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Anzeige wegen Ladendiebstahl
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BloodyNova
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 10:44    Titel: Anzeige wegen Ladendiebstahl Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

Ich habe letzte Woche "cleverer weise" einen Ladendiebstahl begangen-über 800 €-mir ist die ganze Sache ziemlich peinlich und ich mache das sicher auch nie wieder, es hat wohl was bei mir ausgesetzt-ich brauchte halt Geld.

Ich habe jetzt eine Vorladung bekommen wegen meiner Aussage-kann ich die auch schriftlich einreichen, das mir die Polizei so eine Formular schickt, das ich dann Ausfüllen kann?

Welche Strafe erwartet mich?Es war das erste und letzte mal..
Richtet sich die Strafe nach der höhe des Warenwertes?

Vielen Dank schonmal...
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.08.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche Strafe erwartet mich?

Um das zu beantworten wäre die berühmte Kristallkugel nötig.
Ins Gefängnis wird man Dich deswegen nicht stecken, wenn es tatsächlich nur dieses eine Mal war.

Zitat:
ich brauchte halt Geld.

Du solltest damit rechnen, dass Du das nun erst recht brauchst, denn gewöhnlich werden hier Geldstrafen verhängt, die tatsächlich auch weh tun.

Wofür brauchtest Du denn Geld?
_________________
Grüße,
Abrazo
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BloodyNova
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das man mich nicht ins Gefängniss steckt, ist mir klar.
Ich dachte da eher an eine Geldstrafe, aber wie hoch könnte die Ausfallen?

Die meinten, das ich auch mit einer Verwarnung davon kommen könnte-weils halt das erste mal war.

Warum ich Geld brauchte, ist doch nebensächlich.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum ich Geld brauchte, ist doch nebensächlich.

Nicht unbedingt.
Aber mach mal, was Du willst.
Bei nem Diebstahl im Wert von 800 Euronen auf kostenlose Verwarnung spekulieren würde ich eher nicht.
Zumal dann nicht, wenn man gestohlen hat, weil man "Geld braucht". Das hat nämlich so gewisse Konsequenzen, was die Beurteilung des Sachverhaltes betrifft.
_________________
Grüße,
Abrazo
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BloodyNova
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

warum sollte man sonst Stehlen?
Weil man langeweile hat?

Ich denke auch nicht das ich mit einer Verwahrnung davon komme-rechne da schon mit einer Geldstrafe.

Trotzdem werde ich keine Aussage machen, und sicher nicht Aussagen, das ich das gemacht habe, weil ich Geld nötig hatte, das macht das ganze nur noch schlimmer-weil die mir dann noch aufdrücken wollen das ich Sachen klaue und die dann Verkaufe...

Ich denke es wäre Sinnvoller garnichts, als das falsche zu sagen.
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Steff82
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
warum sollte man sonst Stehlen?
Weil man langeweile hat?
Kleptomanie Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

BloodyNova hat folgendes geschrieben::


Warum ich Geld brauchte, ist doch nebensächlich.


Nun, die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe( § 46 StGB).

Und da kann es schon relevant sein, ob man Geld brauchte, um sich dies zu kaufen --> www.biokurs.de/chemkurs/skripten/bilder/nahrung.jpg oder dies --> www.media-boerse.ch/img/cd-dvd4_g.jpg

Ansonsten siehe zu den Grundsätzen der Strafzumessung z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung

BloodyNova hat folgendes geschrieben::
Ich denke es wäre Sinnvoller garnichts, als das falsche zu sagen.


Das ist möglich.

Siehe zu den Rechten des Beschuldigten z.B. hier --> www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/236.html
oder auch hier --> www.anwalt-saarlouis.de/strafrecht/vorladung-als-beschuldigter.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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BloodyNova
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also gut, ich brauchte das Geld nicht für neue Gucci Schuhe, sondern damit mein Kind was zu Essen bekommt.
Trotzdem werde ich erstmal abwarten was kommt.... und es war ja auch das erste und auch das letzte mal... Muss halt so über die runden kommen.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

BloodyNova hat folgendes geschrieben::
Also gut, ich brauchte das Geld nicht für neue Gucci Schuhe, sondern damit mein Kind was zu Essen bekommt.


Sinnvollerweise wendet man sich bei Straftaten an einen Rechtsanwalt, der einem weiterhilft und vermutlich auch keine Fragen eines Richters provoziert, wieviel das Kind denn gewöhnlich esse und wie lange man Lebensmittel im Wert von 800 € aufbewahren könne.

Inkognito
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Macht man nicht, weil der auch nicht für lau arbeitet.
Böse
Obgleich, in diesem Fall, wenn man das so bedenkt ...
Cool
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Grüße,
Abrazo
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BloodyNova
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 06:14    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen werde ich meine Aussage verweigern-damit solche Fragen garnicht erst aufkommen.... Ich meine, ich war ja noch nie vor gericht, und weiss nicht wie das da so zugeht und was da so gefragt wird. Ich weiss ja noch nicht mal ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Ich weiss nicht ob so ein Anwalt sinnvoll ist, was soll der gross rausholen aus der sache?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

BloodyNova hat folgendes geschrieben::
Ich weiss nicht ob so ein Anwalt sinnvoll ist, was soll der gross rausholen aus der sache?

Einem zum Beispiel den Tipp geben, dass sich Geständnis, Reue, Entschuldigung, Wiedergutmachung etc. strafmildernd auswirken.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Die obigen Tipps sind übrigens Gold wert, da die Staatsanwaltschaft Entschuldigung und Wiedergutmachung jeweils strafmildernd berücksichten muss!

Zur Sache:

Falls der Beschuldigte jedoch von der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen werden sollte oder es - was ich für wahrscheinlich halte - zur Anklage kommen sollte und er zur Gerichtsverhandlung als Angeklagter geladen wird, sollte er unbedingt erscheinen.

Anderenfalls droht ihm strafhalber ein Ordnungsgeld (mininum 150 EUR) oder, falls er keine Kohle hat, ersatzweise Ordnungshaft.

Zudem könnte es sein, dass ein neuer Termin anberaumt wird und er dann polizeilich vorgeführt wird, was zB. am Arbeitsplatz oder inmitten von lauter Nachbarn echt peinlich werden könnte.

Beste Grüße

Michael

p.s.:
Wenn der Beschuldigte schon nicht zur polizeilichen Vernehmung geht, sollte er wenigstens absagen und der Polizei mitteilen, dass er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen möchte.

Ansonsten sitzen die Damen und Herren der Polizei doof rum und warten auf den Beschuldigten und fühlen sich von ihm gehörig verarscht.
Außerdem gebietet das m.E. die Höflichkeit. Die Mitteilung der Absage kann natürlich auch schriftlich erfolgen.
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

mightymike1978 hat folgendes geschrieben::
Die obigen Tipps sind übrigens Gold wert, da die Staatsanwaltschaft Entschuldigung und Wiedergutmachung jeweils strafmildernd berücksichten muss!

Wenn, dann das Gericht.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Gammaflyer!

Gemeint war natürlich:

StA UND das Gericht! :-p

Ist ja schließlich nicht schlecht, wenn der Staatsanwalt den Richter nicht auf dumme Gedanken bringt, oder?

Das ich so einseitig denke liegt daran, dass ich gerade ein wenig StA-Verseucht bin... Winken

Beste Grüße

Michael
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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