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ich habe Ihren Beitrag vom ursprünglich Thread abgetrennt, da dies ein neues Thema ist.
LE ROUTIER hat folgendes geschrieben::
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Bin der Meinung das fällt unter unterlassene Hilfeleistung ?
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Unter "Unterlassene Hilfeleistung" läßt sich schon vieles packen, aber eben nicht alles. So wäre es auch keine unterlassene Hilfeleistung im strafrechtlichen Sinne, wenn ich meiner Nachbarin nicht (mehr) die Kohlen aus dem Keller, bzw. die "heißen Eisen aus dem Feuer" holen würde (siehe aber § 323c StGB).
Alle weiteren Sachen fallen unter die Vertragsfreiheit und ist Privatrecht. Wenn eine Autobahnraststätte Geld für Duschen und WC-Benutzung haben möchte, dann kann sie die Kunden selbstverständlich an den Kosten beteiligen. Das Hausrecht hat der Pächter der Raststätte und daher kann er die Spielregeln bestimmen.
Wer die Gebühren nicht bezahlen kommt nicht rein. So einfach ist die Sache. Im übrigen kommt auch keiner in den Zoo, ins Kino oder in die Disco, ohne vorher den Eintritt bezahlt zu haben.
Falls Urteile gesucht werden, helfen die Suchmaschinen sicher weiter.
Falls man sich im Geiste mal die Mühe macht für diese Dienstleistung eine Vollkalkulation zu erstellen, dann bemerkt man sehr schnell, warum diese Unternehmen eine Gebühr für die Benutzung ihrer sanitären Anlagen erheben.
Denken wir nur mal an Dinge, wie Miete, Strom, Wasser, Heizung, Instandhaltung, Reinigung, Personal, etc. Diese Kosten trägt zuhause auch niemand für mich.
Und bei vielen Raststätten gibts für die Toilettengebühr sogar einen Verzehrgutschein.
LE ROUTIER hat folgendes geschrieben::
Wir bezahlen schon Gebühren auf den Autohöfen
Parken ist andernorts auch nicht immer Kostenfrei. Wer mal seinen Hof gepflastert hat, weis was der Bau und die Unterhaltung einer Parkfläche kostet. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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