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Ich weiß nicht ob ich hier die richtige Kategorie erwischt habe. Ansonsten bitte verschieben.
Es geht darum, dass ich gerne auf meiner Homepage ein paar Produkte von Besuchern bewerten lassen möchte. Nun habe ich aber erfahren, dass Hersteller oft dagegen vorgehen und abmahnen wegen Verleumdung oder ähnlichem.
Konkret geht es zum folgendes Format was ich gerne (für Lebensmittel )benutzen möchte.
Name des Produkts: MasterBs
Geschmack:Rosine
Würdest Du es wieder kaufen?: Nein
Gesamtbewertung: 3/10
Meint ihr so eine sachliche Bewertung ist erlaubt oder kann man sich damit Ärger einhandeln?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.08.08, 16:14 Titel:
Generell sind (auch unsachliche) Produktbewertungen völlig erlaubt ("Schnuppi Cola schmeckt wie eingeschlafene Füße", "Das Rot meines Ferrari verursacht mir Übelkeit").
Probleme kann man nur bekommen, wenn man gleichzeitig Werbung für die Konkurrenz der negativ bewerteten Firmen schaltet, dann ist man plötzlich mitten im unlauteren Wettbewerb...
Natürlich *kann* man auch trotzdem abgemahnt werden (vor unberechtigten Abmahnungen ist man schließlich niemals sicher, außer man verbringt die meiste Lebenszeit im Sarg), aber das muß man halt immer in Kauf nehmen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Also auf der Homepage gibt es Werbung für allerhand Lebensmittel, deswegen findet vermutlich auch jedes Produkt ein Konkurrenzprodukt.
Allerdings würde ich die Produktbewertung nicht unmittelbar mit der Werbung verknüpfen. Es soll eine objektive Beurteilung der Lebensmittel entstehen eben durch die Erfahrung der Besucher.
Wenn man nun das o.g. Format strikt einhält müsste man doch vor (unberechtigten) Abmahnungen sicher sein, oder?
Wie Michael A. Schaffrath bereits schrieb, können Sie vor unberechtigten Abmahnungen niemals sicher sein, allenfalls vor berechtigten _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wie Michael A. Schaffrath bereits schrieb, können Sie vor unberechtigten Abmahnungen niemals sicher sein, allenfalls vor berechtigten
Das habe ich verstanden, deswegen schrieb ich es in Klammern
Wenn man vor berechtigten sicher ist, dann wird auch die Anzahl der unberechtigten klein sein...
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