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Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 04.08.08, 16:55 Titel: Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
Hi,
Vor einiger Zeit (glaub in Jahr 2006 oder 07) war in der politik die Diskusion das Kindergarten Pflicht werden soll.
Wir haben mal im Bus auf dem Weg zur Arbeit zufälligerweise über das Thema Kindergartenpflicht diskutiert und einige die in den 60er und 70er geboren sind, berichten das in ihrer Zeit eine Kindergartenpflicht schon gegeben hat, also damals mussten die Eltern ihre Kinder von 3ten bis zum 6ten Lebensjahr in den Kindergarten bringen.
Gabt schon wirklich die Kindergartenpflicht?
Wenn ja wie wurde es geahndet? Auch mit Bußgeld wie bei den Schulschwenzer? _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Für die von dir anggebenen Geburtsjahrgänge wäre ja noch zu unterscheiden, ob nun Ost oder West.
Zumindest für Ost gilt/galt: es gab KEINE Kindergartenpflicht. Und da es diese Pflicht nicht gab, war auch nichts zu ahnden.
Es gab auch keine Ganztagsschulen, wohl aber bis Klasse 4 den Schulhort- der war auch absolut freiwillig.
Kindergartenpflicht hat es in Westdeutschland noch nie gegeben.
Im Osten weis ich nicht.
Ich finde es sinnvoll wenn Kinder zumindest das lrtzte Jahr vor der Einschulung einen KIGA besuchen. Aber ob man das vom Gesetz her vorschreiben soll
Wenn das Pflicht werden würde, wer trägt denn dann dafür die Kosten. Bisher mussten Eltern einen Beitrag bezahlen wenn sie ihr Kind in den KIGA schicken wollten. Dann müsste das wohl der Staat übernehmen
Verfasst am: 04.08.08, 19:15 Titel: Re: Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
skayritera hat folgendes geschrieben::
...
Gabt schon wirklich die Kindergartenpflicht?
Wenn ja wie wurde es geahndet? Auch mit Bußgeld wie bei den Schulschwenzer?
Hallo skayritera,
eine Kindergartenpflicht hat es nach 1945 in Westdeutschland nie gegeben; auch nicht unter dem damals gültigen Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Dies wäre im übrigen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar.
...
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
...
Schon in der Weimarer Verfassung gab es eine ähnliche Bestimmung:
Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.
Die Erfahrung mit der "Erziehung im Nationalsozialismus" führte dazu, das "Erziehungsrecht der Eltern" vor der "Erziehungspflicht" gestellt wurde.
Liebe Grüße
Klaus
PS: Ich verschieb mal den Thread in "Recht und Politik", da er hier besser aufgehoben ist.
Kann ich bestätigen, gehör ja zu diesen Kindergartenjahrgängen ... olle Schachtel, klar, ich weiß.
Ich selbst kam damals erst mit vier in den Kindergarten, früher war zumindest bei uns im Ort auch eher unüblich. Und weil ich immer so genörgelt hab (fand den Kindergarten ziemlich doof), oft auch nur vormittags, zumindest im ersten Jahr.*
Damals gab's auch über das mitgebrachte hinaus noch kein Essen oder so im "Kindi". Wir gingen mittags zur Fütterung nach Hause und manche kamen danach wieder, manche nicht.
Soweit für den wilden Westen. Wie's im wilden Osten damals war, weiß ich nicht.
Mir persönlich wäre eine Kindergarten"pflicht" damals glaub ziemlich auf den Zeiger gegangen und hätte mich vielleicht sogar gebremst. Anderen hilft's vielleicht.
So ist das halt mit jeder von außen verordneten Pflicht, dem einen nützt's, dem anderen nützt's nichts oder schadet gar. Eigentlich sollte man das nicht gießkannenmäßig machen sondern nach Bedarf. Nur die individuelle Umsetzung würde wohl schwierig werden.
Gruß
Rena
* Geschadet hat mir die nicht so frühe und nicht so intensive Kindergartenlaufbahn glaub nicht. Wäre nach Test mit fünf schulreif gewesen. Mum und Dad hatten damals aber gemeint, dass das nun auch nicht sein muss. War ja bei der regulären Einschulung schon eine der Jüngeren (-> Juni-Kind, 1. Juni war Stichtag damals) und dann nochmal 'n Jahr jünger als die Klassenkameraden? Hatten sie glaub auch recht. Ein Jahr mehr kindliche Freiheit.
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 04.08.08, 23:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Kann ich bestätigen, gehör ja zu diesen Kindergartenjahrgängen ... olle Schachtel, klar, ich weiß.
...
Na, Rena - du eine olle Schachtel? - Nie und nimmer.
