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Visum vor 7 Monate abgelaufen! Was nun?

 
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 15:22    Titel: Visum vor 7 Monate abgelaufen! Was nun? Antworten mit Zitat

Angenommen, eine ältere Dame aus ex-YU kommt zu Besuch nach Deutschland mit drei-monats-visum, das jetzt vor 7 Monaten abgelaufen ist. Die Frau hat, bevor sie hierkamm, in ex-YU im Haus des ex-Ehemannes gewohnt (der in Deutschland lebt) der ihr aber hier bei einer Begegnung gesagt hat, dass sie nicht mehr da wohnen darf weil er das Haus verkaufen will.
Die Frau blieb dann hier bei ihrer Tochter die dauerhaft in Deutschland lebt (deutsche Staatsbürgerin) ohne zu wissen wie es weitegehen soll. Jetzt hat sie möglichkeit bei Ihrer Schwester in ex-YU zu wohnen und möchte jetzt dahin. Wird sie bei der Ausreise aus der EU Ärger haben?
Danke für die Mühe!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Ärger kann jederzeit auf sie zukommen, nicht nur bei der Ausreise. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Deutschland kann sie in eine Kontrolle geraten. Was ist mit der Krankenversicherung falls ihr etwas zustößt? Sicherlich hat irgendjemand für ihren Aufenthalt ene Verpflichtungserklärung abgegeben?

Illegaler Aufenthalt, nichts anderes liegt hier seit sieben Monaten vor, ist kein Kavaliersdelikt:

siehe dazu § 95 Abs. 1 AufenthG (Auszug)

Zitat:
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 sich im Bundesgebiet aufhält,

2. ohne erforderlichen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 sich im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist,

...



Sie sollte sich asap mit der für ihren Aufenthaltsort zuständigen ABH in Verbindung setzen , den Sachverhalt vortragen und auf Milde hoffen. Zweckmäßig wäre die Vorsprache mit einem bereits gebuchten Rückflugticket um eine Grenzübertrittsbescheinigung zu bekommen.
Anwaltliche Unterstützung wäre ratsam, insbesondere da den Unterstützern (Tochter etc.) ggf. auch noch Strafen drohen können.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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