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KFZ Enteignung auch in D möglich?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wo wir schon bei der Auswahl von EU Mitgliedern sind:

Italien beschlagnahmt und enteignet Autos von Fahrern, die mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden:

[link entfernt von SH]

Ist das noch mit den Grundwerten der EU vereinbar?

Und viel wichtiger, wird das Geld direkt an den Kaiser B. überwiesen?
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Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 04.08.08, 10:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans,

das wäre doch ein spannendes Thema für einen Extrathread im Verfassungsrecht: Wäre eine entsprechende Regelung in Deutschland verfassungskonform?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::

Ist das noch mit den Grundwerten der EU vereinbar?


Wünschenswert wäre es. Sehr glücklich Auf den Arm nehmen
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hat mich doch die eigene Wortsperre überlistet Lachen

Ich denke, die Frage ist verfassungsrechtlich so eindeutig zu beantworten, dass wir das schöne Unterforum Verfassungsrecht damit gar nicht behelligen müssen. Cool

Oder was sollte das Grundrecht auf Eigentum auch nur annähernd überwiegen, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen?

Btw: Ein Gericht hat wohl darüber noch nicht entschieden und auch die italienische Verfassung wird wohl (hoffentlich) so etwas wie Eigentum kennen.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__74.html

Ganz so eindeutig finde ich dies nicht; ich halte das Thema durchaus für diskussionswürdig.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dann trenne ich auf Wunsch gerne ab und schiebe ins Verfassungsrecht.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Enteignen zwar nicht, aber so lange beschlagnahmen wie das
Fahrverbot gültig ist.
Die Kosten dafür trägt der Verkehrsrowdy.
Das Fahrzeug wird erst wieder heraus gegeben wenn diese Kosten beglichen sind.

Ja, das hielte ich für eine zielführende Maßnahme.

Gr.
ZetPeO
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David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zielführend für was?

Ein solches Gesetz würde in der Grundrechtsprüfung spätestens am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitern.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dass eine solche Maßnahme natürlich nur in entsprechend schweren Fällen greifen
sollte habe ich vorausgesetzt.

http://www.zeit.de/news/artikel/2008/07/16/2573202.xml

oder so etwas


Ich halte das in solchen Fällen für sehr verhältnismäßig.
Und nicht nur in solchen.
Unverbesserliche Idioten die mit 100 durch die Stadt rasen.
Unverbesserliche Idioten die immer wieder durch Alkohol am Steuer auffallen.
Unverbesserliche Idioten die rücksichtslos auf Autobahnen drängeln und auch
noch die Standspur für ihre Raserei benutzen.

Die alle nehmen durch ihre Rücksichtslosigkeit wissentlich Verletzte und Tote in Kauf.
Dieser stupide etwas zurückgebliebene Personenkreis definiert sich nämlich
nach außen gerne durch das Auto.
Da ist eine Beschlagnahmung der Fahrzeuge sehr verhältnismäßig und in meinen Augen
auch wirksam und hätte abschreckende Wirkung.

Gr.
ZetPeO
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit


Zur Verhinderung gefährlicher Trunkenheitsfahrten wäre ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit unverhältnismäßig? Auch dann, wenn sichergestellt wird, dass nur Fahrzeuge im Eigentum des Täters betroffen sein können?
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Solange es ein milderes, ähnlich geeignetes Mittel gibt, lautet die Antwort -ja-. Und das wird in aller Regel der Entzug der FE sein.

Für Sonderfälle gibt es ggf. die Einziehung, in Bayern könnte die Sicherheitsbehörde vermutlich auf Grund von 7 LStVG handeln.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich aber über das Alkoholverbot hinweg setzt, der setzt sich vielleicht auch darüber hinweg, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vielleicht dürfte m.E. nicht global zu einer derartigen Maßnahme führen, die nur die Ausnahme bleiben soll.
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Risus
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
macht es bei der Wahl der Mittel vielleicht auch einen Unterschied, ob die Gefahr vom Fahrer ausgeht oder vom Fahrzeug?

Immerhin hat jüngst das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 15.05.2008; [Aktenzeichen: 1 K 825/07.MZ] nicht nur die Sicherstellung, sondern auch die Zerstörung eines Motorrollers für rechtmässig erklärt.

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. schon eher vertretbar, da hier eben in der Auswahl der Mittel das mildeste, gleich geeignete die Vernichtung war.
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