Die Kindergartenpflicht gab es auch aus einem anderen Grund nicht. Damals hieß "Elterliche Sorge" noch "Väterliche Gewalt". Mama bekam vom Papa Taschengeld. Wenn sie arbeiten wollte, brauchte sie die Zustimmung des Ehemannes. Ihr Platz war im Haus und am Herd. Dies war so in den '50er/'60er Jahre, in Deutschland (West).
Hallo Klaus,
hehe, solange mir morgens beim Aufstehen noch nichts weh tut, ist alles noch im grünen Bereich, stimmt.
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
[Damals hieß "Elterliche Sorge" noch "Väterliche Gewalt". Mama bekam vom Papa Taschengeld. Wenn sie arbeiten wollte, brauchte sie die Zustimmung des Ehemannes. Ihr Platz war im Haus und am Herd. Dies war so in den '50er/'60er Jahre, in Deutschland (West).
Ne du ... ich glaub da vertust du dich um so 20 bis 30 Jahre, oder? Meine Mutter hätte meinem Vater jedenfalls was gehustet, wenn er ihr sowas wie Taschengeld zugeteilt hätte.
Hätte mein Vater auch nie gemacht, nichtmal sowas wie ein zugewiesenes Haushaltsbudget gab es. Soweit ich weiß, hatten immer beide Zugriff auf alle Konten und haben sich bei größeren Ausgaben eben abgesprochen.
Oder war sowas damals eher die Ausnahme?
Kann ich natürlich nicht beurteilen, müsst ich mal bei meiner Mutter nachfragen.
Grüße
Rena
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 05.08.08, 00:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Aber ich glaub, ich bin jetzt etwas abgeschweift, sorry. Zurück zur Kindergartenpflicht.
Dass es die - zumindest im Westen - damals nicht gab, ist glaub mittlerweile geklärt.
Vielleicht könnte man überlegen, ob sie Sinn macht?
Zwei Beispiele - eins aus praktischer, eins aus theoretischer Sicht.
1. Ich habe zwei Neffen. Gerade mal 14 Monate auseinander, Brüder (also aus demselben Elternhaus) und mittlerweile fünf und sechs. Beide kamen mit jeweils drei in den Kindergarten. Einer ist dort aufgeblüht, der andere war nur gestresst - jeweils mit entsprechenden Folgen. Dabei war der eine nicht weniger aufgeschlossen/schlau/reif wie der andere, nur eben völlig unterschiedliche Charaktere. Da wäre eine Pflicht aber sowas von kontraproduktiv gewesen.
2. Elternhäuser sind verschieden. Ohne jemand angreifen zu wollen ist es eben so, dass das eine Kind so 'nen Start ins Leben hat und ein anderes Kind 'nen anderen. Das beginnt bei Umgangsformen, geht über die Sprache bis hin zu Angeboten von direkt oder indirekt fördernden Aktivitäten jeder Art, die es bei den einen Familien mehr gibt, bei anderen weniger. Eine Pflicht könnte hier einen zumindest einigermaßen gleichen Ausgangspunkt in der Bildung bewirken und wäre demnach produktiv.
So ... wo finden wir nun die passende Gießkanne (und gesetzliche Regelungen sind eben Gießkannenprinzipien), die beide Fälle berücksichtigt? Ich weiß es leider nicht.
Gruß
Rena
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 05.08.08, 00:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Vorschulen sind Sondereinrichtungen für Grundschulunterricht (Schulklasse 1 bis 4) für Kinder, die später weiterführende Schulen besuchen wollen. Sie wurde bereits in der Weimarer Verfassung im Artikel 147, Abs. 3 verboten. Es ist nicht ersichtlich, was den Verfassungsgeber bewogen haben mag diesen Wortlaut nochmals im GG zu erwähnen. Förderklassen in der Grundschule sind jedoch zulässig [Maunz, S. 7 65 u. 65].
Ich müßte dies noch gegen prüfen, aber mein erster Eindruck ist, daß mit der Vorschule nicht der Kindergarten gemeint ist.
Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Privatschulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und restliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
Private Volksschulen sind nur zuzulassen, wenn für eine Minderheit von Erziehungsberechtigten, deren Wille nach Artikel 146 Abs. 2 zu berücksichtigen ist, eine öffentliche Volksschule ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung in der Gemeinde nicht besteht oder die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt.
Private Vorschulen sind aufzuheben.
Für private Schulen, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, verbleibt es bei dem geltenden Recht.
Verfasst am: 05.08.08, 06:44 Titel: Re: Kindergartenpflicht! Gab es schon mal?
skayritera hat folgendes geschrieben::
...
Gabt schon wirklich die Kindergartenpflicht?
Wenn ja wie wurde es geahndet? Auch mit Bußgeld wie bei den Schulschwenzer?
