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Verfasst am: 06.08.08, 14:28 Titel: Änderungen der Zuständigkeiten
Nehmen wir an, dass Person A eine geistige Behinderung hat. Zu diesem Zweck wurde dieser Person ein Betreuer zur Seite gestellt. Dieser Betreuer vertritt Person A jedoch nur bei Amts- und Behördengängen, da Person A vor Jahren beim Amtsarzt glaubhaft gemacht hat, dass sie sich sowohl selbständig um Ihre Wohnung als auch um Ihr Geld kümmern kann.
Welche Schritte sind nun zu gehen, wenn Sie sich auch im Stande fühlt, Amts- und Behördengänge allein ohne Hilfe eines Betreuers durchzuführen? Bzw. wäre es für sie möglich, diese Aufgaben Ihrem Verlobten zu übertragen, damit dieser ihr Betreuer für solche Angelegenheiten ist? Der Verlobte hat ein fast abgeschlossenes Studium und könnte wiederum glaubhaft machen, dass er sich im Behördendickicht gut auskennt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 06.08.08, 14:44 Titel:
Auf Antrag des Betreuten kann das Vormundschaftsgericht den Betreuer entlassen, wenn der Betreute glaubhaft macht, das er einer Betreuung nicht mehr bedarf, oder wenn der Betreute eine andere gleich geeignete Person, die zur Übernahme der Betreuung bereit ist, als neuen Betreuer vorschlägt.
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