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Gewohnheitsrecht als Rechtfertigungsgrund?
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Wenn "ich" an etwas gebunden bin, kann ich nicht frei interpretieren. Eine NORM schon gar nicht. Mehr gibt die dt. Sprache nicht her. Kein Spielraum f. Interpretationen.

Moro hat nicht interpretiert. Er hat Ihnen lediglich die von Ihnen in Bezug genommene Norm des Grundgesetzes erklärt, die Sie nicht verstanden haben.

Beste Grüße

Metzing


Danke. Aber ich habe nicht spezialisiert, sondern generalisiert.

Gewohnheitsrecht findet sich auch nur im common law. Bei uns nicht.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Gewohnheitsrecht findet sich auch nur im common law. Bei uns nicht.

Sie irren.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
TanteMüller hat folgendes geschrieben::
Gewohnheitsrecht findet sich auch nur im common law. Bei uns nicht.

Sie irren.


Ihre Aussage führt das Zitiergebot ad adsurdum.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Sie führen sich ad absurdum. Sie haben schlicht unsere Rechtsordnung nicht verstanden.
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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