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Wie teuer ist eigentlich eine Polizistenbeleidigung?
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alder
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 13:54    Titel: Wie teuer ist eigentlich eine Polizistenbeleidigung? Antworten mit Zitat

Verkehrsteilnehmer V kommt in eine Verkehrskontrolle und wird für 20 Minuten angehalten obwohl er sich keiner Schuld bewußt ist. V diskutiert lautstark mit einem Polizisten und bezeichnet die Polizisten als nichtsnutzigen Abzockerverein. Die Polizisten erstatten Anzeige wegen Beleidigung. Wie teuer wird V die Aktion so in etwa kommen wenn er bisher keine anderen Delikte begangen hat und zu seinem Einkommen keine Angaben macht?
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 30.07.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Polizisten oder Beamtenbeleidigung. Eine Beleidigung ist für jeden strafbar, der die Beleidigung ausspricht oder sonst irgendwie kundtut.

Ich denke das wird schon was kosten, was Sie da gesagt haben. Ob da nach Tagessätzen verfahren wird, oder diese Beleidigung einen pauschalen Geldbetrag kostet weiss ich nicht. Wenn man z. B. gesagt hätte:"Fangt lieber...", da habe ich schon gelesen, dass dieses einen anderen Verkehrsteilnehmer 1.300,00 € gekostet hat.
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Prognosen über Strafhöhen sind grundsätzlich schwierig, erst recht bei fehlenden Hintergrundinformationen wie:

- Alter des Täters

- Vorstrafen des Täters


Sollte es zu einer Verurteilung kommen (und nicht etwa zu einer Verfahrenseinstellung), dürfte hier eine Geldstrafe im Bereich zwischen 30 und 60 Tagessätzen herausspringen (beim erwachsenen Ersttäter). 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es zu einer Verfahrenseinstellung kommen sollte, müsste ja der Richter dem Beklagten recht geben, dass die Polizei sich im vorliegenden Fall tatsächlich wie ein "nichtsn..Abz..verein.." verhalten habe. Dies kann ich mir kaum vorstellen.

Lachen
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

AlBundy hat folgendes geschrieben::
Wenn es zu einer Verfahrenseinstellung kommen sollte, müsste ja der Richter dem Beklagten recht geben, dass die Polizei sich im vorliegenden Fall tatsächlich wie ein "nichtsn..Abz..verein.." verhalten habe. Dies kann ich mir kaum vorstellen.

Lachen


Ich aber. Folgendes ist mir tatsächlich mal passiert:

Sonntag. Eine breite, kreuzungsfreie Bundesstraße wird von 2-spurig auf dreispurig "umgemalt"; auf einem ca. 10 km langem Teilstück ist deswegen eine Baustelle eingerichtet. Der Verkehr wird in beide Richtungen jeweils ganz rechts geführt, auf dem damit superbreiten Mittelstreifen steht ab und zu mal eine Baumaschine etc, sonst nichts, auch Arbeiter sind wegen des Sonntags nicht zu sehen. Es gilt in der Baustelle eine Gewindigkeitsbeschränkungung von 30 km/h. 80 km/h wären nach eigener Einschätzung kein Problem gewesen (wenn ich an so manche BAB-Baustelle denke ...), Beschränkung auf 60 km/h hätte ich ja noch verstanden, aber 30 km/h ... Böse
Nach knapp 10 km stupidem Dahinrollen hatte ich dann tatsächlich etwas mehr als diese 30 km/h drauf. Der "Laserpolizist" hatte sich gut getarnt und exakt am Ende der Baustelle wurde ich dann angehalten. 50 DM wollte man dafür von mir haben und als mir die uniformierte Dame dann was von "Das machen wir nur wegen der Verkehrssicherheit!" erzählt hat, hab ich mir fast die Zunge abbeißen müssen, damit die oben angedeuteten Worte nicht über selbige kamen. Sehr böse
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

AlBundy hat folgendes geschrieben::
Wenn es zu einer Verfahrenseinstellung kommen sollte, müsste ja der Richter dem Beklagten recht geben, dass die Polizei sich im vorliegenden Fall tatsächlich wie ein "nichtsn..Abz..verein.." verhalten habe. Dies kann ich mir kaum vorstellen.

Lachen


Nicht zwangsläufig. Lesen Sie mal § 153 StPO und § 153a StPO.
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:22    Titel: Re: Wie teuer ist eigentlich eine Polizistenbeleidigung? Antworten mit Zitat

alder hat folgendes geschrieben::
...und bezeichnet die Polizisten als nichtsnutzigen Abzockerverein...


Warum tut er das ?
Hat er eins schlechte Erziehung ?
Würde er das auch in seinem Türkei Urlaub zu dem türkischen Polizisten sagen ? Oder, wenn er zu den Olympischen Spielen nach China fliegt, zu den chinesischen Polizisten ?

