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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.08.08, 00:25 Titel:
Zitat:
eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:
Ich hatte doch geschrieben dass ich gegen eine Pflicht bin. Ich hasse Pflichten und Bevormundungen des Staates. Das von mir mögliche (was nicht heisst das ich dafür bin) beschriebene Modell beinhaltet doch überhaupt keine Kindergartenpflicht. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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eine Kindergartenpflicht ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, denn:
Ich hatte doch geschrieben dass ich gegen eine Pflicht bin. Ich hasse Pflichten und Bevormundungen des Staates. Das von mir mögliche (was nicht heisst das ich dafür bin) beschriebene Modell beinhaltet doch überhaupt keine Kindergartenpflicht.
Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben. Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.08.08, 06:27 Titel:
Zitat:
Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben
Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...
Zitat:
Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos
Nein eben nicht weil es keine Sanktion in meinem Beispiel ist und auch nie eine sein sollte... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Da, wo es keine Pflicht gibt, kann es dann auch keine Sanktion geben
Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...
Zitat:
Daher ist Dein Vorschlag, Eltern das Kindergeld zu nehmen, wenn sie ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken gegenstandslos
Nein eben nicht weil es keine Sanktion in meinem Beispiel ist und auch nie eine sein sollte...
Du willst es einfach nicht kapieren, dass das KG einfach keine Transferleistung ist, die man ELtern großzügigerweise *schenkt* und dessen Auszahlung damit (deiner Ansicht nach) an Bedingungen knüpfen werden könnte, wenn man wollte.
Es scheitern auch andere *tolle* Ideen. Man wollte die KG-Zahlung koppeln an die Pflicht, Kinder zu Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Auch das ist ausgeschlossen.
Selbst wenn man dies täte.(zuzutrauen ist denen ja so manches)......dann gäbe es fü´r den einen oder anderen eventuell kein monatliches Kindergeld mehr.
Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich.
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Wiso quakelst du immer von Sankitionen. Man definiert in meinem Beispiel ja einfach um, dass es Kindergeld für Leute gibt die ihre Kinder in den Kindergarten schicken. Das ist dann keine Sanktion, sondern es gibt dann Kindergeld als Belohnung für ein bestimmtes Verhalten...
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Ne, is klar. Beim nächsten Schwimmbadbesuch frage ich mal an der Kasse, wieviel die mir zahlen, wenn ich deren Schwimmbad besuche.
Vielleicht klappt dieses Prinzip ja auch beim nächsten Einkauf im Supermarkt.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.08.08, 07:08 Titel:
Zitat:
Du willst es einfach nicht kapieren, dass das KG einfach keine Transferleistung ist, die man ELtern großzügigerweise *schenkt* und dessen Auszahlung damit (deiner Ansicht nach) an Bedingungen knüpfen werden könnte, wenn man wollte.
Ich glaube eher du willst nicht kapieren, was ich schreibe...
Zitat:
Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich.
Ja na und. Was spricht dagegen wenn man dies weiterhin ermöglicht und "on top" Kindergeld zahlt "unter bestimmten" Bedingungen.
Zitat:
Es scheitern auch andere *tolle* Ideen. Man wollte die KG-Zahlung koppeln an die Pflicht, Kinder zu Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Auch das ist ausgeschlossen.
Es ist doch nur ausgeschlossen, so lange man diese eine Bestimmung "isoliert" umsetzen würde, weil es dann Kollisionen mit anderen gibt.
Es ist doch aber keine Frage der jetzt geltenden Rahmenbedingungen sondern nur eine Frage wie man Rahmenbedingungen "zukünftig" regeln könnte.
Oder anders gesagt: Es ist doch wohl möglich an mehr als einem Stellrad gleichzeitig zu drehen...
Zitat:
Ne, is klar. Beim nächsten Schwimmbadbesuch frage ich mal an der Kasse, wieviel die mir zahlen, wenn ich deren Schwimmbad besuche.
Kannst ja mal probieren. Sollte es so sein, dass das Schwimmbad von jemand anderen mehr Geld dafür bekommt dich reinzulassen als du haben willst wird es vermutlich funktionieren, sonst nicht. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Aber jeder Steuerpflichtige kann dann das Existenzminimum für seine Kinder von seinem Einkommen abziehen, ehe es versteuert wird. (Grundgesetz!!!!) Den *Freibetrag* lässt man auf der Steuerkarte eintragen-und schon ist das KG wieder da monatlich.
Ja na und. Was spricht dagegen wenn man dies weiterhin ermöglicht und "on top" Kindergeld zahlt "unter bestimmten" Bedingungen.
tja, aber das KG gibt es eben nicht "on top".
Wenn es das so gäbe, also tatsächlich als Zugabe- dann wäre auch gegen Bedingungen nichts zu sagen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 07.08.08, 07:21 Titel:
@suwi
Absetzen von der Steuer könnte es doch sowieso doch nur jemand der was verdient. Ob dementsprechend alle Leute das als "on top" empfinden würden, ist nicht gesagt. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Absetzen von der Steuer könnte es doch sowieso doch nur jemand der was verdient. Ob dementsprechend alle Leute das als "on top" empfinden würden, ist nicht gesagt.
