Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Jemand geht zum Anwalt weil er ein verfahren wegen einer Strafsache am hals hat.
Der Mandant und der Anwalt vereinbaren eine „Gebühr von 150 Euro“ bis zum ersten tag vor Gericht.
Der Anwalt beantragt Akten einsticht.
Nach einiger zeit erhellt der Anwalt die Info das das verfahren / Ermittlungen eingestellt worden sind. (Kamm mit der Akteneinsicht)
Der Anwalt stellt nun eine Rechnung über
Nr 4100 VV RVG 120Euro
Nr 4104 VV RVG 110Euro
Mit mwst und Kleinkram über 300 Euro
Allerdings muss derjenige, der sich im Streitfalle darauf beruft, diese auch beweisen können, was bei mündlichen Vereinbarungen ohne Zeugen ziemlich schwierig werden dürfte. _________________ Null Komma
***
nix
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.