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Verfasst am: 30.07.08, 19:50 Titel: anwaltliche Abrechnung bei geringem Streitwert
Hallo,
angenommen es geht um einen Streitwert von 500€.
Kann ein Anwalt, der mit dieser Angelegenheit betraut werden sollte sagen, die gesetzlichen Gebühren dafür sind mir zu gering, ich möcht das nach Zeitaufwand abrechnen.
Andererseits wenn der Streitwert sagen wir 1 Mio ist und der Fall wäre mit einem Brief erledigt, dann hätte der Anwalt bei Abrechnung nach Gebührenordnung doch einen beträchtlichen Stundenlohn.
Vielleicht ist das alles gängige Praxis, aber ich als Klient habe da so ein komisches Gefühl.
Kann ein Anwalt, der mit dieser Angelegenheit betraut werden sollte sagen, die gesetzlichen Gebühren dafür sind mir zu gering, ich möcht das nach Zeitaufwand abrechnen.
Natürlich kann er das sagen. Nur muss der Mandant auch zustimmen. Wenn der Mandant nicht zustimmt, kommt kein Mandat zu Stande. Es gibt genug Kanzleien, die auch für solche Streitwerte arbeiten (müssen). _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Vielleicht ist das alles gängige Praxis, aber ich als Klient habe da so ein komisches Gefühl.
Die Angelegenheiten mit Streitwerten von einer Million, die sich mit einem Schreiben - wahrscheinlich noch nem 2-Zeiler - erledigen lassen, sind selten. Die Einnahmen eines Anwalts (ich sag's auch hier immer wieder gern) bestehen aus einer Mischkalkulation: Nur wenn auch mal ertragreiche Mandate reinkommen, die einen hohen Streitwert aber nur einen geringen Aufwand verursachen, kann es sich der RA erlauben, mit einem Streitwert von 20 € vor Gericht zu ziehen und dort seitenlang schriftsätzlich vorzutragen. _________________ Null Komma
***
nix
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