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Produktbewertugnen zulässig?

 
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MasterB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 12:21    Titel: Produktbewertugnen zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich weiß nicht ob ich hier die richtige Kategorie erwischt habe. Ansonsten bitte verschieben.


Es geht darum, dass ich gerne auf meiner Homepage ein paar Produkte von Besuchern bewerten lassen möchte. Nun habe ich aber erfahren, dass Hersteller oft dagegen vorgehen und abmahnen wegen Verleumdung oder ähnlichem.

Konkret geht es zum folgendes Format was ich gerne (für Lebensmittel )benutzen möchte.

Name des Produkts: MasterBs
Geschmack:Rosine
Würdest Du es wieder kaufen?: Nein
Gesamtbewertung: 3/10

Meint ihr so eine sachliche Bewertung ist erlaubt oder kann man sich damit Ärger einhandeln?

MB.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Generell sind (auch unsachliche) Produktbewertungen völlig erlaubt ("Schnuppi Cola schmeckt wie eingeschlafene Füße", "Das Rot meines Ferrari verursacht mir Übelkeit").

Probleme kann man nur bekommen, wenn man gleichzeitig Werbung für die Konkurrenz der negativ bewerteten Firmen schaltet, dann ist man plötzlich mitten im unlauteren Wettbewerb...

Natürlich *kann* man auch trotzdem abgemahnt werden (vor unberechtigten Abmahnungen ist man schließlich niemals sicher, außer man verbringt die meiste Lebenszeit im Sarg), aber das muß man halt immer in Kauf nehmen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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MasterB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Also auf der Homepage gibt es Werbung für allerhand Lebensmittel, deswegen findet vermutlich auch jedes Produkt ein Konkurrenzprodukt.
Allerdings würde ich die Produktbewertung nicht unmittelbar mit der Werbung verknüpfen. Es soll eine objektive Beurteilung der Lebensmittel entstehen eben durch die Erfahrung der Besucher.
Wenn man nun das o.g. Format strikt einhält müsste man doch vor (unberechtigten) Abmahnungen sicher sein, oder?


MB.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Michael A. Schaffrath bereits schrieb, können Sie vor unberechtigten Abmahnungen niemals sicher sein, allenfalls vor berechtigten Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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MasterB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Wie Michael A. Schaffrath bereits schrieb, können Sie vor unberechtigten Abmahnungen niemals sicher sein, allenfalls vor berechtigten Winken


Das habe ich verstanden, deswegen schrieb ich es in Klammern Winken
Wenn man vor berechtigten sicher ist, dann wird auch die Anzahl der unberechtigten klein sein...
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