Einerseits finde ich es klasse, dass unsere Polizei eine demokratische Polizei ist, deren oberstes Gebot die Beachtung der Menschenrechte ist.
Anderseits wäre ein bisschen mehr US-Cop, Russland Polizist oder Araber Polizist dem Verhalten, welches der Bürger der Polizei entgegenbringt - Respektlosigkeit und nicht schätzen, dass seine Grundrechte von dem Polizisten geachtet und geschützt werden - angebracht.

alder hat folgendes geschrieben::
.... Die Polizisten erstatten Anzeige wegen Beleidigung....


Schade dass in solchen Fällen nicht vor Ort vollstreckt werden darf !

alder hat folgendes geschrieben::
.... Wie teuer wird V die Aktion so in etwa kommen..


leider zu billig !

alder hat folgendes geschrieben::
... und zu seinem Einkommen keine Angaben macht?


Das wird geschätzt ! und manche Richter lassen sich nicht so behandeln, wie der Polizist. Wenn V Glück hat, ist der Richter schon angepisst, weil er sich so ungehörig gegen den Polizisten benommen hat; dann schweigt er zu seinem Einkommen.

Was passiert / kann passieren ?

Zwangsgeld, Beugehaft bis er sagt was er verdient !
Strafe wegen Missachtung des Gerichtes !
Das Einkommen wird geschätzt - und das nicht zum Nachteil des Staates !

Aber wozu wollen wir das Einkommen wissen Frage
Eine Beleidigung kann auch mal 1-2 Monate in das Gefängnis führen und bei dem Verhalten vor Gericht, lässt sich schnell eine negative Sozialprognose erstellen und es gibt keine Bewährung !
Da finde ich das Verhalten der US Gerichte (u.a. Paris Hilton) klasse : einfach mal wegsperren - Geldstrafe hätte sie eh kaum tangiert. Ich hoffe dass deutsche Gerichte auch bald mal so urteilen !
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das Einkommen wird geschätzt - und das nicht zum Nachteil des Staates !

Wie kann man denn bei der Schätzung wissen, dass man nicht zu seinem bzw. zum Nachteil des Staates schätzt? Dazu bedarf es Informationen die der Richter doch gar nicht hat...

Man kann zwar plausibel so schätzen das die Wahrscheinlichkeit einer Überschätzung wohl höher ist als die einer Unterschätzung aber mehr wird wohl nicht gehen...

Zitat:

Schade dass in solchen Fällen nicht vor Ort vollstreckt werden darf !

Geht es hier um nen Zinsvorteil oder was sollte es bringen gleich kassieren zu dürfen. Wenn es anders gemeint war besser nicht antworten, sonst gibt es tiefrot...

Zitat:

leider zu billig !

Also wenn ich das dazu lese

Zitat:

Sollte es zu einer Verurteilung kommen (und nicht etwa zu einer Verfahrenseinstellung), dürfte hier eine Geldstrafe im Bereich zwischen 30 und 60 Tagessätzen herausspringen (beim erwachsenen Ersttäter). 1 Tagessatz entspricht 1/30 des Nettoeinkommens.

und mir überlege was einige Leute für Körperverletzung bekommen dann ist es deutlich zu viel

Zitat:

Eine Beleidigung kann auch mal 1-2 Monate in das Gefängnis führen und bei dem Verhalten vor Gericht, lässt sich schnell eine negative Sozialprognose erstellen und es gibt keine Bewährung !

Negativ wird die Sozialprognose wohl erst wenn man irgendjemanden für ne Bagatelle die eigentlich niemanden geschadet hat für 1-2 Monate wegsperrt... Sorry aber da gehören die weggesperrt, die dem Staat und Bürgern echt schaden und nicht die, die den beleidigen... (Das schadet dem Staat nämlich eigentlich gar nicht. Das sind höchstens irgendwelche Bedfindlichkeiten von Polizisten, die nicht in der Lage sind die Arbeit die die tun gut zu verkaufen...)
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Als Lektüre für Leute, die sich über eine solche Bemerkung aufregen, z.B. diese Lektüre --> www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/581611/Auf-Streife-im-Problembezirk.html

Aber es ist sehr begrüßenswert, daß es zumindest bei o.g. Beleidigungen keine Sicherheitslücken zu geben scheint. Lachen
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Pfeil Wir Reden hier über den Straftäter der den Polizisten beleidigt hat !!! Das es noch andere Straftäter gibt hat mit diesem Fall nix zu tun ! und auch nicht mit der Gleichbehandlung und Unfairness ! Gleicher Sachverhalt soll mit gleichem verglichen werden !
Das klingt fast so: "wieso schreiben sie mich wegen "Falsch Parken" auf - fangen sie lieber richtige Verbrecher" - Würde der Polizist ja auch gerne, jedoch hat er keine Zeit dafür, weil sie falsch parken und stundenlang diskutieren... würden sie richtig parken wäre auch Zeit für richtige Verbrecher.

