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garv3 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.07.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 30.07.08, 22:24 Titel: Club - gültige Regeln und "Strafen" |
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Hallo zusammen!
Ich habe mir folgende Frage gestellt.
Ist es generell erlaubt, dass ein Club oder eine andere Vereinigung privater Art (nicht angemeldet) in ihrer Satzung 'Strafen' festlegt - beispielsweise, dass interne Informationen nicht nach Außen preisgegeben werden dürfen? Und ist es legitim, dass ein solcher Club für Verstöße Geldstrafen (zu zahlen in die Clubkasse) vorsieht? Wie sieht es aus, wenn diese Satzung (oder ein ähnliches Regelwerk) bei Beitritt zu diesem Club / dieser Organisation akzeptiert wurde (per Unterschrift)? Ist so etwas rechtlich vertretbar?
Ist es erlaubt, dass dort beispielsweise auch festglegt wird, dass man seine Zugehörigkeit nicht öffentlich zugestehen darf?
Wie ist die Rechtslage im Bezug auf solche Regelwerke?
Dank und Gruß
derGarv |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 30.07.08, 22:46 Titel: Re: Club - gültige Regeln und "Strafen" |
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garv3 hat folgendes geschrieben:: | ...
Ist es erlaubt, dass dort beispielsweise auch festglegt wird, dass man seine Zugehörigkeit nicht öffentlich zugestehen darf?
Wie ist die Rechtslage im Bezug auf solche Regelwerke?
... |
Hallo garv3,
diese Formulierung wird sicher nicht mit der vom Grundgesetz garantierten Vereinigungsfreiheit und dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Vielmehr werden solche Formulierungen gerne von kriminellen, verfassungsfeindlichen oder anderen Geheimbünden bzw. (Psycho-)Sekten benutzt. Ich sehe eigentlich keinen vernünftigen, sachlichen Grund für eine derartige Klausel.
Liebe Grüße
Klaus |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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garv3 Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.07.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 31.07.08, 23:45 Titel: |
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Also ist soetwas grundsätzlich doch rechtlich i.O.?
Gilt das nur bei Vereinen oder auch bei rein privaten, nicht eingetragenen "Organisationen"? |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 01.08.08, 07:00 Titel: |
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garv3 hat folgendes geschrieben:: | Also ist soetwas grundsätzlich doch rechtlich i.O.?
Gilt das nur bei Vereinen oder auch bei rein privaten, nicht eingetragenen "Organisationen"? |
... nicht, wenn der Verein unter § 129 StGB fallen würde. Einige weitere Angaben zu dem fiktiven Verein würde die Beantwortung der Fragen enorm erleichtern. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 01.08.08, 07:34 Titel: |
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hallo
ich habe den Link gesetzt, dass man daraus entnehmen kann welche Vereinsstrafen aus welchen Gründen verhägt werden können.
Ich weis ja nicht warum bei diesem Verein strafen verhängt werden, und ob das gegen irgendwelche Gesetzte ist. Da müsstest du schon etwas mehr schreiben.
Gruß roni |
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JS FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 1241
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Verfasst am: 01.08.08, 08:47 Titel: Re: Club - gültige Regeln und "Strafen" |
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Hallo,
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | garv3 hat folgendes geschrieben:: | ...
Ist es erlaubt, dass dort beispielsweise auch festglegt wird, dass man seine Zugehörigkeit nicht öffentlich zugestehen darf?
Wie ist die Rechtslage im Bezug auf solche Regelwerke?
... |
diese Formulierung wird sicher nicht mit der vom Grundgesetz garantierten Vereinigungsfreiheit und dem Vereinsrecht im Einklang stehen. |
Wo siehst du da einen Verstoß?
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Ich sehe eigentlich keinen vernünftigen, sachlichen Grund für eine derartige Klausel. |
den braucht es auch nicht. Der Wille des Vereines, ausgedrückt durch seine Satzung, genügt. GERADE durch die Vereinigungsfreiheit und die dadurch dem Verein zugestandene interne Autonomie ist dieses möglich.
Man entgeht solchen Klauseln, indem man vor dem Eintritt in einen Verein dessen Satzung genau studiert und ggf. auf den Eintritt verzichtet. Ist man bereits Mitglied, muss man sich an solche Klauseln halten, sonst muss man ggf. mit einer Bestrafung durch den Verein rechnen (sofern eine solche Bestrafung aufgrund von entsprechenden Satzungsbestimmungen möglich ist). Man kannn sich solchen Klauseln aber zumindest für die Zukunft entziehen, indem man eine Satzungsänderung bewirkt - oder aus dem Verein austritt. Letzteres kann einem der Verein nicht auf Dauer verwehren.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd) |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 01.08.08, 11:50 Titel: |
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Hallo JS,
mir gegen die Infos zu dem Club/Verein einfach zu wenig her, um die gestellten Fragen nach dem Vereinsgesetz und Vereinsrecht auch nur ansatzweise fiktiv beantworten zu können. Die Vereinsautonomie ist im übrigen nicht grenzenlos und auch ein Verein/Club bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Liebe Grüße
Klaus |
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