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Verfasst am: 24.07.08, 08:23 Titel: Frage zu Kleinstgastronomie
Hallo,
ich habe da so eine Idee und frage mich, ob das umzusetzen ist.
Folgendes:
Ich würde gern, so als Hobbykoch, meine „Künste“ anderen Leuten anbieten. Das heist, ich habe eine schöne Terrasse und ein grosses Esszimmer und würde da meine Gäste bewirten wollen. Also ich habe nicht ständig geöffnet, sondern nur, wenn sich eine Gesellschaft anmeldet, bewirte ich Diese und nur Diese. Eine Zapfanlage benötige ich da nicht, nur Getränke in Flaschen.
Jetzt habe ich aber absolut keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gewerbe anmelden?
Gesundheitspass/schein?
Bauliche Gegebenheiten/Toiletten?
Wenn mir da Jemand Auskunft geben könnte, wäre sehr nett.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gewerbe als Gaststättenbetrieb geplant ist oder nicht. Wenn ja, hat das weitreichende Konsequenzen, denn dann muss eine Gaststättenkonzession beantragt werden.
Die private Bewirtung von Gästen ist kein Gewerbe. Auch einen Kostenbeitrag könnte man von seinen Gästen verlangen. Fraglich ist, welche Ausmasse dass annimmt.
Tja, ab wann spricht man von einem Gaststättenbetrieb?!
Hierzu beschreibe ich nochmal kurz was ich vor habe:
Ich habe einen Steinbackofen, eine grosse Terrasse und ein angrenzendes Esszimmer. Da kann ich locker 20-30 Leute bewirten. Gesellschaften wie z.B. Kegelclub, Firmenbelegschaften, Kommunionfeiern undsonstige private Gesellschften sollten da meine Gäste werden. Ich würde dann mit den Leuten besprechen, was gekocht wird und einen Gesammtbetrag XY verlangen. Natürlich mit etwas Gewinn. Das sollte dann so 1-2mal im Monat stattfinden. Es wird dann natürlich auch alkoholische Getränke geben. Allerdings keine prof. Zapfanlage.
Tja, ist das schon ein Gaststättenbetrieb?
Wie ist da die Rechtslage?
Hallo Berny,
ja, das dürfte ein Gaststättengewerbe sein.
Gaststättengesetz §1 hat folgendes geschrieben::
§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3. (weggefallen)
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
(2) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als
selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der
Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum
Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten
Personenkreisen zugänglich ist.
Da es sich demnach um ein Gewerbe handelt müsste es auch als Gewerbe angemeldet werden. Gewerbeanmeldung
Gaststättengesetz §2 hat folgendes geschrieben::
§ 2 Erlaubnis
(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann
auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
(2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
1. alkoholfreie Getränke,
2. unentgeltliche Kostproben,
3. zubereitete Speisen oder
4. in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an
Hausgäste
verabreicht.
Die zuständige Behörde informiert die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde von der Anmeldung eines Lebensmittelbetriebes, die dann die entsprechenden Kontrollen durchführt. Grundsubstanz dafür wäre erstmal die EU Vo 852 Speziell Anhang II (Findet sich ab Seite 19). Dort wären dann auch die Mindestanforderungen für einen Lebensmittelbetrieb beschrieben.
Die gennannte EU Verordnung lässt die Nutzung von Wohngebäuden zur Lebensmittelherstellung unter gewissen Voraussetzungen zu. (Siehe EU VO 852 Anhang II, Kapitel III).
Ein Gesundheitspass (wie er umgangssprachlich genannt wird) ist notwendig für alle, die mit den Lebensmitteln direkt in Berührung kommen. §43 Infektionsschutzgesetz
Hallo karli,
na, das ist ja ein Informationsversorgungsrundumpaket! Vielen Dank.
Ich habe das alles mal etwas überflogen. Da wird es einem ja doch schon schwindelig .
Naja, selbst wenn es da einen Weg gäbe, die Anmeldungen und Schulungen und Überprüfungen und, und, und. Das kostet ja bestimmt auch 'ne Menge Geld.
Da müsste ich erstmal ein Jahr umsonst Kochen .
Nee, dann kommt die Allgemeinheit wohl nicht in den Genuss meiner Speisen
Ich würde gern, so als Hobbykoch, meine „Künste“ anderen Leuten anbieten.
man könnte ein solches Talent auch als Dienstleistung an den Gourmet bringen.
