Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 00:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:

Ich hatte doch geschrieben dass ich gegen eine Pflicht bin. Ich hasse Pflichten und Bevormundungen des Staates. Das von mir mögliche (was nicht heisst das ich dafür bin) beschriebene Modell beinhaltet doch überhaupt keine Kindergartenpflicht.
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:

Ich hatte doch geschrieben dass ich gegen eine Pflicht bin. Ich hasse Pflichten und Bevormundungen des Staates. Das von mir mögliche (was nicht heisst das ich dafür bin) beschriebene Modell beinhaltet doch überhaupt keine Kindergartenpflicht.

Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben. Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben

Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...

Zitat:

Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos

Nein eben nicht weil es keine Sanktion in meinem Beispiel ist und auch nie eine sein sollte...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben

Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...

Zitat:

Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos

Nein eben nicht weil es keine Sanktion in meinem Beispiel ist und auch nie eine sein sollte...


Du willst es einfach nicht kapieren, dass das KG einfach keine Transferleistung ist, die man ELtern großzügigerweise *schenkt* und dessen Auszahlung damit (deiner Ansicht nach) an Bedingungen knüpfen werden könnte, wenn man wollte.

Es scheitern auch andere *tolle* Ideen. Man wollte die KG-Zahlung koppeln an die Pflicht, Kinder zu Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Auch das ist ausgeschlossen.

Selbst wenn man dies täte.(zuzutrauen ist denen ja so manches)......dann gäbe es fü´r den einen oder anderen eventuell kein monatliches Kindergeld mehr.
Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
...
Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...
...

Ne, is klar. Beim nächsten Schwimmbadbesuch frage ich mal an der Kasse, wieviel die mir zahlen, wenn ich deren Schwimmbad besuche. Lachen

Vielleicht klappt dieses Prinzip ja auch beim nächsten Einkauf im Supermarkt. Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Du willst es einfach nicht kapieren, dass das KG einfach keine Transferleistung ist, die man ELtern großzügigerweise *schenkt* und dessen Auszahlung damit (deiner Ansicht nach) an Bedingungen knüpfen werden könnte, wenn man wollte.

Ich glaube eher du willst nicht kapieren, was ich schreibe...

Zitat:

Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich.

Ja na und. Was spricht dagegen wenn man dies weiterhin ermöglicht und "on top" Kindergeld zahlt "unter bestimmten" Bedingungen.

Zitat:

Es scheitern auch andere *tolle* Ideen. Man wollte die KG-Zahlung koppeln an die Pflicht, Kinder zu Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Auch das ist ausgeschlossen.

Es ist doch nur ausgeschlossen, so lange man diese eine Bestimmung "isoliert" umsetzen würde, weil es dann Kollisionen mit anderen gibt.

Es ist doch aber keine Frage der jetzt geltenden Rahmenbedingungen sondern nur eine Frage wie man Rahmenbedingungen "zukünftig" regeln könnte.

Oder anders gesagt: Es ist doch wohl möglich an mehr als einem Stellrad gleichzeitig zu drehen...

Zitat:

Ne, is klar. Beim nächsten Schwimmbadbesuch frage ich mal an der Kasse, wieviel die mir zahlen, wenn ich deren Schwimmbad besuche.

Kannst ja mal probieren. Sollte es so sein, dass das Schwimmbad von jemand anderen mehr Geld dafür bekommt dich reinzulassen als du haben willst wird es vermutlich funktionieren, sonst nicht.
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich.

Ja na und. Was spricht dagegen wenn man dies weiterhin ermöglicht und "on top" Kindergeld zahlt "unter bestimmten" Bedingungen.



tja, aber das KG gibt es eben nicht "on top".

Wenn es das so gäbe, also tatsächlich als Zugabe- dann wäre auch gegen Bedingungen nichts zu sagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

@suwi

Absetzen von der Steuer könnte es doch sowieso doch nur jemand der was verdient. Ob dementsprechend alle Leute das als "on top" empfinden würden, ist nicht gesagt.
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::


Absetzen von der Steuer könnte es doch sowieso doch nur jemand der was verdient. Ob dementsprechend alle Leute das als "on top" empfinden würden, ist nicht gesagt.


Nun, Leute kein Einkommen haben (und z.Bsp. H4 bekommen) erhalten ja auch gar kein Kindergeld. (die Regelleistung wird um das KG gekürzt)

Und wer ein vglw. hohes Einkommen hat, setzt seine Kinder (bzw. deren Existenzminmum) eh von der Steuer ab, weil das günstiger ist als das KG. KG erhält derjenige dann natürlich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:

Art. 6 II GG hat folgendes geschrieben::
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
...


