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Abrundung von Endnoten zu Ungusnten der Studenten

 
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Markus305
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Anmeldungsdatum: 08.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 09:49    Titel: Abrundung von Endnoten zu Ungusnten der Studenten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hörte kürzlich von einem ärgerlichen Fall.
Ein Bekannter hat nebenberuflich bei einer Akademie für Verwaltung und Wirtschaft den Studiengang zum Bachelor of Business Administration absolviert. Dabeie handelt es sich um eine Kooperation mit einer niederländischen Hochschule, um die Anerkennung des Abschlusses zu gewährleisten. Bei Berechnung der Endnote stellte sich heraus, dass diese, genau gerechnet, 7,625 bzw. 7,675 betragen musste. Die Noten werden jedoch jeweils in 0,5er Schritten ausgewiesen (6,5 / 7,0 / 7,5 / 8,0). Gem. Information der Akademie und den Vorgaben der niederländischen Hochschule soll nun die Note von 7,625 (bzw. 7,675 bei Einbeziehung der jeweiligen ungerundeten Einzelnoten) auf 7,5 abgerundet werden. Die Rundung erfolgt wie hier beispielhaft angegeben:
Abgerundet wird bis 0,25 also 7,25 auf 7,0 und 7,75 auf 7,5.
Ab 0,25 wird aufgerundet also 7,30 auf 7,5 und 7,80 auf 8,0.

Das ist dem Studenten natürlich völlig unverständlich, da so zum einen seine tatsächliche Leistung geschmälert wird, zum andereren ist doch eine Tendenz nach oben gegeben. Warum soll also nicht einmal zu Gunsten des Studenten bewertet, und damit eine 8,0 vergeben werden?
Außerdem wir er mit einer Note von 7,675 gegenüber einem anderen Studenten mit einer Note von z.B. 7,3 klar benachteiligt, da hier die Endnote in beiden Fällen 7,5 wäre.

Dazu kommt, dass von Seiten der Organisation im Verlauf der 2 Semester gegen die geltende Studienordnung vertsoßen wurde, indem die Bearbeitungszeit von 10 Wochen pro Hausarbeit auf 9 Wochen gekürzt wurde, ohne ausreichend darauf hinzuweisen.

Mich würde interessieren, wie hier die Rechtslage ist.

Vielen Dank!
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