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Chance auf Erstattung nach angeblichem Systemfehler?

 
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Thorsten78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.07.08, 14:08    Titel: Chance auf Erstattung nach angeblichem Systemfehler? Antworten mit Zitat

Im Februar habe ich über die Internetseite eines Reiseanbieters Flüge und Hotel für New York im Juni gesucht, bei Flügen ab Düsseldorf den Filter auf Business gesetzt. Als Ergebnis kam ein ziemlich günstiger Flug heraus(ca. 650 Euro). Gebucht habe ich dann per Formular über die Pressestelle des Reiseanbieters (habe durch meine Tätigkeit einen Presseausweis), mit dem Hinweis Business und den ausgewiesenen Preis. Beigefügt habe ich einen Ausdruck der Buchungsmaske aus dem Internet aus der es so hervorging. Bin von der zuständigen Mitarnbeiterin angerufen worden, sie würde meine Buchung entsprechend bearbeiten - sie war auch etwas über den Preis verwundert, als ich nachfragte, ob es tatsächlich Business wäre, bestätigte sie es aber.
Habe dann die erhaltene Rechnung bezahlt und die Reiseunterlagen erhalten. Bis zum Abflug habe ich dann vom Reiseanbieter nichts mehr gehört. Am Flughafen fand man dann bei Check-In keine Buchung Business, sondern nur Economy - ich habe vom Flughafen die Sachbearbeiterin angerufen, sie hat meinen Vorgang aufgerufen und am Telefon erneut bestätigt, gebucht, wie es im System stehe - nämlich Business. Die Fluggesellschaft verneinte erneut, Reiseanbieter forschte nach und man meldete sich ne halbe Stunde später - es sei damals ein Systemfehler gewesen, dass der Flug beim Business-Filter angezeigt wurde, aber Keiner sei.....
Da ich ja seinerzeit danach gesucht hatte und man mich nicht informiert hat und ja auch noch davon ausging es sei Business, sollte ich vor Ort das Upgrade durchführen, was ich leider erst einmal vorstrecken müsse, selbstverständlich müsse ich nicht für den Fehler aufkommen.
In New York angekommen habe ich den Buchungsbeleg meiner Kreditkarte an die Sachbearbeiterin geschickt, mit der Bitte den Betrag entsprechend zu überweisen / gutzuschreiben, wie besprochen.
Sie bestätigte mir per Email, dass sie die Erstattung erst durchführen könne, wenn ich ihr die zwei ursprünglichen und die zwei neuen Tickets zusenden würde, das habe ich dann nach Rückkehr per Einschreiben mit Rückschein gemacht.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben vom Anbieter, man habe den Vorgang erhalten und würde sich nach Prüfung erneut melden. Meine Nachfrage bei der Sachbearbeiterin der Pressestelle ergab, dass sie den Sachverhalt an die Reklamationsabteilung habe geben müssen.
Diese Abteilung teilte mir dann letzte Woche mit, dass ich mit keiner Erstattung rechnen könne, da in den Unterlagen nirgendwo eine Buchung Business dokumentiert sei, und ich aufgrund des Preises nicht davon hätte ausgehen können, dass es sich um Business handeln würde.
Ich habe dann meine Kopie des Buchungsformulars mit dem Hinweis auf Buchung Business und den Ausdruck der Original Bildschirmmaske vom Anbieter, sowie die Email der Sachbearbeiterin mit dem Satz "Ich benötige alle 4 Tickets von Ihnen um die Erstattung durchführen zu können. Sende Sie diese bitte gleich nach Rückkunft an mich." an die Reklamationsabteilung gesandt, seitdem nichts mehr gehört und auch auf meine neuerliche Nachfrage am Freitag habe ich bisher keine Rückmeldung......

Wie ist die Rechtslage?
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Risus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die "Rechtslage" ist entscheidend davon abhängig,
a) was sich hinter der Aussage "Systemfehler" verbirgt und
b) ob Sie mit "Reiseveranstalter" wirklich auch den Reiseveranstalter meinen oder nicht eher den Reisevermittler (ein Reisebüro).

Ein Reisevermittler schuldet vertraglich die ordnungsgemässe Vermittlung der Reise bzw. Reisebausteine und haftet für Schäden, die er selbst zu verantworten hat (also Fehler von eigenen Mitarbeitern oder des firmeneigenen Computersystems).

Der Reisevermittler haftet aber nicht, wenn das Problem durch fehlerhafte Angaben des Reiseveranstalters / Anbieters / Airlines in ein zentrales Buchugssystem wie AMADEUS entstanden ist. Dann wäre für Haftungsfragen der Verursacher (z.B. der jeweilige Anbieter bzw. die Airline) heranzuziehen.

Unabhängig davon könnte natürlich die Wirksamkeit des Reisevertrages durch den Reisevermittler oder den Veranstalter wegen eines offensichtlichen Preisirrtums angefochten werden.

Falls auf dem Kulanzweg keine Einigung erzielt werden kann, wird es darauf ankommen, wie ein Gericht die "Offensichtlichkeit" des Irrtums für den Kunden bei diesem Preisangebot beurteilt und welche Rolle dabei die telefonische Information des "Reiseanbieters" zur nachträglichen Erstattung spielen. Diese müsste man natürlich als Kunde irgendwie belegen können, wenn man sich darauf berufen will.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
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Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
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