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Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungen

 
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germanscouts
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 22:30    Titel: Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungen Antworten mit Zitat

Ist glaub ich eigentlich Vertriebsrecht / Lebensmittelrecht oder so...

Muss bei Nahrungsergänzungen auch ein Grundpreis angegeben werden???

Beim googeln kamen nur Massenweise Onlineshops aber nix mit rechtlichen Infos.

Grundpreisangabe bei Nahrungsergänzungen macht für mich eigentlich keinen Sinn, da es bei solchen Produkten auf die Zusammensetzung ankommt und so der Grundpreis keine Vergleichsmöglichkeit gibt.

Aber wie sieht das rechtlich gesehen aus. Jmd. Ahnung davon oder wo man da genau nachschauen kann?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Industrie und Handelskammer (IHK) hat Merkblätter für sowas. Auch im Internet.
_________________
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germanscouts
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/grundpreisauszeichnung.php

Hab mich auch mal telefonisch bei der IHK informiert.

Macht zwar wie gesagt nicht Sinn, aber wenn der Gesetzgeber das haben möchte, werde ich wohl mal wieder zu Füsse kriechen müssen...
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