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Großartig! Ich hätte nicht im Traum daran gedacht, dass es ein solches Gesetz gibt. Vielleicht sollte ich nach Hessen ziehen...
Aber ernsthaft: Wenn B mit der Arbeitsleistung von A unzufrieden ist, soll es wohl eine leistungsbedingte Kündigung werden. Die Anforderungen dafür sind hoch, weil der Arbeitnehmer meines Wissens nur zu einer Arbeitsleistung verpflichtet ist, die seinen Kräften entspricht. Deswegen muss der Leistungsabstand zu vergleichbaren Arbeitskräften wohl sehr deutlich sein, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen.
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