Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Widerklage, Gegenklage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Widerklage, Gegenklage

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 10:23    Titel: Widerklage, Gegenklage Antworten mit Zitat

Erst einmal noch frohe Weihnachten an alle,

Die Sachlage:
A leiht B einen Betrag um den sich eine gerichtliche
Auseinandersetzung lohnt, sagen wir mal die Summe n.

A fordert das Geld zurück, aber weil B behauptet er hätte
ebenfalls Forderungen an A, der B deshalb die Zahlung
verweigert, verklagt A den B auf Zahlung der besagten Summe n.

In der mündlichen Verhandlung können sich A und B nicht
einigen, das Ganze ist undurchsichtig und das Gericht ordnet
Zeugenvernehmung an. Die Zeugenvernehmung ist widersprüchlich
und bringt keine Klarheit.

Erst nach dem Zeugenvernehmungstermin, aber noch vor der
Verkündung des Urteils erhält B durch eine andere Behörde ein
Beweisstück, welches von A zurückgehalten wurde und das beweist,
daß B tatsächlich einen n entsprechenden Anspruch gegen A hat.

Frage1:
B wusste, daß in dem erwähnten Beweisstück der Schlüssel zu
einer Forderung gegen A liegt, hatte auch die Herausgabe der
entsprechenden Unterlagen von A gefordert, aber nicht bekommen.
Deshalb wartete B bis er den Beweis der Behörde in Händen hielt.
War das ein Fehler ?

Frage2:
Kann B noch eine Gegenklage einreichen ?

Frage3:
Hat B noch eine Chance Vollsteckungsabwehr zu erreichen, oder
kann A zuerst gegen B vollstrecken.

mit den besten Grüßen und einen guten Rutsch ins neue Jahr,

erniebert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Hatte B die Herausgabe auch im Verfahren gefordert? (Oder womit hat er "gewartet"?) Dann hat er gar nichts falsch gemacht.
Aber auch sonst kann (nicht: muß) das Gericht das Einbringen des Beweisstückes noch als rechtzeitig ansehen, wenn B die Beibringung (nachweislich) nicht früher möglich war.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
erniebert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

B hat die Herausgabe sowohl vor dem Verfahren als auch während der Zeugenvernehmung gefordert.

Grüße erniebert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.