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Ok, ich sehe es ein, es ist verhältnismäßiger das KFZ stillzulegen,
wenn man die KFZ- Steuer schuldig bleibt.
Ist ja auch eine größere Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer
als ein wiederholt besoffener Autofahrer oder ein unbelehrbarer
Dauerraser.
ist natürlich noch wirkungsvoller.
Der Staat darf zu solchem absolut unwürdigen Mitteln greifen, die dem mittelalterlichen Pranger an Menschenverachtung in nichts nachstehen,
aber einem aufgrund seiner Raserei potentiellem Totfahrer das Auto zu beschlagnahmen soll unverhältnismäßig sein?
Das kann ich leider nicht nachvollziehen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Stilllegen und Beschlagnahmen sind von der Eingriffsstärke zwei verschiedene Paar Schuhe.
I.Ü bezweifle ich die Eignung, wer nämlich Straftaten mit einem KFZ begehen will, der kauft/least/leiht sich einfach ein anderes. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Stilllegen und Beschlagnahmen sind von der Eingriffsstärke zwei verschiedene Paar Schuhe.
Also wenn nur das Wörtchen „ beschlagnahmen“ stört, - bitte, dann formuliere ich um.
.... in schweren Fällen, wie den bereits von mir zitierten ....
sollte das Fahrzeug stillgelegt werden, und für die Dauer des Führerscheinentzuges
dem Zugriff entzogen werden.
Gr.
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David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Au ja. Und als Höchststrafe muß der (ehem.) Besitzer des Vehikel den Knopf der Schrottpresse höchstpersönlich drücken! _________________ Nomen est Omen
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