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Straftaten in der Probezeit - Probezeit nun vorbei ?

 
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E36-Power
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 17:29    Titel: Straftaten in der Probezeit - Probezeit nun vorbei ? Antworten mit Zitat

Angenommen ich habe eine Straftat im Verkehr, in der Probezeit begannen, sprich 15.03.08 - 06.06.08 ist die Probezeit vorbei.

Kann man dann nachträglich belangt werden ?

Straftat Schlanenlinienfahren und dichtes Auffahren mit Fernlicht.

Dies wurde zwar abgestritten aber keinerlei Antwort nach 5 Monaten

Dies war innerhalb der Probezeit kann man dafür eine Nachschulung kassieren ? Oder wird es verlängert ?

Ich mein was kann ich dafür dass die solange für die Strafverfolgung brauchen ?

Oder ?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist der Tattag. Wenn dieser innerhalb der Probezeit war, dann führt eine Verurteilung (klingt nach Nötigung ?) dazu, daß ein Aufbauseminar angeordnet wird, wodurch sich dann die Probezeit verlängert.

Rechtliche Grundlage ist §2a Abs. 2 StVG
Zitat:
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
…

_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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