Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.07.08, 22:30 Titel: Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungen
Ist glaub ich eigentlich Vertriebsrecht / Lebensmittelrecht oder so...
Muss bei Nahrungsergänzungen auch ein Grundpreis angegeben werden???
Beim googeln kamen nur Massenweise Onlineshops aber nix mit rechtlichen Infos.
Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungen macht für mich eigentlich keinen Sinn, da es bei solchen Produkten auf die Zusammensetzung ankommt und so der Grundpreis keine Vergleichsmöglichkeit gibt.
Aber wie sieht das rechtlich gesehen aus. Jmd. Ahnung davon oder wo man da genau nachschauen kann?
Die Industrie und Handelskammer (IHK) hat Merkblätter für sowas. Auch im Internet. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.