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Was ist ein Vertrag?

 
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sebriko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 12:23    Titel: Was ist ein Vertrag? Antworten mit Zitat

Liebes Forum,

Was ist ein Vertrag? Diese Frage möchte ich anhand eines Beispiels mit euch einmal versuchen zu beantworten.

Weil ich im Moment an einer Magisterarbeit schreibe, wollte ich eine Lektorin beauftragen, diese Arbeit zu korrigieren. Leider sind unsere Email-Verhandlungen über die organisatorische Abwicklung zu einem jähen Ende gelangt, als ich eine erboste Mail mit der Absage der Korrektur erhalten habe. Den kompletten Email-Verkehr habe ich hier einmal 1:1 wiedergeben. Nur die Namen und Orte habe ich verändert. Jetzt frage ich mich, ob die wütende Mail der Lektorin am Ende berechtigt ist - mit anderen Worten - ob hier ein verbindlicher Vertrag zustande kam.

Gruß

Basti


1. Mail gesendet am 18.06.08 um 15:24:

Zitat:

Guten Tag,

wären Sie daran interessiert, eine Magisterarbeit zu korrigieren. Das müsste zwischen dem 27. und 29.06 geschehen. Bei Interesse schreiben Sie mir doch zurück. Bitte geben Sie auch Ihr Honorar an.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Meier


2. Mail gesendet am 18.06.2008 (keine Uhrzeit):

Zitat:

Sehr geehrter Herr Meier,

prinzipiell habe ich Interesse an der Korrektur Ihrer Magisterarbeit.
Da es sich beim angegebenen Zeitraum jedoch anteilig um ein Wochenende handelt, müssen Sie einen entsprecchenden Wochenendzuschlag einkalkulieren.

Meine Preise:
Für reines Korrektorat (Orthografie, Interpunktion, Grammatik) berechne ich 2,25 Euro je Normseite (eine Normseite zählt 1.600 Zeichen inkl. Leerzeichen).
Für zusätzliche Überprüfung von Ausdruck, Stil und Stringenz berechne ich 2,75 Euro je Normseite. Wochenendarbeit erfolgt mit einem Zuschlag von 50% ab Freitag 18 Uhr.

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage
Julia Schröder


3. Mail gesendet am 18.06.08 um 23:17:

Zitat:

Sehr geehrte Frau Schröder,

das geht schon klar. Ich Moment stelle ich mir nur die Frage, wie ich die korrigierte Arbeit abholen soll. Sie sind ja in Neustadt [Neustadt ist 37 km von der Universitätsstadt entfernt aus der Herr Maier stammt], wie ich sehe.

Gruß

Peter Meier


4. Mail gesendet am 19.06.2008 (keine Uhrzeit):

Zitat:

Sehr geehrter Herr Meier,

im Normalfall wird der gesamte Versand per E-Mail abgewickelt. Sie senden mir ihre Word-Datei, ich nehme die Korrekturen im "Änderungen verfolgen"-Modus vor, sodass Sie jede einzelne Korrektur annehmen oder ablehnen können.

Freundliche Grüße
Julia Schröder


5. Mail gesendet am 19.06.08 um 13:12:

Zitat:

Sehr geehrte Frau Schröder,

dann wird das wahrscheinlich nicht klappen, weil ich OpenOffice verwende, es sei denn, Sie haben auch OpenOffice?!
Gruß
Peter Meier


6. Mail gesendet am 19.06.2008 (keine Uhrzeit):

Zitat:

Sehr geehrter Herr Meier,

ich habe meine eigene Magisterarbeit auf OpenOffice geschrieben - allerdings steht das Programm nach wie vor auf dem Stand von 2004. Sollte diese Version noch mit Ihrer kompatibel sein, könnte es klappen...

Gruß
Julia Schröder


7. Mail gesendet am 19.06.08 um 14:45:

Zitat:

Sehr geehrte Frau Schröder,

also ich habe die Version 2.0. Die ist glaube ich, etwas neuer. Vielleicht laden Sie sich einfach diese Version herunter: http://de.openoffice.org/

Gruß

Peter Meier


8. Mail gesendet am 24.06.2008 (Uhrzeit unbekannt):

Zitat:

Sehr geehrter Herr Meier,

ich habe in der Zwischenzeit die neueste Version von OpenOffice (2.4) installiert - der Bearbeitung würde somit nichts mehr im Wege stehen. Sie könnten mir auch gerne schon vorab einen ersten Teil zur Korrektur schicken, es muss nicht die gesamte Arbeit im Zusammenhang sein.
In der Regel ist nach dem Lektorat auch durch den Autoren noch die eine oder andere Änderung vorzunehmen. Dafür sollten Sie ggf. etwas Zeit einplanen.

