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ok, der vergleich mit dem polizisten war natürlich nicht ganz richtig.
wenn ich jetzt mal mein aus krimis bezogenes wissen rauskrame, dann erinnere ich mich, dass die ermittler dort immer ihren ausweis vorzeigen wenn sie sich jemandem vorstellen.
Zitat:
Ich weiß nicht, ob vertraglich oder per AGB's geklärt wird, ob er sich nun ausweisen muss, oder nicht.
ja, genau DAS ist ja meine frage. ich wollte gar nicht mehr wissen als "muss er, oder muss er nicht?". kann man das vielleicht irgendwo nachlesen?
dabei geht es mir nicht um den namen, sondern darum, dass diese person doch irgendwie belegen können muss, dass sie dazu berechtigt ist, personalien etc zu erfragen und aufzunehmen. (laminiertes schildchen mit dienstnummer und foto, welches SONST immer von den kontrolleuren unaufgefordert herumgezeigt wird.)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.07.08, 11:27 Titel:
katmai hat folgendes geschrieben::
Ein Polizist hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen, egal ob das der Bürger will oder nicht:
Wo steht das? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.07.08, 11:41 Titel:
dominik1988 hat folgendes geschrieben::
ok, der vergleich mit dem polizisten war natürlich nicht ganz richtig.
wenn ich jetzt mal mein aus krimis bezogenes wissen rauskrame, dann erinnere ich mich, dass die ermittler dort immer ihren ausweis vorzeigen wenn sie sich jemandem vorstellen.
Zitat:
Ich weiß nicht, ob vertraglich oder per AGB's geklärt wird, ob er sich nun ausweisen muss, oder nicht.
ja, genau DAS ist ja meine frage. ich wollte gar nicht mehr wissen als "muss er, oder muss er nicht?". kann man das vielleicht irgendwo nachlesen?
dabei geht es mir nicht um den namen, sondern darum, dass diese person doch irgendwie belegen können muss, dass sie dazu berechtigt ist, personalien etc zu erfragen und aufzunehmen. (laminiertes schildchen mit dienstnummer und foto, welches SONST immer von den kontrolleuren unaufgefordert herumgezeigt wird.)
In der Regel werden Sie die AGB der DB AG bzw. Ihres Verkehrverbundes auf deren Internetseite unter dem Unterpunkt Beförderungsbedingungen finden _________________ ausgezeichnet
... dann erinnere ich mich, dass die ermittler dort immer ihren ausweis vorzeigen wenn sie sich jemandem vorstellen.
Klar, Schimanski & Co treten ja auch für gewöhnlich in Zivil auf, sind also erst mal nicht als Polizisten zu erkennen. (wiel in echt ihr Auftritt eben nicht mit der Tatort-Melodie unterlegt ist)
Wenn wir schon beim Fernsehen sind und diese Darstellungen als realitätsnah unterstellen wollen: Dirk Matthies zeigt nie einen Ausweis, wenn er die Mädels auf der Reeperbahn befragt...
dominik1988 hat folgendes geschrieben::
(laminiertes schildchen mit dienstnummer und foto, welches SONST immer von den kontrolleuren unaufgefordert herumgezeigt wird.)
Auch die in Uniform? _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 30.07.08, 12:33 Titel:
Redfox hat folgendes geschrieben::
katmai hat folgendes geschrieben::
Ein Polizist hat jederzeit das Recht, die Personalien festzustellen, egal ob das der Bürger will oder nicht:
Wo steht das?
Zur Klärung - das "jederzeit" ist missverständlich: Natürlich braucht es dazu auch noch einen hinreichenden Grund, aber grundlegend kann man sich der Personalienfeststellung in Deutschland nicht entziehen. Während ich mich der Bahnkontrolle einfach dadurch entziehen kann, indem ich nie Bahn fahre. Darauf zielte mein Vergleich ab, das jederzeit war nicht verdachtsunabhängig zu werten
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 30.07.08, 12:39 Titel:
katmai hat folgendes geschrieben::
Zur Klärung -
Danke. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Paar Anmerkungen dazu:
- Wenn die Fahrkarte unleserlich oder beschädigt ist (das war hier der Fall), ist sie ungültig
- Auch bei Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden kommt der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen (hier der DB) zu Stande, nicht etwa mit dem Verkehrsverbund
- Es besteht keine Pflicht der Zugbegleiter sich gegenüber den Fahrgästen auszuweisen. Du hältst Dich während der Fahrt in den Fahrzeugen (="in den Räumen") der DB auf und hast deren Spielregeln zu akzeptieren, nicht umgekehrt. Bei der Polizei ist das genauso, innerhalb einer Polizeiwache muss Dir auch kein uniformierter Polizist seinen Ausweis zeigen!
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 07.09.08, 08:12 Titel:
Wenn die Karte nicht lesbar ist? Dann muss sie ja ungültig sein, weil Gültigkeit ihre Überprüfbarkeit voraussetzt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 07.09.08, 09:44 Titel:
Nö. Ich weiß zwar nicht wie die Karte genau aussieht, aber irgendwas im Sinne von Name, Karten-Nr. oder Kunden-Nr. wird drauf sein. Und dann gibt es andere Wege zur Überprüfung, auch wenn die natürlich nicht so bequem sind wie ein Kartenlesegerät.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 07.09.08, 09:54 Titel:
Wahrscheinlich wird das in den Beförderungsbedingung geregelt sein.
Das Lesegerät wird mit Sicherheit nicht zum Spass eingesetzt, wenn man das Nötige auch einfach lesen könnte. Zur Gültigkeit reicht es in der Regel nicht, dass ein lesbarer Name drauf steht, sondern es wird auch z.B. irgendwie festzustellen sein, ob das Entgelt auch bezahlt wurde. Das dürfte dann im Chip gespeichert sein. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 532 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 07.09.08, 11:39 Titel:
Weitere Details wie Befördrungsbedingungen oder genauere Beschaffenheit der Karte wären mit Sicherheit interessant. Vielleicht kann der Eröffner da ja weiter helfen...
Das will mir nicht einleuchten. Wieso soll die Fahrkahrte ungültig sein, nur weil der Chip an- bzw. abgebrochen ist?
Es lag wohl keine (unsichtbare) Beschädigung des Chips vor, sondern eine vom Nutzer herbeigeführte Beschädigung der Chipkarte, so dass diese nicht mehr in das Lesegerät passte. Wenn man dann auf gültig erkennen müsste, könnte ja jeder seine (ungültige) Chipkarte abbrechen und sich so der Kontrolle zu entziehen.
Ich muss allerdings auch zugeben, dass mir diese Fahrkartenart (Chipkarte, die ins Lesegerät gesteckt werden muss) nicht bekannt ist und vermute, dass der TE hier was durcheinander gebracht hat. Eine Fahrkarte, die keinen Aufdruck hat und deren Gültigkeit sich nur mit einem speziellen Chipkartenlesegerät überprüfen lässt, macht irgendwie nicht so viel Sinn.
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