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Möchten Sie auch unkündbar sein?

 
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utkoven
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Anmeldungsdatum: 19.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 08:25    Titel: Möchten Sie auch unkündbar sein? Antworten mit Zitat

a. arbeitet bei b
b ist mit der arbeit von a überhaupt nicht zufrieden.

es kommt nach mehreren vorkommnissen zum prozess:

lt. aussage des arbeitsrichters ist a
unkündbar, weil er in hessen eine ehrenamtliche tätigkeit ausübt (z.b. gemeinderat ist)

wenn auch sie nicht gekündigt werden wollen
ziehen sie nach hessen und werden sie gemeinderat.

wie kann b sich von a trennen?
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt zwar tatsächlich einen besonderen Kündigungsschutz für hessische Gemeindevertreter:

http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/33_Kommunalwesen/331-1-hgo/paragraphen/para35a.htm

aber wie man dort sieht, ist er nicht absolut.

Daß b "nicht zufrieden" ist, ist halt etwas vage.
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 23.08.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Großartig! Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass es ein solches Gesetz gibt. Vielleicht sollte ich nach Hessen ziehen...

Aber ernsthaft: Wenn B mit der Arbeitsleistung von A unzufrieden ist, soll es wohl eine leistungsbedingte Kündigung werden. Die Anforderungen dafür sind hoch, weil der Arbeitnehmer meines Wissens nur zu einer Arbeitsleistung verpflichtet ist, die seinen Kräften entspricht. Deswegen muss der Leistungsabstand zu vergleichbaren Arbeitskräften wohl sehr deutlich sein, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 24.08.08, 13:17    Titel: Re: Möchten Sie auch unkündbar sein? Antworten mit Zitat

utkoven hat folgendes geschrieben::

wie kann b sich von a trennen?


Indem er mal zuerst zu einem Anwalt geht.

MfG
Matthias
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