Freundliche Grüße
Julia Schröder


9. Mail gesendet am 24.06.08 um 22:04:

Zitat:

Sehr geehrte Frau Schröder,

vielen Dank für Ihre Mail. Ich habe ja gedacht, dass Sie sich nicht mehr melden würden. Daher habe ich schon einen Bekannten von mir beauftragt, die Arbeit zu korrigieren. Evt. könnten Sie das Literaturverzeichnis meiner Arbeit noch einmal überprüfen, weil ich mir hier noch ein bischen unsicher bin und mein Bekannter nicht allzuviel Ahnung vom Zitieren hat. Das Literaturverzeichnis umfasst 3 Seiten. Wenn Sie möchten, lassen Sie es mich doch wissen. (Aber innerhalb der nächsten 3 Tage Winken)

Freundliche Grüße

Peter Meier


10. Mail gesendet am 25.06.2008:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Meier,

in Anbetracht Ihrer Worte vom 18.6. "Sehr geehrte Frau Schröder, das geht schon klar." schien mir die Auftragslage eindeutig. In der Folge ging es m. E. um die Klärung der Einzelheiten, die bis Beginn der Bearbeitung abgeschlossen sein sollte - wenngleich ich Ihnen empfehlen möchte, in der Korrespondenz mit Geschäftspartnern ein wenig Sorgfalt in der Wortwahl walten zu lassen: "Vielleicht laden Sie sich einfach diese Version herunter" gleicht mehr einer Forderung denn einer höflichen Anfrage. Nichtsdestominder wünsche ich Ihnen, dass die Qualität der Korrektur Ihres Bekannten Ihren Vorstellungen entspricht. Ich selbst berufe mich auf "ganz oder gar nicht" und nehme Abstand von der Überprüfung Ihres Literaturverzeichnisses.

Freundliche Grüße
Julia Schröder
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann da an der letzten Mail nichts Wütendes entdecken.

Es ist hier offenbar ein Missverständnis darüber entstanden, ob der Auftrag nun erteilt und angenommen war oder nicht.
Zitat:
das geht schon klar
kann man zwar durchaus als Auftragserteilung ansehen, wurde aber durch
Zitat:
dann wird das wahrscheinlich nicht klappen,
zumindest relativiert wenn nicht gar zurückgenommen.
Eine Auftragsannahme unter den geänderten Bedingungen (Open Office statt Word) kann ich vor dem 24.6. nicht finden, sodass ein Vertrag nicht zustande gekommen sein dürfte. Kann man aber sicherlich auch anders auslegen.

Da Frau Schröder aber offenbar keine Ausfallentschädigung oder sonstiges gegen Herrn Meier geltend macht, kann das Herrn Meier eigentlich auch schnurz sein.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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sebriko
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Es ging mir auch nur um die ganz grundsätzliche Frage, ab wann man von einem Vertrag sprechen kann.

Wenn man einen Vertrag an einer beiderseitigen "Willenserklärung" fest macht, dann wäre es ja schon eine heikle Angelegeheit sich z.B. zum Kauf eines Computers im Geschäft beraten zu lassen. Ich dürfte dann z. B. nicht sagen "Guten Tag, ich möchte bei Ihnen gerne einen Computer kaufen, zeigen Sie mir doch mal, was Sie im Angebot haben!" Dann wäre ich ja schon verpflichtet zu kaufen.

Basti
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

in dubio pro reo

"geht schon klar" kann wohl nicht eindeutig als Vertragsabschluss gewertet werden, zumal den Vertrag betreffende "Abwicklungsmodalitäten", nicht nur die Bezahlung als solche, längst nicht geklärt worden sind.
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TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
TanteMüller hat folgendes geschrieben::
in dubio pro reo

Im Zivilrecht gibt es keinen "reo". Der Grundsatz hat hier nichts verloren.


Wieso nicht ? Ihm wird ein angebl. vorh. Vertrag angedichtet.
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