nur feststellen können, ob der mensch, der angibt er sei berechtig mich zu kontrollieren auch wirklich dazu berechtigt ist.
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 29.07.08, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

dominik1988 hat folgendes geschrieben::
der kontrolleur tritt hier aber nicht als privatperson auf, sondern befindet sich im dienst.

Das stimmt. Aber die Bahn ist ein Privatunternehmen, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ich weiß nicht, ob vertraglich oder per AGB's geklärt wird, ob er sich nun ausweisen muss, oder nicht.
dominik1988 hat folgendes geschrieben::

auch ein polizist muss seinen dienstausweis vorzeigen können, sonst kann man sich der befolgung der anweisungen widersetzen (ohne folgen). .

Das ist schlichtweg falsch!
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auch mal auf den Unterschied zwischen eventuellen vertraglichen Pflichten (Bahn-Kunde) und hoheitlichen Pflichten (Polizist-Bürger) hinweisen. Da kann man keine Äpfel mit Birnen vergleichen: Ein Polizist hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen, egal ob das der Bürger will oder nicht: Er kann lediglich die Legitimation überprüfen. Zum Bahnfahren dagegen wird keiner gezwungen - hier können also vertragliche Regelungen greifen, die auch die Personendatenaufnahme einschließen können (siehe beispielsweise LänderTickets).
Der Vergleich mit dem Polizisten hinkt jedenfalls ganz arg.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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