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Hallo,
ich hätte da eine Frage kann ein Lehrer eine Arbeit mit 6 bewerten, wenn sie mit Bleistift geschreiben ist?
Ja.
Zitat:
Und was kann man machen, wenn dies passiert?
Bundesland: Bayern;Gymnasium
Grüße Alex
1. Mit dem Lehrer drüber reden.
2. Mit dem Fachleiter drüber reden.
3. Mit der Schulleitung drüber reden.
Mehr kann man erst mal nicht dazu sagen, weil weder Klassenstufe noch Fach noch Art der "Arbeit" bekannt sind. Facharbeit? Schulaufgabe? Stegreifaufgabe? Praktikumsbericht? Leistungstest?
(1) 1 Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. 2 Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.
(2) 1 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel. [...]
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
"Bleistift" würde ich allerdings nicht als "unzulässiges Hilfsmittel" einsortieren.
Das macht wenig Sinn, ein unzulässiges Hilfsmittel muss, wie der Name schon sagt, ein HILFSmittel sein. Also etwas wie ein Buch, eine Formelsammlung, ein Taschenrechner.
Im Grunde kann der Lehrer ne 6 geben, muss die aber vernünftig begründen.
Der Schüler muss natürlich auch begründen warum er mit Bleistift geschrieben hat... dann gibts vielleicht ein Nachsehen.
"Bleistift" würde ich allerdings nicht als "unzulässiges Hilfsmittel" einsortieren.
Das macht wenig Sinn, ein unzulässiges Hilfsmittel muss, wie der Name schon sagt, ein HILFSmittel sein. Also etwas wie ein Buch, eine Formelsammlung, ein Taschenrechner.
Bitte wie? Wo ist denn da der Widerspruch? Du sagst doch grad dasselbe, nur mit anderen Worten.
Mich würd' mal interessieren, was es denn für eine Note geworden wäre, wenn der Schüler mit Füller, Filzstift oder Kuli geschrieben hätte. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
danke für die Antworten.
Bei der mit 6 bewerteten Arbeit, handelt es sich um einen kleinen Leistungsnachweis aus dem Fach Chemie, wobei Gleichung,Skizze und Durchführung eines Versuchs verlangt waren.
Die Arbeit wurde nach Rücksprache mit dem Direktorat nun nicht gewertet.
Muss jetzt eine mündliche Rechenschaftsablage machen.
Bitte wie? Wo ist denn da der Widerspruch? Du sagst doch grad dasselbe, nur mit anderen Worten.
weil ein unzulässiges hilfsmittel nicht dazu dient die arbeit zu schreiben, wie ein stift, sondern sich einen vorteil gegenüber anderen zu verschaffen bzw. sich die arbeit einfacher zu machen... das wäre zb. wenn jemand eine formelsammlung hat aus der er spickt, und die anderen nicht... oder ein eingeschaltetes handy.
Die Arbeit wurde nach Rücksprache mit dem Direktorat nun nicht gewertet.
Wer hat Rücksprache mit dem Direktorat gehalten, der Schüler, seine Eltern oder der Lehrer selbst?
Hat der Schüler die von mitternacht vorgeschlagene Reihenfolge der Vorgehensweise
Zitat:
1. Mit dem Lehrer drüber reden.
2. Mit dem Fachleiter drüber reden.
3. Mit der Schulleitung drüber reden.
eingehalten?
Zitat:
Muss jetzt eine mündliche Rechenschaftsablage machen.
Ist das in Bayern ein üblicher Begriff für einen mündlichen Test? Hört sich für mich sprachlich mehr nach einem Übeltäter an, der Rechenschaft über seine Schandtaten ablegen soll.
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Mich würd' mal interessieren, was es denn für eine Note geworden wäre, wenn der Schüler mit Füller, Filzstift oder Kuli geschrieben hätte.
Wurde darüber auch beim Direktor gesprochen?
Stellt bei dem mündlichen Test derjenige Lehrer die Fragen, der wegen des Mangels der äußeren Form beim schriftlichen kleinen Leistungsnachweis die Gesamtnote "6" für Inhalt und Form vergeben hat und vom Direktor gesagt bekommen hat, dass es so nicht geht?
Kann die Note in der mündlichen Rechenschaftsablage das Jahreszeugnis des Schülers noch beeinflussen?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Schüler diesen Lehrer noch einmal haben wird, z.B. als Prüfer im mündlichen Abitur?
Ist das ein Schüler, der sein Wissen grundsätzlich nur widerwillig preisgibt ("dem muss man die Regenwürmer einzeln aus der Nase ziehen") und auch nur widerwillig in die gewünschte äußere Form bringt? In dem Fall hilft vielleicht Powerpoint-Karaoke.
Bitte wie? Wo ist denn da der Widerspruch? Du sagst doch grad dasselbe, nur mit anderen Worten.
weil ein unzulässiges hilfsmittel nicht dazu dient die arbeit zu schreiben, wie ein stift, sondern sich einen vorteil gegenüber anderen zu verschaffen bzw. sich die arbeit einfacher zu machen... das wäre zb. wenn jemand eine formelsammlung hat aus der er spickt, und die anderen nicht... oder ein eingeschaltetes handy.
Da ist immer noch kein Widerspruch. Kannst Du nicht lesen? Folgendes hatte ich geschrieben (Hervorhebung eingefügt):
mitternacht hat folgendes geschrieben::
"Bleistift" würde ich allerdings nicht als "unzulässiges Hilfsmittel" einsortieren.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wir hatten damals in der Berufsschule einen ähnlichen Fall, ein Mitschüler wollte seine Klausuren mit Bleistift schreiben.
Gut, dass er vorher gefragt hat, denn alle Lehrer habe es verboten mit der Begründung, dass Fehler hinterher noch korrigiert werden können und nicht mehr nachweisbar ist, ob während der Arbeit oder hinterher mit dem Radiergummi hantiert wurde.
Ich weiß auch noch, dass zu meiner Tintenschreizeit Tintenkiller in Klassenarbeiten auch verboten waren, aus eben dem gleichen Grund.
Bleistift und Tinte kann man nachträglich korrigieren.
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