Nun, Leute kein Einkommen haben (und z.Bsp. H4 bekommen) erhalten ja auch gar kein Kindergeld. (die Regelleistung wird um das KG gekürzt)
Und wer ein vglw. hohes Einkommen hat, setzt seine Kinder (bzw. deren Existenzminmum) eh von der Steuer ab, weil das günstiger ist als das KG. KG erhält derjenige dann natürlich nicht.
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
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Nicht von ungefähr findest du genau diesen Absatz in § 1 Abs. 2 SGB VIII wieder. Das Bundesverfassungsgericht müßte und würde jedes Gesetz kassieren, welches eine Kindergartenpflicht einzuführen beabsichtigt.
Ich frage noch einmal, warum ein derartiges Gesetz gegen das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 GG verstoßen sollte.
Die zwölfjährige Schulpflicht verstößt auch nicht gegen das GG. Was sollte den Gesetzgeber daran hindern, die Schulpflicht auf 14 Jahre auszudehen und sie mit dem vierten Lebensjahr mit dem Besuch eines Kindergartens beginnen zu lassen? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ich frage noch einmal, warum ein derartiges Gesetz gegen das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 GG verstoßen sollte.
Die zwölfjährige Schulpflicht verstößt auch nicht gegen das GG. Was sollte den Gesetzgeber daran hindern, die Schulpflicht auf 14 Jahre auszudehen und sie mit dem vierten Lebensjahr mit dem Besuch eines Kindergartens beginnen zu lassen?
Durch die Schule wird der BILDUNGS-Pflicht genüge getan. Eine Erziehung ist bestenfalls Randerscheinung und weiterhin, trotz Schulpflicht, Sache der Eltern.
Das ist eine andere Baustelle. Man hat in einigen Bundesländern z.Bsp. die Schulpflicht dahingehend geändert, dass Kinder bereits ab 5 dieser unterliegen. (was ich unmöglich finde, da die Methodik des Lehrens nicht den jüngeren kindern entspricht und nicht angepasst worden ist, für die Kinder ist es eine Qual)
Natürlich wäre es nicht wirklich ein Problem, die Schulpflicht bspw. zu erweitern um das Vorschuljahr (was derzeit zumindest bei festgestelltem Bedarf auch geschieht- es gibt Kinder, die verpflichtet werden, eine Vorschule oder etwas vergleichbares zu besuchen)
Grundproblem ist, dass Kindergarten nicht als Bestandteil der *Bildung* betrachtet wird. Klassischerweise (aus der alten Bundesrepublik) gilt Kindergarten als reines Betreuungswesen ohne Bezug zur Bildungspflicht und zum Eildungsauftrag.
ES vollzieht sich gerade eine positive Wandlung in der Wertigkeit (wenn auch viiiiel zu langsam)- Kindergarten IST Bildung und sollte als solche verstanden werden. Das würde dem mehr als fragwürdigen Bildungssystem der Bundesrepublik guttun.
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht.
tja, da ist es wieder- die westdeutsche Meinung über Kindergärten.
Ich bin sehr froh, dass meine Kinder (geboren zwischen 95 und 02) das Glück hatten, in eine Kita zu gehen, deren Personal das *ostdeutsche* Modell pflegte. Da waren sehr wohl ausgebildete Kräfte, hochqualifiziert, entsprechend motiviert. Die Kinder genossen beides im Einklang: Bildung und Erziehung plus einer riesigen Portion Spaß und Freude.
Eine Kita, die ihre Aufgabe sehr wohl als *Bildung* sieht, habe ich bewusst gesucht.
Unsere Kita hat die gesamte Zeit von 0 bis 6 Jahre als *Vorschulzeit* angesehen und die Kinder entsprechend begleitet, gefördert, gebildet.
Definitiv nicht. Bildung wird durch ausgebildete Personen vermittelt - oder entsprechende Literatur. Beides gibt es in den Kindergärten nicht.
tja, da ist es wieder- die westdeutsche Meinung über Kindergärten.
Das ist nicht Meinung, sondern Erfahrung.
Kinderpflegerinnen, in einer 1-jährigen "Ausbildung" angelernt, die keinen orthographisch richtigen Satz schreiben können. Erzieherinnen, die auf die Frage eines 5-jährigen "wie viele Sekunden hat ein Tag" keine Antwort finden. Und im Rahmen der "Gesundheitserziehung" wird die Nuss-Nougat-Creme auf dem Brot verboten; stattdessen backen die Kinder dann Waffeln. Natürlich lernen sie auch Neues: Das erste "neue Wort", das das Kind aus dem Kindergarten mit heim brachte, war "Arschloch", das zweite "Drecks-Kanacke". Danke. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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