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Person A (Behörde) legt bei Gericht die Kopie eines Vertrages zwischem ihm und B vor. Beide Unterschriften sind vorhanden. Es gibt weder Dienstsiegel noch Unterschriftsbeglaubigungen noch Dienstrangangaben.
Die Kopie weißt Abklebungen und Streichungen auf. Es weisen weitere Merkwürdigkeiten daraufhin, dass hier kein Original vorliegen kann.
Bei Gericht kann kein Original vorgelegt werden.
ISt dies eine Urkundenfälschung, wenn es tatsächlich kein Original hierzu gibt?
Oder ist es bloß eine schriftliche Falschaussage oder ähnliches, was nicht strafbar ist?
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