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Durchsuchung

 
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Sommerleuchten
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 13:32    Titel: Durchsuchung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Folgendes ist passiert.

Mein Neffe wohnt seit zwei Jahren mit in meiner Wohnung und ist dort auch gemeldet. Er ist volljährig.

Als ich heute heimkam, fand ich meine Wohnungstür mit einem neuen Schloß versehen vor und dem Hinweis, ich könnte die Schlüssel bei der nächsten Polizeidienststelle abholen. Mein Neffe kam auch gerade heim und fand im Briefkasten eine Vorladung zur Vernehmung wg. unerlaubten Waffenbesitzes. Auf der Polizeidienststelle wurde uns mitgeteilt, dass ein Teil der Beschuldigungen gegen ihn schon wieder fallen gelassen wurden, aber eine Anzeige gegen ihn vorliege. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde 1 Waffe (Softair) sichergestellt, die kriminaltechnisch untersucht werden würden. Wenn sie den Bestimmungen in Deutschland entsprechen, bekommt er sie zurück, wenn nicht, wird ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Was dabei raus kommt, weiß ich nicht, hoffe jedoch, mein Neffe hat gegen keine Gesetze verstoßen. Geschockt

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Die Polizei hat die Wohnung aufgebrochen und ein neues Schloß eingebaut. Ich gehe davon aus, dass uns das in Rechnung gestellt wird. Hätte ich, als Wohnungsinhaberin nicht das Recht gehabt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein? Hätte man mich nicht dazuholen können/müssen? Das Türblatt wurde auch beschädigt. Wer trägt die Kosten?

Wie ist hierzu die Rechtslage?

Danke!
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 14:08    Titel: Re: Durchsuchung Antworten mit Zitat

Sommerleuchten hat folgendes geschrieben::
Hätte ich, als Wohnungsinhaberin nicht das Recht gehabt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein? Hätte man mich nicht dazuholen können/müssen?

Wie ist hierzu die Rechtslage?

Danke!


Mal vorab aus dem Bauch heraus geantwortet (die Experten kommen bestimmt gleich):

1. Sie hätten das Recht gehabt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, waren aber offensichtlich nicht zu Hause.

2. Hatten Sie an der Tür einen Zettel hinterlassen, wo Sie zu erreichen sind? Wie hätte man Sie sonst hinzuziehen sollen? (Für solche Fälle sind m. W. "neutrale" Zeugen hinzuzuziehen).
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn sie den Bestimmungen in Deutschland entsprechen, bekommt er sie zurück, wenn nicht, wird ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Was dabei raus kommt, weiß ich nicht, hoffe jedoch, mein Neffe hat gegen keine Gesetze verstoßen.

Ich weiß nicht genau, auf welcher Rechtsgrundlage das passiert, aber in solchen Fällen bietet sich bei einem nicht vorbestraften Neffen, wenn es nur um den Besitz einer illegalen Softair-Waffe geht, die Einstellung des Verfahrens bei gleichzeitiger Einziehung der Waffe an.
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 10:25    Titel: Re: Durchsuchung Antworten mit Zitat

Sommerleuchten hat folgendes geschrieben::
...Hätte ich, als Wohnungsinhaberin nicht das Recht gehabt, bei der Durchsuchung anwesend zu sein?...



105 II StPO hat folgendes geschrieben::
Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.


106 I StPO hat folgendes geschrieben::
Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.


107 I S1 StPO hat folgendes geschrieben::
Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen,
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