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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 23.12.08, 12:30 Titel: rechtskräftig abgelehnter Richter nimmt Prozeßhandlung vor |
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Hallo,
ein wegen der Besorgnis der Befangenheit vom übergeordneten Gericht rechtskräftig abgelehnter Richter nimmt trotz dieser Ablehnung eine Prozeßhandlung vor.
Ist diese Prozeßhandlung gültig?
Gruß
Herbert _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.12.08, 14:14 Titel: |
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Das kommt darauf an. Um was für eine Prozeßhandlung hat es sich gehandelt? Eine aufschiebbare oder eine unaufschiebbare?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 23.12.08, 14:42 Titel: |
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es war eine aufschiebbare Handlung _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 23.12.08, 19:50 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Das kommt darauf an. |
Warum? Nach Darstellung des Fragestellers ist die Ablehnung bereits erledigt ("vom übergeordneten Gericht rechtskräftig abgelehnter Richter"). Damit darf der abgelehnte Richter dann gar keine Prozeßhandlungen mehr vornehmen. §47 I ZPO erlaubt ihm auch unaufschiebbare Handlungen nur "vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs".
*Nach* einer Erledigung (die die Ablehnung bestätigt) ist er gar kein gesetzlicher Richter in dem Verfahren mehr. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 23.12.08, 20:09 Titel: |
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Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich.
Aber so einen Fall hatte ich noch nicht (und ich hatte schon vieles).
Die Anordnung des Richters ist ordentlich mit Dienstsiegel gestempelt.
Muss der Betroffene der Anordnung Folgte leisten?
Gruß
H. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 23.12.08, 20:31 Titel: |
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Es könnte auch darauf ankommen, um was es geht.
Wenn hier Fälle so geschildert werden, daß Richter, Anwälte, Polizisten usw. ganz offenkundige Fehler gemacht hätten, könnte es auch sein daß der Fragesteller wesentliches weggelassen hat. Und vorliegend wird nicht mals andeutet, um welche Art von Verfahren es geht und was der Richter gemacht haben soll, es wird nur vorausgesetzt, daß dies unzulässig sein muß und um Bestätigung gebeten.
Oft ist es aber schon so, daß Richter die jeweilige Verfahrensordnung in groben Zügen kennen. |
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 23.12.08, 20:41 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich dachte, wir seien hier im Unterforum Zivilprozeßrecht.
Also es es geht um einen Zivilprozeß, und der vor mehr als einem Jahr abgelehnte Richter hat das persönliche Erscheinen der Beteiligten zu einem Verhandlungstermin angeordnet.
Fehlt noch etwas wesentliches?
Gruß
H. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 24.12.08, 01:07 Titel: |
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Herbert_S hat folgendes geschrieben:: | Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich. |
Dann erübrigt sich jede Folgediskussion, weil ein nicht mehr gesetzlicher Richter überhaupt keine prozeßleitenden Entscheidungen mehr treffen darf, wie ich bereits geschrieben habe.
Dennoch erscheint die Situation ungewöhnlich. Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen? Wurde kein "Nachfolger" bestimmt?
Oder ist die Befangenheitssache vielleicht doch (noch) nicht abgeschlossen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 24.12.08, 08:43 Titel: |
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Ich kann das ungläubige Staunen gut verstehen, es geht mir ja genauso.
Aus dem Beschluss des Landgerichts " Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 16.11.2007 wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben.
Die Ablehnung des <Name des Richters> wird für begründet erklärt".
Dass er nicht darf, darüber sind wir uns ja einig und das bedarf keiner Diskussion.
Nun liegt hier aber eine gesiegelte Anordnung von ihm. Und die führt zu der Frage, ob sie gültig ist.
Zur Frage "Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen?" gibt es, finde ich einen ganz guten Aufsatz in der NJW 38/2007 "Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert", in ein wenig in die Psychologie eines Richters eingetaucht wird. Es ging da zwar um andere, aber es lässt sich ein wenig vergleichen und adaptieren.
Gruß
H. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 24.12.08, 10:54 Titel: |
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Denkbar wäre z.B., daß der entsprechende Beschluß bei diesem Richter noch nicht angekommen war. |
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 24.12.08, 11:17 Titel: |
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Nach einem Jahr und einem Monat sollte der Beschluss bereits bei dem Richter angekommen sein, zumal zwischenzeitlich Entscheidungen von einem anderen Richter beschlossen wurden.
Haben Sie noch eine Idee, den Richter in Schutz zu nehmen? Wobei es darum gar nicht geht.
Es geht einzig und allein um die Frage, ob die Anordnung des abgelehnten Richters Rechtskraft entfaltet (sie ist ja gesiegelt) oder nicht. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 24.12.08, 13:13 Titel: |
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Vielleicht klären Sie zur Sicherheit nochmals den tatsächlichen Bereich - könnte es sein, dass eventuell nur eine Namensähnllich- oder Gleichheit vorliegt? Vielleicht weil der abgelehnte Proberichter Meier nun am Amtsgericht Kleinwumpertsen sitzt und sein Nachfolger in Großwumpertsen auch Meier heißt? Oder weil die Geschäftsstelle z. B. wegen nicht geänderter Richter-Personendaten im EDV-System den Beschluss falsch ausgefertigt hat?
Ich würde vermutlich Akteneinsicht nehmen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 26.12.08, 20:53 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | Herbert_S hat folgendes geschrieben:: | Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich. |
Dennoch erscheint die Situation ungewöhnlich. Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen? Wurde kein "Nachfolger" bestimmt? |
Vielleicht ist der abberufene Richter zufällig Urlaubsvertreter des jetzt zuständigen Richters und hat, ohne genau in die Akte zu schauen, eine Verfügung getroffen?! Ist aber auch unwahrscheinlich, da i.R.d. Urlaubsvertretung wohl kaum eine Terminierung erfolgen würde. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Herbert_S FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 134
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Verfasst am: 27.12.08, 09:10 Titel: |
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Danke für die Antwort, aber die war auch leider am Thema vorbei.
Mein Thema ist, ob diese Verfügung Rechtskraft entfaltet.
Gruß
H. _________________ Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg. |
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Sheik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 325
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Verfasst am: 27.12.08, 10:14 Titel: Um was geht es? |
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Will man ohne Folgen diesen Termin platzen lassen um Zeit zu gewinnen?Wenn dies der Fall ist, dann hilft eine Bestätigung, die schon erfolgt ist, beim Risiko auch nicht weiter.
Andernfalls wäre es ja, wenn man nicht nur Zeit schinden will, das Beste, die Geschäftstelle auf diesen Umstand hinzuweisen. _________________ Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten |
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