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rechtskräftig abgelehnter Richter nimmt Prozeßhandlung vor
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:30    Titel: rechtskräftig abgelehnter Richter nimmt Prozeßhandlung vor Antworten mit Zitat

Hallo,
ein wegen der Besorgnis der Befangenheit vom übergeordneten Gericht rechtskräftig abgelehnter Richter nimmt trotz dieser Ablehnung eine Prozeßhandlung vor.
Ist diese Prozeßhandlung gültig?
Gruß
Herbert
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Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats ruht in Naumburg.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an. Um was für eine Prozeßhandlung hat es sich gehandelt? Eine aufschiebbare oder eine unaufschiebbare?

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

es war eine aufschiebbare Handlung
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an.


Warum? Nach Darstellung des Fragestellers ist die Ablehnung bereits erledigt ("vom übergeordneten Gericht rechtskräftig abgelehnter Richter"). Damit darf der abgelehnte Richter dann gar keine Prozeßhandlungen mehr vornehmen. §47 I ZPO erlaubt ihm auch unaufschiebbare Handlungen nur "vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs".
*Nach* einer Erledigung (die die Ablehnung bestätigt) ist er gar kein gesetzlicher Richter in dem Verfahren mehr.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Herbert_S
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich.
Aber so einen Fall hatte ich noch nicht (und ich hatte schon vieles).
Die Anordnung des Richters ist ordentlich mit Dienstsiegel gestempelt.
Muss der Betroffene der Anordnung Folgte leisten?
Gruß
H.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte auch darauf ankommen, um was es geht.

Wenn hier Fälle so geschildert werden, daß Richter, Anwälte, Polizisten usw. ganz offenkundige Fehler gemacht hätten, könnte es auch sein daß der Fragesteller wesentliches weggelassen hat. Und vorliegend wird nicht mals andeutet, um welche Art von Verfahren es geht und was der Richter gemacht haben soll, es wird nur vorausgesetzt, daß dies unzulässig sein muß und um Bestätigung gebeten.

Oft ist es aber schon so, daß Richter die jeweilige Verfahrensordnung in groben Zügen kennen.
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Herbert_S
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.
Ich dachte, wir seien hier im Unterforum Zivilprozeßrecht.
Also es es geht um einen Zivilprozeß, und der vor mehr als einem Jahr abgelehnte Richter hat das persönliche Erscheinen der Beteiligten zu einem Verhandlungstermin angeordnet.
Fehlt noch etwas wesentliches?
Gruß
H.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Herbert_S hat folgendes geschrieben::
Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich.


Dann erübrigt sich jede Folgediskussion, weil ein nicht mehr gesetzlicher Richter überhaupt keine prozeßleitenden Entscheidungen mehr treffen darf, wie ich bereits geschrieben habe.

Dennoch erscheint die Situation ungewöhnlich. Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen? Wurde kein "Nachfolger" bestimmt?
Oder ist die Befangenheitssache vielleicht doch (noch) nicht abgeschlossen?
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann das ungläubige Staunen gut verstehen, es geht mir ja genauso.
Aus dem Beschluss des Landgerichts " Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 16.11.2007 wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben.
Die Ablehnung des <Name des Richters> wird für begründet erklärt".
Dass er nicht darf, darüber sind wir uns ja einig und das bedarf keiner Diskussion.

Nun liegt hier aber eine gesiegelte Anordnung von ihm. Und die führt zu der Frage, ob sie gültig ist.

Zur Frage "Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen?" gibt es, finde ich einen ganz guten Aufsatz in der NJW 38/2007 "Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert", in ein wenig in die Psychologie eines Richters eingetaucht wird. Es ging da zwar um andere, aber es lässt sich ein wenig vergleichen und adaptieren.
Gruß
H.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Denkbar wäre z.B., daß der entsprechende Beschluß bei diesem Richter noch nicht angekommen war.
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einem Jahr und einem Monat sollte der Beschluss bereits bei dem Richter angekommen sein, zumal zwischenzeitlich Entscheidungen von einem anderen Richter beschlossen wurden.
Haben Sie noch eine Idee, den Richter in Schutz zu nehmen? Wobei es darum gar nicht geht.

Es geht einzig und allein um die Frage, ob die Anordnung des abgelehnten Richters Rechtskraft entfaltet (sie ist ja gesiegelt) oder nicht.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.12.08, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht klären Sie zur Sicherheit nochmals den tatsächlichen Bereich - könnte es sein, dass eventuell nur eine Namensähnllich- oder Gleichheit vorliegt? Vielleicht weil der abgelehnte Proberichter Meier nun am Amtsgericht Kleinwumpertsen sitzt und sein Nachfolger in Großwumpertsen auch Meier heißt? Oder weil die Geschäftsstelle z. B. wegen nicht geänderter Richter-Personendaten im EDV-System den Beschluss falsch ausgefertigt hat?
Ich würde vermutlich Akteneinsicht nehmen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.12.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Herbert_S hat folgendes geschrieben::
Dass er kein gesetzlicher Richter mehr ist, weiß ich.

Dennoch erscheint die Situation ungewöhnlich. Warum sollte ein bereits von der höheren Instanz als befangen "abberufener" Richter noch Prozeßhandlungen durchführen wollen? Wurde kein "Nachfolger" bestimmt?

Vielleicht ist der abberufene Richter zufällig Urlaubsvertreter des jetzt zuständigen Richters und hat, ohne genau in die Akte zu schauen, eine Verfügung getroffen?! Ist aber auch unwahrscheinlich, da i.R.d. Urlaubsvertretung wohl kaum eine Terminierung erfolgen würde.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, aber die war auch leider am Thema vorbei.
Mein Thema ist, ob diese Verfügung Rechtskraft entfaltet.
Gruß
H.
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 27.12.08, 10:14    Titel: Um was geht es? Antworten mit Zitat

Will man ohne Folgen diesen Termin platzen lassen um Zeit zu gewinnen?Wenn dies der Fall ist, dann hilft eine Bestätigung, die schon erfolgt ist, beim Risiko auch nicht weiter.

Andernfalls wäre es ja, wenn man nicht nur Zeit schinden will, das Beste, die Geschäftstelle auf diesen Umstand hinzuweisen.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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