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recht.de :: Thema anzeigen - KFZ Enteignung auch in D möglich?
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KFZ Enteignung auch in D möglich?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ich sehe es ein, es ist verhältnismäßiger das KFZ stillzulegen,
wenn man die KFZ- Steuer schuldig bleibt.
Ist ja auch eine größere Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer
als ein wiederholt besoffener Autofahrer oder ein unbelehrbarer
Dauerraser.


http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__14.html
und das
http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/02/661693.html

ist natürlich noch wirkungsvoller.
Der Staat darf zu solchem absolut unwürdigen Mitteln greifen, die dem mittelalterlichen Pranger an Menschenverachtung in nichts nachstehen,
aber einem aufgrund seiner Raserei potentiellem Totfahrer das Auto zu beschlagnahmen soll unverhältnismäßig sein?
Das kann ich leider nicht nachvollziehen.

Gr.
ZetPeO
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spraadhans
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Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Stilllegen und Beschlagnahmen sind von der Eingriffsstärke zwei verschiedene Paar Schuhe.

I.Ü bezweifle ich die Eignung, wer nämlich Straftaten mit einem KFZ begehen will, der kauft/least/leiht sich einfach ein anderes.
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hawethie
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Werden Tat"werkzeuge" nicht "eingezogen" und verwertet?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Stilllegen und Beschlagnahmen sind von der Eingriffsstärke zwei verschiedene Paar Schuhe.


Also wenn nur das Wörtchen „ beschlagnahmen“ stört, - bitte, dann formuliere ich um.

.... in schweren Fällen, wie den bereits von mir zitierten ....
sollte das Fahrzeug stillgelegt werden, und für die Dauer des Führerscheinentzuges
dem Zugriff entzogen werden.

Gr.
ZetPeO
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt ist es aber kein "Enteignen" mehr!
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt ist es aber kein "Enteignen" mehr!

Frage
Sehr böse
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=883725#883725 Winken


Gr.
ZetPeO
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Risus hat folgendes geschrieben::
Immerhin hat jüngst das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 15.05.2008; [Aktenzeichen: 1 K 825/07.MZ] nicht nur die Sicherstellung, sondern auch die Zerstörung eines Motorrollers für rechtmässig erklärt.


Au ja. Und als Höchststrafe muß der (ehem.) Besitzer des Vehikel den Knopf der Schrottpresse höchstpersönlich drücken! Lachen
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