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Cry noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.08.08, 17:27 Titel: Anwalt für Mahnung nötig? |
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Hallo,
ich habe ein rechtliches "Problem". Folgender Sachverhalt: Verkauft wurde eine Grafikkarte. Diese Karte funktioniert bei dem Käufer nicht. Es wurde eine zweite (noch kostspieligere) Karte zu dem Käufer geschickt. Bezahlt wurde nur die erste Karte.
Brauche ich einen Anwalt, oder kann man auch über die Polizei eine Mahnung schicken? (es geht um ca. 200€) Ich würde die Kosten gerne relativ gering halten.
Über Antworten würde ich mich freuen, da ich mich nicht sonderlich in diesem Bereich auskenne und sonst noch keinen Anwalt brauchte.
Mfg
Michael |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 06.08.08, 17:46 Titel: |
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Über die Polizei kann man keine Mahnung verschicken. Andererseits braucht man dafür auch keinen Anwalt, man kann selber mahnen.
Was genau stellen Sie sich denn unter einer Mahnung vor? Eine einfache schriftliche Aufforderung, endlich zu zahlen? |
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Cry noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.08.08, 18:11 Titel: |
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Eine Frist habe ich jedenfalls schon gesetzt. Da ich darauf keine Antwort erhalten habe, suche ich nach einem besseren "Druckmittel". Wenn ich das richtig verstehe, hängt der Erfolg einer Mahnung stark von dem Verfasser (man selber, Anwalt,...) ab.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Brief mehr bewirken könnte, als eine E-Mail.
Mfg
Michael |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 06.08.08, 18:54 Titel: |
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Das bessere Druckmittel findet man im Handel unter der Bezeichnung "Mahnbescheid Vordruck", im Onlineshop gewisser Versandhaeuser ab ca. 13 Euro fuer einen Pack von 10. |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 06.08.08, 18:55 Titel: |
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Das ist dann letztlich kein rechtliches, sondern ein psychologisches Problem.
Zitat: | Verkauft wurde eine Grafikkarte. Diese Karte funktioniert bei dem Käufer nicht. |
Warum nicht? |
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Cry noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 06.08.08, 22:26 Titel: |
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Er behauptet, dass er damit kein Bild bekommt. Deswegen habe ich auch eine zweite Karte geschickt. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 07.08.08, 07:18 Titel: |
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All' diese Fragen beantwortet ein Anwalt sicherlich gern. _________________ Null Komma
***
nix |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 07.08.08, 15:18 Titel: |
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Hat er die andere Karte zurück geschickt? War sie defekt? War es ein Gewährleistungsfall? |
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Cry noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.08.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.08.08, 14:10 Titel: |
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Cicero hat folgendes geschrieben:: | Hat er die andere Karte zurück geschickt? War sie defekt? War es ein Gewährleistungsfall? |
Nein. Er hat jetzt die "defekte" Karte und die neue Austauschkarte. Bezahlt ist aber nur die erste Karte. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 18.08.08, 06:31 Titel: |
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Wieso wurde denn als 'Ersatz' eine hochwertigere Karte geschickt? _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Hogwarts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 899 Wohnort: Lummerland
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Verfasst am: 18.08.08, 06:50 Titel: |
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Hallo cry,
ein Tipp für die Zukunft:
Bei vielen Firmen wird so gehandelt:
Erst die Ware zurückschicken. Die retounierte wird erst geprüft bevor es den Austausch gibt. Oft - gerade bei PC - funktionieren ausgetauschte Teile wegen der Kompatibilität nicht. _________________ Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet. |
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CDS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 310
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Verfasst am: 18.08.08, 22:12 Titel: |
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Hallo !
Nur mal zur Info: Den 'Pack mit Formularen' braucht es nicht mehr - die Mahngerichte wollen diese Formulare gar nicht mehr,
Die Formularerstellung geht jetzt Online völlig kostenlos: https://www.online-mahnantrag.de/ |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 22.08.08, 22:46 Titel: |
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Cry hat folgendes geschrieben:: | Eine Frist habe ich jedenfalls schon gesetzt. Da ich darauf keine Antwort erhalten habe, suche ich nach einem besseren "Druckmittel". Wenn ich das richtig verstehe, hängt der Erfolg einer Mahnung stark von dem Verfasser (man selber, Anwalt,...) ab.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Brief mehr bewirken könnte, als eine E-Mail. | Der Erfolg einer Mahnung hängt nicht nur vom Verfasser ab, sondern von mehreren Faktoren , z.B.:
1) Wie ist die tatsächliche Situation, Beweislage etc.?
2) Was steht in der Mahnung? Wenn man konkret beschreibt, was man im Falle der Nichtzahlung machen wird, warum man den Prozess gewinnen würde und welche Konsequenzen die Nichtzahlung für den Gegner haben wird, versteht er evtl., dass man es ernst meint. Das ist m.E. wirkungsvoller als ein Standardmahnschreiben von einem RA, wo nur abstrakt mit gerichtlichen Schritten gedroht wird.
3) Wenn man den Brief über Gerichtsvollzieher zustellen lässt, dürfte auch die Zustellart Druckwirkung haben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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