Nicht von ungefähr findest du genau diesen Absatz in § 1 Abs. 2 SGB VIII wieder. Das Bundesverfassungsgericht müßte und würde jedes Gesetz kassieren, welches eine Kindergartenpflicht einzuführen beabsichtigt.


Ich frage noch einmal, warum ein derartiges Gesetz gegen das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 GG verstoßen sollte.

Die zwölfjährige Schulpflicht verstößt auch nicht gegen das GG. Was sollte den Gesetzgeber daran hindern, die Schulpflicht auf 14 Jahre auszudehen und sie mit dem vierten Lebensjahr mit dem Besuch eines Kindergartens beginnen zu lassen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Ich frage noch einmal, warum ein derartiges Gesetz gegen das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 GG verstoßen sollte.

Die zwölfjährige Schulpflicht verstößt auch nicht gegen das GG. Was sollte den Gesetzgeber daran hindern, die Schulpflicht auf 14 Jahre auszudehen und sie mit dem vierten Lebensjahr mit dem Besuch eines Kindergartens beginnen zu lassen?


Durch die Schule wird der BILDUNGS-Pflicht genüge getan. Eine Erziehung ist bestenfalls Randerscheinung und weiterhin, trotz Schulpflicht, Sache der Eltern.

Das ist eine andere Baustelle. Man hat in einigen Bundesländern z.Bsp. die Schulpflicht dahingehend geändert, dass Kinder bereits ab 5 dieser unterliegen. (was ich unmöglich finde, da die Methodik des Lehrens nicht den jüngeren kindern entspricht und nicht angepasst worden ist, für die Kinder ist es eine Qual)

Natürlich wäre es nicht wirklich ein Problem, die Schulpflicht bspw. zu erweitern um das Vorschuljahr (was derzeit zumindest bei festgestelltem Bedarf auch geschieht- es gibt Kinder, die verpflichtet werden, eine Vorschule oder etwas vergleichbares zu besuchen)

Grundproblem ist, dass Kindergarten nicht als Bestandteil der *Bildung* betrachtet wird. Klassischerweise (aus der alten Bundesrepublik) gilt Kindergarten als reines Betreuungswesen ohne Bezug zur Bildungspflicht und zum Eildungsauftrag.

ES vollzieht sich gerade eine positive Wandlung in der Wertigkeit (wenn auch viiiiel zu langsam)- Kindergarten IST Bildung und sollte als solche verstanden werden. Das würde dem mehr als fragwürdigen Bildungssystem der Bundesrepublik guttun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Die zwölfjährige Schulpflicht verstößt auch nicht gegen das GG.
Da gibt es auch durchaus andere Meinungen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::
Kindergarten IST Bildung
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
suwi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
suwi hat folgendes geschrieben::
Kindergarten IST Bildung
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht.


tja, da ist es wieder- die westdeutsche Meinung über Kindergärten.
Ich bin sehr froh, dass meine Kinder (geboren zwischen 95 und 02) das Glück hatten, in eine Kita zu gehen, deren Personal das *ostdeutsche* Modell pflegte. Da waren sehr wohl ausgebildete Kräfte, hochqualifiziert, entsprechend motiviert. Die Kinder genossen beides im Einklang: Bildung und Erziehung plus einer riesigen Portion Spaß und Freude.
Eine Kita, die ihre Aufgabe sehr wohl als *Bildung* sieht, habe ich bewusst gesucht.
Unsere Kita hat die gesamte Zeit von 0 bis 6 Jahre als *Vorschulzeit* angesehen und die Kinder entsprechend begleitet, gefördert, gebildet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.08.08, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

suwi hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
suwi hat folgendes geschrieben::
Kindergarten IST Bildung
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht.


tja, da ist es wieder- die westdeutsche Meinung über Kindergärten.
Das ist nicht Meinung, sondern Erfahrung.
Kinderpflegerinnen, in einer 1-jährigen "Ausbildung" angelernt, die keinen orthographisch richtigen Satz schreiben können. Erzieherinnen, die auf die Frage eines 5-jährigen "wie viele Sekunden hat ein Tag" keine Antwort finden. Und im Rahmen der "Gesundheitserziehung" wird die Nuss-Nougat-Creme auf dem Brot verboten; stattdessen backen die Kinder dann Waffeln. Natürlich lernen sie auch Neues: Das erste "neue Wort", das das Kind aus dem Kindergarten mit heim brachte, war "Arschloch", das zweite "Drecks-Kanacke". Danke.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Recht und Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 3 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.