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Zurückfordern kann man die nur, wenn das Studienbeitragsgesetz (Hessen) für verfassungswidrig erklärt wird, und auch nur dann.
In anderen Bundesländern gibt es einen entsprechenden Artikel in der Landesverfassung nicht.
Die Studiengebühren werden solange erhoben, bis Sie abgeschafft werden, in Hessen zum kommenden WS
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