Hier geht es um den Beleidiger ! und diese Geweine: "aber der Schläger bekommt viel weniger Strafe" - finde ich ehrlich gesagt zum brechen - genau wie das Verhalten gegenüber dem Polizisten.

Pfeil mit Vollstreckung vor Ort ist eigentlich ne anständige Schelle gemeint !
(die sich über verschiedene Ansichten der Notwehr sogar tatsächlich begründen lässt)

Pfeil Korruption, Verletzung der Menschenrechte und Rassismus bei deutschen Polizisten:

Wohl kaum; jedoch etwas "härteres Durchgreifen"

Beachten sie hierzu einfach mal Diskussionen von Verkehrskontrolle und Hand an der Waffe, oder die Clownsarmee; schauen sie mal Berichte wie Polizisten "angegrabbelt" und behandelt werden.
Hier fehlt etwas Härte !
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
Pfeil Wir Reden hier über den Straftäter ....
Pfeil mit Vollstreckung vor Ort ist eigentlich ne anständige Schelle gemeint !
(die sich über verschiedene Ansichten der Notwehr sogar tatsächlich begründen lässt)


Dann reden wir auch hier über Straftäter, diesmal im Amt --> http://dejure.org/gesetze/StGB/340.html

Ferner halte ich es hier nicht für sinnvoll den Eindruck zu erwecken, Polizisten müßten "verschiedene Ansichten" bemühen, um ihr Handeln überhaupt rechtfertigen zu können. Sehr böse
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D.R.
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
D.Ritter hat folgendes geschrieben::

Pfeil mit Vollstreckung vor Ort ist eigentlich ne anständige Schelle gemeint !
(die sich über verschiedene Ansichten der Notwehr sogar tatsächlich begründen lässt)



Und das glauben sie ernsthaft? Wo liegt denn hier der ANGRIFF vor? Mit den Augen rollen
....


Mit den Augen rollen Lachen Mit den Augen rollen

Also der Angriff ist ja wohl das unstrittigste !!!

Strittig sollte ein anderer Punkt sein !!!!

...............................................................................................................................

@ Redfox

wenn Notwehr - dann keine Straftäter im Amt !

Jedoch schrieb ich oben, dass es schön wäre, wenn eine Sofortvollstreckung erlaubt würde - was eine Gesetzesänderung nötig machen würde; jedoch den Vorteil hätte, dass sich nicht mit strittiger Notwehr zu bemühen wäre, was dann auch dazu führen würde, dass wir keine Straftäter im Amt hätten.

Die möchte ich nicht und (@flipmow) darauf bezog sich auch der US Vergleich nicht.


..........................................

> Im übrigen juckt mir der Finger zu ner Rotbewertung. Ihr Rechtsverständnis lässt nämlich arg zu wünschen übrig

Nö ! Lesen - denken - verstehen
................................................................................
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AlBundy
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Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 399

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer Sofortvollstreckung glaube ich kaum, dass der "Beleidiger" hier die Summe von 1.500,00 € o. ä. in bar dabeihätte. Ausser vielleicht wenn die Polizei dann schon über EC-Karte oder Kreditkarte abbuchen könnte, das würde die Sache natürlich vereinfachen.

Hier wäre aber wohl mit beträchtlichem Widerstand zu rechnen. Beim Geld hört der Spass auf. Die Polizei jagt niemandes Geld hinterher, ausser bei Bankraub.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::

Ist das so? Seit wann stellt eine Beleidigung einen rechtswidrigen ANGRIFF dar?

http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__32.html

Mit Angriff ist hier ein "körperlicher" Angriff gemeint.


Nein, daß ist nicht richtig. Auch die Ehre ist ein geschütztes Rechtsgut, gegen dessen Verletzung durch eine Beleidigung man sich durch Notwehr wehren kann.

Allerdings dürfte das grundsätzlich nur bei einer andauernden oder wiederholten Beleidigung zum Tragen kommen, da es andernfalls an der "Gegenwärtigkeit" fehlt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.07.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Nein, daß ist nicht richtig. Auch die Ehre ist ein geschütztes Rechtsgut, gegen dessen Verletzung durch eine Beleidigung man sich durch Notwehr wehren kann.

Ich glaube aber kaum, dass man sich dafür "körperlicher Gewalt" bedienen darf. Wenn doch gab es dazu tatsächlich schon ein Urteil, das die Anwendung körperlicher Gewalt zur "Ehrverteigigung" (im Speziellen noch wenn die Ehre "nur" durch Worte angegriffen wird) im Rahmen der Notwehr legitimierte?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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