Z.B. indem man bei der Kundschaft zuhause kocht oder vorhandene geeignete Räumlichkeiten und Küchen (z.B. in Bürgerhäusern oder Vereinsheimen) nutzt.
So als Mietkoch Quasi
Dann wären die räumlichen Verpflichtungen eher aussen vor bzw. bereits erfüllt.
Das grosse Problem ist halt eine Haushaltsküche zur gewerblichen Küche zu Pimpen.
flipmow hat folgendes geschrieben::
Sie dürfen auch gerne mal einen auserlesenen Kreis aus dem FDR einladen.
Gute Idee
Ich würd auch kochen helfen! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Beim Kunden kochen, wäre eine Möglichkeit, aber meine Spezialität ist ja der Steinbackofen.
Der macht ja das Ganze erst interessant. Man könnte zwar einen auf einen Anhänger bauen, aber der Aufwand ist dann auch wieder zu gross.
Ja, Einladung und Abwasch... geht es euch auch so, wenn man das Wort Steinbackofen hört,
läuft einem doch gleich das Wasser im Munde zusammen. Mir geht es jedenfalls so.
Ja und wenn man das ganze -im Dienstleistungsbereich- nun als Kochkurs laufen lässt? Oder sagen wir "Kochangebot"?
"Kochen und Backen mit dem Steinofen" oder "Steinofenküche"?
Wäre es dann Gewerbe ja, Gaststättenbetrieb nein?!?
Aber ne Zapfanlage würd ich mir in jedem Fall anschaffen, bei 30 Kegelbrüdern kriegt man sonst lange Arme vom Kistenschleppen... _________________ Ich weiss, dass ich nichts weiss.
Damit weiss ich aber schon mehr, als diejenigen, die alles zu wissen glauben.
Ja, hallo zusammen,
hier tut sich ja noch was. Da habt Ihr ja noch eine Lösung gefunden. Das hör sich doch ganz gut an. Also biete ich da einfach Kochkurse an. Die Leute zahlen die "Kursgebühr" und können mir beim kochen zusehen oder helfen mit. Und Sie können dann ganz freiwillig und unaufgefordert das gekochte so lange probieren, bis nichts mehr da ist. Ich melde das als Gewerbe an, zahle brav meine Steuern für die Einnahmen und alle sind zufrieden.
Das mit dem Club und dem Bausatz ist eigendlich auch eine gute Idee. Das erinnert mich an unseren Traktorenclub. Die einzelnen Mitglieder helfen sich gegenseitig Ihren Traktor (Steinbackofen) aufzubauen. Sie fahren auf Treffen (Die Steinbäcker bekochen sich gegenseitig). Und einmal im Jahr haben sie auch eine Ausstellung. Die Steinbäcker veranstallten dann "einen Tag der offenen Steinbacköfen".
... Die Leute zahlen die "Kursgebühr" und können mir beim kochen zusehen oder helfen mit. Und Sie können dann ganz freiwillig und unaufgefordert das gekochte so lange probieren, bis nichts mehr da ist. Ich melde das als Gewerbe an, zahle brav meine Steuern für die Einnahmen und alle sind zufrieden.
...
Bliebe dann nur noch die baurechtliche Frage zu klären. Findet der Kurs in Wohnräumen statt, bedarf es u.U. einer Änderung der Baugenehmigung. Sind die Wohnräume nur gemietet, dann gibt es da noch den Vermieter. Das Ganze dann noch in einer reinen Wohngegend, dann melden sich bestimmt bald die Nachbarn. Und dann war da noch irgendwas wegen der Parkplätze.
Tja Maike,
wie der Dipl.-Sozialarbeiter schon zu bedenken gab, sind da wohl doch noch jede Menge Hürden. Und diese aus dem Wege zu räumen, ist die Sache dann doch nicht wert.
Nein, aber die Idee mit dem Club, oder wie man das auch nennen mag, gefällt mir gut. Also das Ganze privat, ohne Geld verdienen. Das werde ich wohl machen. Mit anderen Leuten zusammen kochen, gegeseitig einladen, beim Bau eines Steinbackofens helfen und, und...
Das, denke ich , wird auch eine schöne Sache. Und den Nachbarn, denen das nicht gefällt, denen darf, wenn der Flammkuchen sorichtig lecker duftet, literweise das Wasser im Munde zusammen laufen . Oder können aber einfach mitmachen.
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