Hallo skayritera,
eine Kindergartenpflicht hat es in Deutschland (West) weder in der Weimarer Republik nach dem Rechsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922, noch nach 1945 nach dem JWG (gültig bis 1990) gegeben. Eine Kindergartenpflicht hätte zudem bedeutet, daß für alle Kindergartenkinder auch ein Kindergartenplatz zur Verfügung gestanden hätte. Es wurden aber nie für alle Kindergartenkinder ein Kindergartenplatz bereit gehalten.
Der Ausbau der Kindergartenplätze ist Ländersache. Bezüglich der Versorgung mit Kindergartenplätzen wurde in keinem Bundesland die Quote von 100 % erreicht.
Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB). Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war, dass der Rechtsanspruch den Entschluss begünstigen sollte ungeborenes Leben auszutragen. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24.
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Vielleicht könnte man überlegen, ob sie Sinn macht?
Zwei Beispiele - eins aus praktischer, eins aus theoretischer Sicht.
1. Ich habe zwei Neffen. Gerade mal 14 Monate auseinander, Brüder (also aus demselben Elternhaus) und mittlerweile fünf und sechs. Beide kamen mit jeweils drei in den Kindergarten. Einer ist dort aufgeblüht, der andere war nur gestresst - jeweils mit entsprechenden Folgen. Dabei war der eine nicht weniger aufgeschlossen/schlau/reif wie der andere, nur eben völlig unterschiedliche Charaktere. Da wäre eine Pflicht aber sowas von kontraproduktiv gewesen.
2. Elternhäuser sind verschieden. Ohne jemand angreifen zu wollen ist es eben so, dass das eine Kind so 'nen Start ins Leben hat und ein anderes Kind 'nen anderen. Das beginnt bei Umgangsformen, geht über die Sprache bis hin zu Angeboten von direkt oder indirekt fördernden Aktivitäten jeder Art, die es bei den einen Familien mehr gibt, bei anderen weniger. Eine Pflicht könnte hier einen zumindest einigermaßen gleichen Ausgangspunkt in der Bildung bewirken und wäre demnach produktiv.
So ... wo finden wir nun die passende Gießkanne (und gesetzliche Regelungen sind eben Gießkannenprinzipien), die beide Fälle berücksichtigt? Ich weiß es leider nicht.
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Hallo Rena,
eine Kindergartenpflicht ist m.E. nicht sinnvoll. Eltern sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder selbst erziehen möchten oder nicht. Allerdings sollte der Besuch eines Kindergarten empfohlen werden.
Vor Wahlen stellen sich die Parteien immer gerne als die "Kinder- und Familienfreundliche Partei" dar. Schaue ich mir aber den Zustand einiger Schulen und Kindergärten an, so hege ich aber ernsthafte Zweifel an den Willen der Parteien, wirklich etwas für unsere Kinder und Jugendliche zu tun. Mich nervt das Politikergeschwafel über "Kinder sind unsere Zukunft" und das weitere hohle Gelaber.
Es fehlen genügend Kinderbetreuungsplätze. Mit dem Arbeitslosengeld II hat sich die Situation der Kinder und Jugendlichen verschärft (Kinderarmut), deren Eltern - (meist alleinerziehende Mütter) vom ALG II leben.
Ich bin aber auch strikt dagegen, weiteres Geld in die Familien zu pumpen, da es bei den wirklich bedürftigen Kinder meist nicht ankommt. Wenn Kinder und Jugendliche zur Suppenküche müssen, dann stimmt irgendetwas nicht in unserem Land. Der Zusammenhang zwischen Armut und Bildungsbenachteiligung ist in vielen Untersuchungen der Wohlfahrtsverbände nachgewiesen.
Den größten Skandal sehe ich darin, daß Kinder von Arbeitslosengeld - II - Empfänger nicht an der Ganztagsschule teilnehmen können, weil die Eltern das Essensgeld für das Mittagessen in der Schule nicht aufbringen (können). Diese Kinder und Jugendliche bleiben von den Nachmittagsangeboten der Schule ausgeschlossen. Hier setzt sich der Teufelskreis von Armut und Bildungsbenachteiligung fort.
Was nutzen die schönsten Hochglanzbroschüren über die "heile Familie", wenn unsere Politiker mit der Agenda 2010 die Situation der Kinder von Hartz IV-Empfänger nachhaltig verschlechtert haben.
Die rot/grüne Regierung und die große Koalition haben m.E. ihre Glaubwürdigkeit verloren. Es gibt bildungsferne Eltern. Deren Kinder brauchen die Unterstützung in Kindergärten und Schulen. Ein Familiengeld kommt bei diesen Kindern in der Regel nicht an.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 05.08.08, 22:50 Titel:
Einfach den Eltern das Kindergeld streichen wenn die die Kinder nicht in den Kindergarten geben. Eine Pflicht braucht man gar nicht einführen, dass kappt auch mit finanziellen Anreizen _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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