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Fluchthilfe durch Polizeibeamten

 
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sponjayy123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 13:28    Titel: Fluchthilfe durch Polizeibeamten Antworten mit Zitat

Ich stelle mir folgende Frage:

Angenommen P ist ein Polizeibeamter, welcher von einem Ranghöheren Beamten die Anweisung bekommt nach einem Verhör die Tür zum Verhörzimmer abzuschließen. P der den Tatverdächtigen T aber kennt beschließt dieser Anweisung nicht nachzukommen. T kann dadurch flüchten.

Wie ist die Rechtslage?
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

§120 StGB (Gefangenenbefreiung) hat folgendes geschrieben::

(1) Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ist der Täter als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Einem Gefangenen im Sinne der Absätze 1 und 2 steht gleich, wer sonst auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt wird.
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