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Anzeige wegen welchem Delikt

 
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 00:33    Titel: Anzeige wegen welchem Delikt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
Ich befinde mich in einer Zwangslage und versuche einen Ausweg zu finden.
Ich habe in Ungarn vor zehn Jahren durch einen Strohmann landwirtschaftliche Grundstücke kaufen lassen und sie auf seinen Namen eintragen lassen, da es damals für Ausländer keine Möglichkeit gab, Eigentümer zu werden. Es wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, das wenn sich die Gesetzlage ändert, die Grundstücke übertragen werden sollten.
Der Ungar hielt sich nicht an die Vereinbarung und verkaufte einen Teil der Felder. In einem Strafverfahren und einem nachfolgendem Zivilverfahren wurde er schuldig gesprochen und wegen dem Verkauften Feld zu Schadensersatz verurteilt. Den Schaden weigerte er sich jedoch zu bezahlen, worauf ein Pfändungsantrag gestellt wurde. Das Problem ist jetzt, das der zuständige Gerichtsvollzieher, die Pfändung der noch auf seinen Namen stehenden Grundstücke angeordnet hat, die aber ebenfalls von mir bezahlt wurden. Ein Zivilprozeß wurde von mir eingeleitet, aber der Richter ist meinem Ersuchen einer einstweiligen Verfügung nicht nachgekommen. Meine Frage ist, begeht der Ungar eine erneute anklagbare Straftat, weil er obwohl er weiß das die Felder nicht von ihm bezahlt wurden, eine Richtigstellung beim Gerichtsvollzieher nicht durchführt? Und wenn es tatsächlich zur Zwangsversteigerung kommt und die erzielte Summe höher ist, als die von ihm zu bezahlenden Schulden, und die Differenz an ihn ausbezahlt wird und er das Geld entgegen nimmt macht er sich dann des Betruges schuldig?
Ich benötige irgend eine Handhabe gegen ihn um die Versteigerung verhindern zu können. Es existieren Aussagen, in denen er zugegeben hat, das die Felder von mir bezahlt wurden.
Welche Straftaten könnten eventuell vorliegen und dann zur Anzeige gebracht werden.
Für eure Hilfe währe ich dankbar.
Bernd
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Damit sind auch Ihre anderen Beiträge zu verstehen.

Man kann sich doch nicht über einige Gesetze hinwegsetzen, und dann fordern das dann doch einige Gesetze für einen gelten.

Wie dummdreist kann man sein. Gesetze verletzen und dann die Polizei rufen wollen.
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

aus ihrer Sichtweise kann ich sie durchaus verstehen.
Leider bin ich nicht dummdreist, sonder naiv.
Ich habe mich vorher von einem hiesigen Anwalt beraten lassen und dafür eine Menge bezahlt. Dieser hatte mir mit keinem Wort erwähnt, das dies eine verbotene Handlung ist, sondern es so hingestellt, das es allgemeine Anwendungspraxis ist, bis die Gesetze umgestellt sind.
Also wenn sie schon loslegen, dann legen Sie nicht von vorneherein fest, das ich eine betrügerische Handlung mit Absicht herbei geführt habe. Dies gilt auch für meine anderen Beiträge.
Mal so gesagt, ich habe mich aufs Glatteis begeben und versuche mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Wenn ich also so wie sie annehmen eine strafbare Handlung begangen hätte, dann wäre wohl ich und nicht der andere verurteilt worden.
Dies zu Ihrer Info.
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

berton58 hat folgendes geschrieben::
aus ihrer Sichtweise kann ich sie durchaus verstehen.
Leider bin ich nicht dummdreist, sonder naiv.
Ich habe mich vorher von einem hiesigen Anwalt beraten lassen und dafür eine Menge bezahlt. Dieser hatte mir mit keinem Wort erwähnt, das dies eine verbotene Handlung ist, sondern es so hingestellt, das es allgemeine Anwendungspraxis ist, bis die Gesetze umgestellt sind.
Also wenn sie schon loslegen, dann legen Sie nicht von vorneherein fest, das ich eine betrügerische Handlung mit Absicht herbei geführt habe. Dies gilt auch für meine anderen Beiträge.
Mal so gesagt, ich habe mich aufs Glatteis begeben und versuche mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Wenn ich also so wie sie annehmen eine strafbare Handlung begangen hätte, dann wäre wohl ich und nicht der andere verurteilt worden.
Dies zu Ihrer Info.


