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Reklamations Recht

 
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simninja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 14:37    Titel: Reklamations Recht Antworten mit Zitat

hallo

hab ein problem und weis nicht was ich genau für rechte habe (und bei google finde ich nicht wirklich was bzw weis nciht nach was ich suchen soll)

also ich hab mir in april ein kaninchen (weibchen) gekauft was angeblich vom arzt auch so bestätigt wurde.
aber heute musste ich feststellen das es ein männchen ist.

da es ein mangel in der beschaffenheit ist hat man doch das recht auf nachbesserung was hier ja nicht möglich ist oder neulieferung. oder kann man da gleich die nachrangigen rechte im anspruch nehmen also rücktritt vom kv +schadensersatz oder preisminderung

ich hab vorhin bei der verkäuferin angerufen und da meinte sie das man es nciht umtauschen kann etc. und das es da andere gesetze gibt

stimmt das??? und welche gesetze sind das und wo finde ich welche da auf mein problem passen??

hoffentlich könnt ihr mir helfen

schon aml ein danke im vorraus
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wer Männlein und Weiblein nicht unterscheiden kann, sollte besser gar kein Tier kaufen.
Wer dann auch noch 4 Monate braucht, um das festzustellen, sollte sich mal bei einem guten Optiker erkundigen.

Aileen
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simninja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

hi

sie haben das falsch verstanden es war so es wahren 2 käfige wo in den einen weibchen und in den anderen mänchen waren und da ich ein weibchen wollte hab ich mir aus den "weibchenkäfig" eins genommen und ncoh mal die verkäuferin nach gefragt ob das wirklich ein weibchen ist da meinte sie ja und sie meinte noch das es auch von einen tierarzt bestätigt wurde.
und gestern hab ich festgestellt das es ein mänchen ist (man schaut doch da nciht eden tag nach)
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 03.08.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen ist die Geschlechtsbestimmung bei jungen Kaninchen nicht immer ganz einfach. Wenn die Jungtiere früh abgesetzt werden kann es dem erfahrendsten Züchter mal passieren daß er einen Rammler für eine Häsin hält (umgedreht passiert so etwas selten).

Zum anderen: In wie weit ist dem Käufer ein Schaden entstanden durch die Tatsache, daß es sich nicht um ein weibliches, sondern um ein männliches Kaninchen handelt? Vermutlich ist das Tier als Liebhabertier und nicht als Zuchttier erworben worden (wer Zuchtambitionen hegt sollte nicht 4 Monate benötigen um festzustellen daß er einen Bock statt einer Zippe im Stall sitzen hat). Rammler sind als Liebhabertiere genau so gut geeignet wie Häsinnen, i.d.R. sogar noch besser als diese. Meist sind sie ruhiger und friedfertiger, während Häsinnen schneller bissig reagieren als Rammler. Auch eine Gemeinschaftshaltung ist mit Rammlern insofern leichter, daß sie sich kastriert sowohl mit Häsinnen als auch anderen kasstrierten Rammlern i.d.R. gut verstehen, während viele Häsinnen Artgenossen gegenüber sehr aggressiv sein können und eine Vergesellschaftung dann nicht möglich ist.

Auch als Schlachttiere sind Rammler genau so gut geeignet wie Häsinnen. Einzig das Abziehen ist bei Rammlern leichter, aber das kann man bestimmt nicht als Sachmangel bezeichnen.

Welcher Schaden ist dem Käufer nun entstanden?

LG die Waschbärin
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