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Verfasst am: 06.08.08, 12:34 Titel: Anwalt weiß von Falschaussage
Ich stelle mir folgende Frage:
Mal angenommen ein Anwalt A vertritt einen Angeklagten B vor Gericht. Dieser nennt einen Falschen Zeugen um sich ein falsches Alibi zu verschaffen. B erzählt dem A nun unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung von seinem Vorgehen. A erkennt dadurch, dass B schuldig ist lässt dieses aber bei der Vernehmung des falschen Alibizeugen nicht erkennen und versucht das Gericht davon zu überzeugen, dass B unschuldig ist.
Der Anwalt wird in der Regel seinem Mandanten nicht schaden wollen und mitspielen, schon weil seine eigene Arbeit dadurch leichter bleibt.
Und ausserdem kann dem Anwalt niemand nachweisen, von der Schuld seines Mandanten in Kenntnis gewesen zu sein.
Und selbst, wenn es Zeugen dafür gebe, daß der Mandant seinen Anwalt von seiner Schuld in Kenntnis gesetzt hat.
Ich denke, die "anwaltlicher Freiheit" geht sehr weit und (leider) gibt es Anwälte, die sich nicht um Moral scheren.
Sie vertreten jeden Kriminellen, wenn er nur pünktlich das Honorar bezahlt.
Ich entschuldige mich hiermit bei allen Rechtsanwälten, die ich auf keinen Fall damit gemeint haben kann und die sich auch nicht angesprochen fühlen müssen ! Denn solche gibt es (gottseidank) auch.
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Ich denke, die "anwaltlicher Freiheit" geht sehr weit und (leider) gibt es Anwälte, die sich nicht um Moral scheren.
Sie vertreten jeden Kriminellen, wenn er nur pünktlich das Honorar bezahlt. ...
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