Ich sehe es so das Sie versucht haben mit Hilfe dieses zweifelhaften Anwalts eine Vermeidung der Besteuerung Ihres Vermögens versucht haben.

Wenn es nicht so ist. Mea Culpa.

Aber was man auch betrachten muss, ist wo die ganzen Entscheidungen enstanden sind. Hier in Deutschland oder im Ausland.

Wenn man die fehlerhaften Beratungen des Anwalts nachweisen kann, sollte man diesen zur Rechenschaft ziehen.

Man sollte dabei aber auch nicht ausser Acht lassen, das man sich eventuell auch straffällig gemacht hat.
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann Ihnen versichern, das ich keinerlei Straftaten begangen habe, auch nicht eine eventuelle Besteuerung meines Vermögens ausgewichen bin.
Die Mittel stammen aus einer Erbschaft und wurden legal nach Ungarn transferiert.
Die Problematik, den Anwalt zur Rechenschaft zu ziehen ergibt sich nicht mehr, da diese Anwältin mittlerweile verstorben ist.
Eine Strafbarkeit wurde im Wege meines Firmenausschlußes geprüft und alle Verfahren gegen mich eingestellt.
Das einzige was mir bleibt ist Schadensbegrenzung und dies habe ich versucht durch diesen Beitrag in Erfahrung zu bringen.
Die gesamte Situation bezieht sich auf Ungarn, aber ich denke, das hier ähnliche Gesetze herrschen und ich durch bestimmte Maßnahmen eine hemmende Wirkung erzielen könnte, die ich aber leider nicht kenne.
Leider sind meine Finanziellen Mittel mittlerweile sehr begrenzt, so das es mir nicht möglich ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt zu bekommen. Deshalb hier im Forum.
Ich hoffe dazu beigetragen zu haben, das nicht alle Menschen eine kriminelle Veranlagung haben und trotzdem mit solchen Problemen konfrontiert werden können.
Bernd
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

berton58 hat folgendes geschrieben::
Ich kann Ihnen versichern, das ich keinerlei Straftaten begangen habe, auch nicht eine eventuelle Besteuerung meines Vermögens ausgewichen bin.
Die Mittel stammen aus einer Erbschaft und wurden legal nach Ungarn transferiert.
Die Problematik, den Anwalt zur Rechenschaft zu ziehen ergibt sich nicht mehr, da diese Anwältin mittlerweile verstorben ist.
Eine Strafbarkeit wurde im Wege meines Firmenausschlußes geprüft und alle Verfahren gegen mich eingestellt.
Das einzige was mir bleibt ist Schadensbegrenzung und dies habe ich versucht durch diesen Beitrag in Erfahrung zu bringen.
Die gesamte Situation bezieht sich auf Ungarn, aber ich denke, das hier ähnliche Gesetze herrschen und ich durch bestimmte Maßnahmen eine hemmende Wirkung erzielen könnte, die ich aber leider nicht kenne.
Leider sind meine Finanziellen Mittel mittlerweile sehr begrenzt, so das es mir nicht möglich ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt zu bekommen. Deshalb hier im Forum.
Ich hoffe dazu beigetragen zu haben, das nicht alle Menschen eine kriminelle Veranlagung haben und trotzdem mit solchen Problemen konfrontiert werden können.
Bernd


In diesem Forum kann es keine Reschtsberatung gebn, da dieses nicht erlaubt ist.

Ich kann Ihre Situation verstehen, an der Sie aber auch ein wenig selber schuld sind.

Sie haben versucht mit einem guten Vermögen, Ihre Altersvorsorge besser aufzustocken. Aber Sie wurden von der Anwältin und deren Helfern abgezockt.
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berton58
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke Ihnen für ihr Verständnis.
Ich habe mich bezüglich der Rechtsberatung vermutlich falsch ausgedrückt.
Was ich meinte war ein Tip oder eine Einschätzung welche Delikte eventuell betroffen sein könnten, bzw. wie ist die Rechtslage im Allgemeinen, werden strafrechtliche Belange berührt und wenn welche.
Gruß
Bernd
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich das verstanden habe, ist hier ungarisches Recht betroffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Forum Deutsches Recht einen Experten für ungarisches Recht finden, dürfte eher gering sein... Cool
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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