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Polizei öffnet Wohnung - Wer zahlt?

 
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rechtsfragen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 20:58    Titel: Polizei öffnet Wohnung - Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

die Polizei hat heute die Wohnung meiner 77-jährigen Etagen-Nachbarin durch die Feuerwehr öffnen lassen.
Hiintergrund: Nachbarin hatte vor einer Woche Geburtstag, bei mir wurden Fleurop-Blumen ihrer Schwester abgegeben. Habe sie durch einen Zettel an der Tür darüber informiert. Seither war sie nicht zu Hause. Es gab begründeten Anlass, sich Sorgen zu machen. Nachdem ich heute auf Ratschlag diverser Leute bei der Polizei war, hat man dort - ohne Ergebnis - die örtlichen Krankenhäuser abtelefoniert. Es war niemand erreichbar, der im Besitz eines Zweitschlüssels ist. Als Folge ließ man die Wohnung öffnen, diese wart (zum Glück) leer.
Die Polizisten fanden es gut, dass ein Nachbar sich Sorgen macht.
Trotzdem habe ich nun ein doch relativ schlechtes Gewissen.
Kommen nun irgendwelche Kosten auf meine Nachbarin (oder mich) zu?
Wer zahlt den Polizei- und Feuerwehr- und Rettungswageneinsatz und das aufgebohrte Schloss? Muss das alles meine Nachbarin zahlen? Oder kann man auch Geld von mir verlangen? Kann evtl. eine meiner Versicherungen das neue Schloss zahlen?

Danke!
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß zwar nicht, wer am Ende die Türöffnung bezahlen muß, aber ich finde du hast richtig gehandelt. Ich denke auch, das die Nachbarin nicht böse sein wird, sie hätte ja auch mit nem gebrochenen Bein am Boden liegen können etc....
Grüße
Claudia
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß zwar nicht, ob es immer so ist, nehme es aber stark an: auch ich habe vor ein paar Jahren aus ähnlichem Grund die Polizei gerufen da eine ältere Nachbarin längere Zeit nicht erreichbar war ohne, wie sonst üblich, die Nachbarn vorher zu informieren. Es kamen auch damals Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen - kurz: das volle Programm. Auch da war es so, dass nichts passiert war. Weder die Bewohnerin der Wohnung noch ich haben jemals eine Rechnung bekommen oder sonstwas im Nachhinein von der Sache gehört Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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rechtsfragen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

trotzdem braucht meine nachbarin ja nun ein neues türschloss... und die gibts in aller regel nicht kostenlos... :/
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 07.08.08, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, kostet aber auch nicht die Welt Mit den Augen rollen
Ich weiß nicht, ob das evtl. die Versicherung übernimmt.
Damals hat ein Nachbar ein Schloß besorgt und es eingebaut, die alte Dame hat's bezahlt und damit war der Käse gegessen Geschockt
_________________
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SR73
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke , dass eine Regressanforderung nicht in Frage kommt. Es wurde ja nur der zuständigen Stelle ein Verdacht gemeldet, dass mit der alten Dame was passiert sein könnte. Nach Abwägung wurde dann, denke mal im Regelfall durch die Polizei, die Türöffnung angeordnet. Und wer anordnet zahlt im Regelfall erstmal. Ob die Kosten der Frau auferlegt werden können bezweifle ich auch. Denke es wird vom Steuerzahler gezahlt - in diesem Fall ja eine vernünftige Investition, schön das es noch Nachbarn gibt, die sich Sorgen machen.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern für Polizei- und Feuerwehr überhaupt Kosten entstehen (das hängt vom Landesrecht ab), dürfte diese die Nachbarin zu tragen haben, denn es handelte sich um "Geschäftsführung ohne Auftrag" (die Beteiligten taten das, was ihrer Ansicht nach im Interesse der Nachbarin erforderlich war).

Aber man kann natürlich darüber streiten, ob "ihre Ansicht" ausreichend begründet war. Das kann von weiteren Umständen abhängen (bis hin in solche Details ob in der Wohnung Licht brannte oder ob sie sich sonst üblicher Weise abmeldet).
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. liegt hier eine Anscheinsstörung durch die Nachbarin vor.

"Jedoch wird bei der Frage, ob der vom Einschreiten Betroffene zu den Kosten herangezogen werden kann oder ob er – umgekehrt – einen Anspruch auf Entschädigung hat (Sekundärebene), grundsätzlich auf eine Betrachtung ex post abgestellt. Danach erhält der Anscheinsstörer analog den Vorschriften über die Heranziehung eines Nichtstörers eine Entschädigung, es sei denn, er hat den Anschein der Gefahr zurechenbar verursacht (Gromitsaris S. 535; BGHZ 117, 303, 308)." --> www.juratelegramm.de/faelle/oeffenliches_recht/gromitsaris_dvbl%202005_535.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
boah, ey. Toll. Und was heißt das auf Deutsch? Mit den Augen rollen Traurig


Also soweit ich das verstanden habe:

Es gibt zwei mögliche Stellen, an denen das Geld geholt werden kann.
Zum einen ist es die Bewohnerin der aufgebrochenen Wohnung, die nur dann zahlen muss, wenn sie diese ganze Aufregung absichtlich oder "grob fahrlässig" verursacht hat. Beispiel:

Die Dame war mit einer Nachbarin zum Kaffee Trinken verabredet und ist nicht gekommen - ohne eine Nachricht zu hinterlassen o.ä. Sie ist telefonisch nicht erreichbar und die Verwandten meinen auch, sie müsste zu Hause sein.

In so einem Fall müsste die Dame dann die Kosten tragen. In den anderen Fällen fällt das ganze unter "dumm gelaufen" und alles geht auf Kosten des Staates.

Mir selbst ist etwas ähnliches passiert. Vor rund 15 Jahren habe ich in einer Wohnung gewohnt. Eines Morgens um 4 Uhr hat mich mein Hund mich geweckt. Ich bin dann zum Fenster gegangen und habe gesehen, dass das Nachbarhaus brannte. Ich habe dann meine ganze Familie geweckt, wenige Minuten später hat die Feuerwehr bei allen Wohnungen sturmgeklingelt. Doch wir waren die ersten, die das Mehrfamilienhaus verlassen haben. Da wir außerdem noch in Besitz eines Wohnmobils waren, der auf dem Parkplatz nebenan stand, haben wir uns da einfach reingesetzt und das Geschehen verfolgt. Nachdem das Feuer gelöscht war, hatte die Polizei noch niemanden in unser Haus gelassen, bis auf einen Handwerker. Als wir vor der Wohnung standen, sahen wir einen zerstörten Türrahmen. Die Feuerwehr hat die Tür aufgebrochen, weil eben kein Nachbar uns draußen gesehen hat.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Versicherung der Feuerwehr hat damals den Schaden reguliert.
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