Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnrechtsregelung nach Heimeinweisung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnrechtsregelung nach Heimeinweisung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
christiane weingärtner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 15:58    Titel: Wohnrechtsregelung nach Heimeinweisung Antworten mit Zitat


Hallo Allerseits,

zur Einführung: wir haben im Haus (das uns auch gehört) unsere 83jährige Mutter/Schwiegermutter wohnen (obere Etage- untere wird von uns bewohnt).
Im damaligen Haus-Übernahme-Vertrag wurde d. Mutter ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Inzwischen ist sie jedoch leider ziemlich Demenzkrank (Pflegest. I) und wir wissen nicht, wie lange wir die "häusliche Pflege" noch leisten können - sowohl physisch als auch psychisch. Außerdem haben wir jetzt auch die offiz. Betreuungsvollmacht über alle Belange.
Hier nun meine/unsere Frage: sollte es zu einer Heimeinweisung d. Oma kommen, dürfen wir die obere Wohnung dann ohne weiteres in Anspruch nehmen? Müssen wir das zuständige Amtsgericht vor dem "Eigengebrauch" d. dann lehrstehenden Wohnung informieren?
Es existieren noch 3 weitere Geschwister, die aber damals b. d. Hausüberschreibung finanziell gut abgefunden wurden. Außerdem ist das Verhältnis zu ihnen nicht sonderlich gut. Wir befürchten dann, das die Geschwister event. uns noch einmal "zur Kasse" bitten. In d. Zusammenhang habe ich im Internet d. Begriff "Kapitalisierung" aufgeschnappt und bin dementspr. verunsichert.
Sollte sich jemand damit auskennen, bzw. ähnl. Erfahrungen gemacht haben, würden wir uns über Antwort freuen. Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Inhaber eines Wohnrechts ist berechtigt, den Teil des Gebäudes, an dem das Wohnrecht besteht, unter Ausschluss des Eigentümers zu benutzen.

Auch wenn der Wohnberechtigte von diesem Recht keinen Gebrauch macht, darf der Eigentümer des Hauses die Wohnung nicht in Anspruch nehmen.

Es kann vereinbart werden, dass der Wohnberechtigte die Ausübung des Wohnrechts einem Anderen überlassen darf. Er kann dann auch die Wohnung vermieten. Die Miete steht dem Wohnberechtigten zu.

Außerdem kann der Wohnberechtigte auf das Wohnrecht verzichten. Normalerweise wird der Eigentümer als Gegenleistung für den Verzicht einen Geldbetrag zu zahlen haben. Dies wird als Kapitalisierung des Wohnrechts bezeichnet.

Wenn für den Wohnberechtigten ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt worden ist, empfiehlt es sich, das weitere Vorgehen mit dem Gericht abzustimmen, wenn feststeht, dass der Wohnberechtigte die Wohnung nicht mehr nutzen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Befinden sich in der EIntragungsbewilligung Regelungen für den Fall der dauerhaften Nichtausübung des Rechtes (z. B. für den Umzug in ein Pflegeheim)?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.