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Yvaine Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 31.07.08, 14:10 Titel: Dürfen Zeugen und Beweismittel weggelassen werden? |
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Hallo,
hätte folgenede Frage:
Dürfen bei einer Gerichtsverhandlung Zeugen, die für den Angeklagten sprechen weggelassen und welche die gegen den Angeklagten sprechen vorgeladen werden?
Wie ist die Rechtslage?
LG
Yvaine |
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Yvaine Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 02.08.08, 13:45 Titel: |
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ich beschreibe die geschichte mal:
Herr P. wird von seiner ehemaligen Lebensgefährtin wegen Sachbeschädigung angeklagt. Herr P. hat sich aber während der Tatzeit bei Frau L. und ihren Eltern aufgehalten.
Die ehemalige Lebensgefährtin von Herrn P. hat zwei Zeugen. Die Frau K. Und deren Bruder. Frau K.(beste Freundin) behauptet die habe hat die Tat mitbekommen und habe Herr P. während der Tat erkannt.
Der Bruder behauptet das gleiche nur dass er sich nicht sicher sei, dass es der Herr P. war, da er ihn nicht kenne.
Nun werden bei der Gerichtsverhandlund nur Frau L., Herr P.s ehemalige Lebensgefährtin, Frau K. und ihr Bruder vorgeladen. Die Eltern von Frau L. sind nicht vorgeladen, obwohl sie beweisen können, dass Herr P. sich definitiv während der Tatzeit NICHT am Tatort aufgehalten hat.
Darf der Richter die Zeugen einfach weglassen?
kann mir vielleicht jemand anworten? ich bräuchte so schnell wie möglich eine Antwort!!
danke
LG
yvaine |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 02.08.08, 16:49 Titel: |
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Darf er m.E.
Denn was sollen Frau L. und ihre Eltern bezeugen? Wieviele Stücke Kuchen Herr P. bei ihnen gegessen hat?
Ich gehe davon aus, dass in irgend einer Stellungnahme von Herrn P. erwähnt ist, dass er zur Tatzeit bei Frau L. war und diese sowie ihre Eltern das bezeugen können. Und das reicht auch.
Der Richter ist ja nicht blöd. Der wird auch mit der Möglichkeit rechnen, dass Frau K. ein bisschen - hm - unpräzise in ihrer Wahrnehmung ist und ihr vielleicht mal auf den Zahn fühlen wollen. _________________ Grüße,
Abrazo |
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Yvaine Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.05.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 03.08.08, 17:37 Titel: |
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Danke Abrazo
Aber gehen wir mal davon aus, dass der Richter zu Frau L. gesagt hat, dass er ihr nicht glaubt und es sehr offensichtlich ist, dass Herr P.s ehemalige Lebensgefährtin den Prozess gewinnen wird. Ausserdem wurden Frau L.s Eltern bisher gar nicht vom Richter angehört.
Was dann ?? |
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Abrazo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2005 Beiträge: 5941 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.08.08, 17:46 Titel: |
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Nach entsprechendem Urteil nächste Instanz. _________________ Grüße,
Abrazo |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 05.08.08, 16:04 Titel: Re: Dürfen Zeugen und Beweismittel weggelassen werden? |
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| Yvaine hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
hätte folgenede Frage:
Dürfen bei einer Gerichtsverhandlung Zeugen, die für den Angeklagten sprechen weggelassen und welche die gegen den Angeklagten sprechen vorgeladen werden?
Wie ist die Rechtslage?
LG
Yvaine |
Ja !
freie Beweiswürdigung ! |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 05.08.08, 16:09 Titel: Re: Dürfen Zeugen und Beweismittel weggelassen werden? |
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| D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
freie Beweiswürdigung ! |
Einen Beweis kann ich erst dann würdigen, wenn ich ihn zur Kenntnis genommen habe.
Und das geht nach § 244 StPO --> www.bundesrecht.juris.de/stpo/__244.html wo auch die Gründe für eine Ablehnung eines Beweisantrages aufgeführt sind.
Die Beweiswürdigung richtet sich dann nach § 261 StPO --> www.bundesrecht.juris.de/stpo/__261.html
Die Antwort auf die Frage | Zitat: | | Dürfen bei einer Gerichtsverhandlung Zeugen, die für den Angeklagten sprechen weggelassen.... werden? | lautet also, ein entsprechender Beweisantrag ist nur dann abzulehnen, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist, wenn der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 05.08.08, 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 05.08.08, 16:14 Titel: |
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Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um einen Strafprozess handelt.
Da muss ich an folgendes denken:
§ 245 Abs. 1 S. 2 StPO:
"Von der Erhebung einzelner Beweise kann abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte damit einverstanden sind." |
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thomas26 Gast
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Verfasst am: 05.08.08, 16:14 Titel: Re: Dürfen Zeugen und Beweismittel weggelassen werden? |
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So siehts aus.
Bei einer meiner letzen Gerichtsverhandlungen haben Richterin und StA'in ganz schockiert darauf reagiert, dass nur vier Polizisten als Zeugen geladen worden sind, obwohl ein ganzer Zug Einsatzhundertschaft (38 Polizisten) bei der Tat vor Ort waren.
Sowohl die Richterin als auch die StA'in gaben an, es gäbe ein BGH- Urteil, aus dem sich ergeben würde, dass alle Zeugen zu einer Straftat die Möglichkeit haben müssen, vor Gericht aussagen zu können.
Ich habe dieses Urteil nie gesucht (und vermutlich daher auch nie gefunden) aber laut den beiden Volljuristen des AG Oberhausen gibt es ein solches. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 06.08.08, 10:19 Titel: Re: Dürfen Zeugen und Beweismittel weggelassen werden? |
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| thomas26 hat folgendes geschrieben:: | | Bei einer meiner letzen Gerichtsverhandlungen haben Richterin und StA'in ganz schockiert darauf reagiert, dass nur vier Polizisten als Zeugen geladen worden sind, obwohl ein ganzer Zug Einsatzhundertschaft (38 Polizisten) bei der Tat vor Ort waren. |
Veranlaßt nicht die Richterin die Ladung der Zeugen?  _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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auf_jeden Interessierter
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 8 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 06.08.08, 17:18 Titel: |
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Habe mich auch gerade schon gewundert.
Meint die Richterin, dass ihre Geschäftsstelle die Ladungen verpeilt hat?
Beste Grüße
auf_jeden |
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