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Anwalt für Mahnung nötig?

 
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Cry
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Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:27    Titel: Anwalt für Mahnung nötig? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein rechtliches "Problem". Folgender Sachverhalt: Verkauft wurde eine Grafikkarte. Diese Karte funktioniert bei dem Käufer nicht. Es wurde eine zweite (noch kostspieligere) Karte zu dem Käufer geschickt. Bezahlt wurde nur die erste Karte.

Brauche ich einen Anwalt, oder kann man auch über die Polizei eine Mahnung schicken? (es geht um ca. 200€) Ich würde die Kosten gerne relativ gering halten.

Über Antworten würde ich mich freuen, da ich mich nicht sonderlich in diesem Bereich auskenne und sonst noch keinen Anwalt brauchte.

Mfg

Michael
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Über die Polizei kann man keine Mahnung verschicken. Andererseits braucht man dafür auch keinen Anwalt, man kann selber mahnen.

Was genau stellen Sie sich denn unter einer Mahnung vor? Eine einfache schriftliche Aufforderung, endlich zu zahlen?
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Cry
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Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frist habe ich jedenfalls schon gesetzt. Da ich darauf keine Antwort erhalten habe, suche ich nach einem besseren "Druckmittel". Wenn ich das richtig verstehe, hängt der Erfolg einer Mahnung stark von dem Verfasser (man selber, Anwalt,...) ab.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Brief mehr bewirken könnte, als eine E-Mail.

Mfg

Michael
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das bessere Druckmittel findet man im Handel unter der Bezeichnung "Mahnbescheid Vordruck", im Onlineshop gewisser Versandhaeuser ab ca. 13 Euro fuer einen Pack von 10.
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist dann letztlich kein rechtliches, sondern ein psychologisches Problem. Smilie

Zitat:
Verkauft wurde eine Grafikkarte. Diese Karte funktioniert bei dem Käufer nicht.


Warum nicht?
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Cry
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Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Er behauptet, dass er damit kein Bild bekommt. Deswegen habe ich auch eine zweite Karte geschickt.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

All' diese Fragen beantwortet ein Anwalt sicherlich gern.
_________________
Null Komma
***
nix
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er die andere Karte zurück geschickt? War sie defekt? War es ein Gewährleistungsfall?
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Cry
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Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.08.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Hat er die andere Karte zurück geschickt? War sie defekt? War es ein Gewährleistungsfall?


Nein. Er hat jetzt die "defekte" Karte und die neue Austauschkarte. Bezahlt ist aber nur die erste Karte.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso wurde denn als 'Ersatz' eine hochwertigere Karte geschickt?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Hogwarts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo cry,

ein Tipp für die Zukunft:

Bei vielen Firmen wird so gehandelt:
Erst die Ware zurückschicken. Die retounierte wird erst geprüft bevor es den Austausch gibt. Oft - gerade bei PC - funktionieren ausgetauschte Teile wegen der Kompatibilität nicht.
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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CDS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 18.08.08, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Nur mal zur Info: Den 'Pack mit Formularen' braucht es nicht mehr - die Mahngerichte wollen diese Formulare gar nicht mehr,
Die Formularerstellung geht jetzt Online völlig kostenlos: https://www.online-mahnantrag.de/
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.08.08, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Cry hat folgendes geschrieben::
Eine Frist habe ich jedenfalls schon gesetzt. Da ich darauf keine Antwort erhalten habe, suche ich nach einem besseren "Druckmittel". Wenn ich das richtig verstehe, hängt der Erfolg einer Mahnung stark von dem Verfasser (man selber, Anwalt,...) ab.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein normaler Brief mehr bewirken könnte, als eine E-Mail.
Der Erfolg einer Mahnung hängt nicht nur vom Verfasser ab, sondern von mehreren Faktoren Winken, z.B.:
1) Wie ist die tatsächliche Situation, Beweislage etc.?
2) Was steht in der Mahnung? Wenn man konkret beschreibt, was man im Falle der Nichtzahlung machen wird, warum man den Prozess gewinnen würde und welche Konsequenzen die Nichtzahlung für den Gegner haben wird, versteht er evtl., dass man es ernst meint. Das ist m.E. wirkungsvoller als ein Standardmahnschreiben von einem RA, wo nur abstrakt mit gerichtlichen Schritten gedroht wird.
3) Wenn man den Brief über Gerichtsvollzieher zustellen lässt, dürfte auch die Zustellart Druckwirkung haben.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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