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was muss Pers. A tun um eine Sondergenehmigung für Anwohnerparkplatz zu erwerben?
Pers. A wohnt in einer Siedlung mit nur fast freistehenden Eigentumshäuser. Bis vor ca. 8 Jahren waren die Straßen in dieser Gegend, Anwohnerparkplätze (da aber eine Messeplatz in der Nähe und Flughafen) wurden dieser Bereiche in teilweise absoluten Halteverbotszonen und teilweise mit eingeschränkten Halteverboten (+Parkscheibe) geändert.
Wenn es keine Anwohnerparkplätze mehr gibt, wird A wohl auch keinen bekommen können.
Eine Sondergenehmigung wäre m. E. lediglich u. U. möglich bei z. B. einem Schwerbehinderten mit entsprechendem Ausweis. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
nein - alle Anwohnerparkplätze wurde gestrichen und in eine "Halteverbotszone" umgewandelt, bei einigen in eingeschränkt und bei anderen in absolutes! Gerechtfertigt wurde dies dadurch, dass die meisten auf ihrem Grundstück einen eigenen Parkplatz für sich haben. Das Problem der Siedlung besteht darin, dass die Hälfte keinen Parkplatz hat und im Umkreis von 1000 m vielleicht noch drei, vier zu Verfügung stehen (mit Parkscheibe). Pers. A möchte wissen wie sie aus einem Halteverbot ein Anwohnerparkplatz macht, zumindest ein Stück der Straße!!! Kann man sich vorstellen wie die Blumenkübel die aufgestellt werden, damit in einer 30 Zone auch 30 kmh gefahren werden...
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