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Mitschuld bei "falsch" parken?

 
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schlomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:37    Titel: Mitschuld bei "falsch" parken? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe gestern Nachmittag beim Ausparken aus meinem Stellplatz ein anderes Fahrzeug touschiert. Es gab einen kleinen Lackschaden, der meiner Meinung nach nicht schlimm ist (ich schätze 200€ wenns hoch kommt, ohne mich wirklich auszukennen). Ich habe mit dem Fahrer, der, als es passierte, in der Nähe des Fahrzeugs stand da er auf jemanden gewartet hat, meine Daten etc. ausgetauscht und ein paar Bilder gemacht. Die Polizei haben wir nicht hin zu geholt.

Nun zu meiner Frage:
Mein Stellplatz liegt in einer 30Zone. Gegenüber meines Stellplatzes, etwas leicht versetzt mündet eine andere Strasse, so das man sich das wie eine Kreuzung vorstellen kann. Die Strasse ist auch so ziemlich schmal (wenn ein anderes Fahrzeug entgegen kommt, muß man zur Vermeidung eines Unfalls etwas auf den Fußweg fahren) Der Herr hat genau bis zur Mitte meines Stellplatzes gestanden, was etwa der Beginn der einmündenden Strasse ist.
Beim Rückwärts raus fahren an sich ist nichts passiert, beim anschließenden vorwärts fahren kam es dann zu der Berührung.
Meine Frage ist jetzt, kann man dem Herrn eine Teilschuld zu weisen, da er mehr oder weniger im Halteverbot stand? Weil wenn ich mich noch richtig an meine Fahrschulzeit erinnere dürfte man ja im Umkreis von 5m einer Kurve nicht halten bzw. parken, was der Herr eindeutig gemacht. Was meine Bilder auch belegen. Haben meine Bilder eine Gültigkeit?

Grüße
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.07.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich.

"Soll ein Parkverbot an einer Bushaltestelle erkennbar das Linksabbiegen von Linienbussen ermöglichen, so trifft einen Falschparker bei einem Verkehrsunfall, für den auch das verkehrswidrige Parken an der Haltestelle ursächlich ist, ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent." LG Karlsruhe – Az: 1 S 140/01 --> www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/show.asp?x=urteile/parken/parken_023.html (Hervorhebung von mir).

"Falschparken kann teuer werden. Wer sein Auto verkehrsbehindernd abstellt, trägt laut ARAG ein Mitverschulden, falls ein anderer Wagen in das Fahrzeug hinein rauscht. Das Landgericht München hat einem Taxifahrer in einem solchen Fall eine Mitschuld von 25 Prozent zugewiesen. Er hatte sein Taxi auf einem reinen Bushalteplatz abgestellt, woraufhin das Fahrzeug von einem vorbeifahrenden Bus beim Rangieren touchiert worden war (Az: 19 S 18691/05)." --> http://auto-presse.de/verkehrsrecht.php?action=view&newsid=17312

Falsch parken kann wesentlich teurer kommen als der Bußgeldbescheid. Der Falschparker haftet nämlich für die Folgen seines Handelns, urteilte das Amtsgericht Dortmund. ( Az: 109 C 13217/96 )

Ein Lastwagen-Fahrer hatte seinen Lkw auf einem Radweg abgestellt. Eine Radlerin stieß beim Ausweichen auf den Gehsteig mit einer Fußgängerin zusammen und verletzte sie schwer. Dafür machte der Amtsrichter den Lastwagen-Fahrer und die Radfahrerin gemeinsam verantwortlich. Durch seinen groben Verkehrsverstoß habe der Trucker den Unfall mit verursacht." --> www.focus.de/E/EG/EGA/EGAA/egaa.htm?sernr=539&zu2=0073&res=reise

"Ein Autofahrer, der seinen Wagen in eine Ausfahrt stellt, haftet bei einem dadurch verursachten Unfall mit.

Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (Az: 32 C 518/06-22), wie der Deutsche Anwaltvereins (DAV) mitteilte. Im verhandelten Fall hatte ein Halter mit seinem im Parkverbot abgestellten Wagen eine Ausfahrt blockiert. Der Kläger prallte gegen ein Hindernis, als er das parkende Auto umfahren wollte.

Laut Urteil spielte der Beklagte eine entscheidende Rolle bei dem Unfall. Das Gericht verurteilte ihn mit seiner Versicherung dazu, 25 Prozent der Unfallkosten zu übernehmen. Die Hauptschuld trage der Kläger, da er trotz des Hindernisses die Ausfahrt passieren wollte." --> www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/mithaftung_aid_25477.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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schlomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.08.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
Bei mir sah es denn so aus, das ich die Hauptschuld bekam, da meine Fotos nicht ausgereicht haben. Ich hätte die Polizei gleich hinzuholen müssen, und denn wärs vermutlich anders gekommen. Naja was solls.

Gruß
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