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Hier mein erstes Thema als Neumitglied in diesem interessanten Forum Es geht um eine außerordentliche Kündigung eines Internetzugangs und Telefonanschlusses.
Am 17.06.2008, verweigerten plötzlich die Internetverbindung sowie das Telefon ihre Dienste. Nach etwa einer halben Stunde arbeiteten wieder beide Zugangsportale, bis die Leitung erneut zusammenbrach.
Daraufhin wählte ich die Servicehotline des Anbieters, die in den mir zugesandten Unterlagen angegeben ist und die ich früher schon einmal anrief und kostenfrei war. Doch anstatt kompetente Hilfe zu erhalten wurde ich nun von einem Anrufbeantworter darauf hingewiesen, eine andere Nummer zu wählen, die ich dann erhielt. Diese Nummer kostete nun 0,49 € / Min.
Wie schon erwähnt arbeitete meine Telefonleitung nicht mehr, sodass ich dort mit meinem Mobiltelefon anrief – mit dem Ergebnis, dass erneut ein Anrufbeantworter mir sinngemäß mitteilte „Sie rufen von einem Mobiltelefon an. Bitte wählen sie folgende Nummer ...“ und beendete das Gespräch. Als ich dann verärgert wieder eine neu durchgegebene Nummer anrief sagte mir eine Computerstimme sinngemäß „Nach dem Signalton kostet Ihr Anruf 0,99 € / Min.“ und ich landete in einer Warteschleife. Nach etwa 5 Minuten in der Warteschleife beendete ich das Gespräch verärgert. Am nächsten Tag arbeitete wieder mein Telefon sowie Internetverbindung.
Der Vertrag belief sich auf 2 Jahre. Diese Zeit ist vorbei ( 3 ½ Jahre) und der Vertrag wurde „automatisch“ verlängert und kann laut AGB je ein Monat vor Quartalsende gekündigt werden.
Wegen diesen nicht erbrachten Leistungen, namentlich das Nichtarbeiten des Anschlusses, sowie die Kostenerhöhung für die Servicehotline, die mir niemals mitgeteilt wurde, kündigte ich meinen Internetzugang und Telefonanschluss des Anbieters außerordentlich zum 30.06.2008. Ich wies auch darauf hin, weitere Abbuchungen von meiner Bankverbindung zu unterlassen. Das ganze wurde per Einwurfschreiben am 18.06.2008 verschickt.
Trotz telefonischer Bestätigung meiner Kündigung wurde am 17.07.2008 wieder der Monatsbeitrag für den Monat Juli abgebucht. Ich widerrief die Abbuchung worauf sich der Internetanbieter erneut bei mir meldete und mir mitteilte, dass die Kündigung erst zum 30.09.2008 eintreten werde, da laut AGB die Kündigungsfrist ein Monat vor Quartalsende zu erfolgen hat. Ich wies ihn darauf hin, dass es sich dabei um eine außerordentlich Kündigung handelt und nicht um eine „Regelkündigung“. Der Anbieter gab mir jedoch zu verstehen, dass er diese nicht ankennen würde. Die Leistungen des Anbieters beziehe ich seit dem 30.06.2008 nicht mehr.
Nun meine Fragen...
Rechtfertigen das zeitweise Nichterbringen der Leistungen eine außerordentliche Kündigung? Und wenn nicht, dann das Erhöhen der Telefonkosten der Servicehotline die zuvor kostenfrei war und mir diese Erhöhung nicht mitgeteilt wurde?
Gibt es eine Frist bei einer außerordentliche Kündigung oder kann dem Anbieter zugemutet werden, dass er die Kündigung vom 18.06.2008 bis zum 30.06.2008 registriert? Wie ist denn da die Rechtslage?
So, jetzt bin ich mal gespannt und schon mal danke
...Am 17.06.2008, verweigerten plötzlich die Internetverbindung sowie das Telefon ihre Dienste. Nach etwa einer halben Stunde arbeiteten wieder beide Zugangsportale, bis die Leitung erneut zusammenbrach.
...
Wie wurde denn der Ausfall seitens des Anbieters begründet
Handelte es sich evt. um einen Stromausfall bei dem Anbieter oder einer Zwischenstelle wegen eines Gewitters (soll es im Sommer geben) _________________ -------------------------
8tung Mensch das ist meine private Meinung, wer es glaubt, ist selber schuld !! PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie mitnehmen und behalten !!!
@ 8tung:
nein, dies wurde von dem Anbieter überhaupt nicht erläutert
@ bingo02:
ist das tatsächlich so, dass ich ständig auf der Homepage des Anbieters nachschauen muss, ob sich gerade mal die Kosten erhöhen? Sollte da nicht der Anbieter dies schriftlich dem Kunden mitteilen?
Und selbst wenn ich nicht mit dem Handy angerufen hätte, sondern von einem anderen Festnetz, hätte die Minute auch 0,49 Euro pro Minute gekostet, was vorher kostenlos war....
Rechtfertigen das zeitweise Nichterbringen der Leistungen eine außerordentliche Kündigung?
M. E.: nein.
Erstens kann es durchaus an einem Gewitter o. ä. gelegen haben, wie 8tung bereits schrieb. Selbst wenn nicht, denke ich, dass auch bei kurzzeitigen Ausfällen seitens des Anbieters aus technischen Gründen kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Zitat:
Und wenn nicht, dann das Erhöhen der Telefonkosten der Servicehotline die zuvor kostenfrei war und mir diese Erhöhung nicht mitgeteilt wurde?
M. E. ebenfalls nein.
Abgesehen davon wurde Ihnen die Änderung letztendlich beim Anruf der kostenfreien Nummer mitgeteilt.
Und wenn wir ehrlich sind: hätte es Sie großartig interessiert, wenn man Ihnen die neue Nummer mitgeteilt hätte zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie die Nummer nicht anzurufen gedenken? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Rechtfertigen das zeitweise Nichterbringen der Leistungen eine außerordentliche Kündigung?
Ungeachtet der Verschuldensfrage wohl nicht, da gesetzlich in der Regel eine vorherige Abmahnung unter Setzung einer Frist zur Leistungserbringung vorausgesetzt wird. In der Praxis wird das durch AGB konkretisiert.
foerbsn hat folgendes geschrieben::
Und wenn nicht, dann das Erhöhen der Telefonkosten der Servicehotline die zuvor kostenfrei war und mir diese Erhöhung nicht mitgeteilt wurde?
Ist denn eine kostenfreie Servicehotline Vertragsbestandteil?? (Ich vermute mal nicht...)
foerbsn hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Frist bei einer außerordentliche Kündigung oder kann dem Anbieter zugemutet werden, dass er die Kündigung vom 18.06.2008 bis zum 30.06.2008 registriert?
Hä? Es gibt ausserordentliche Kündigungen und fristlose Kündigungen. Letztere sind - wie der Name schon sagt - fristlos. Ausserordentliche Kündigungen sind in der Regel auch fristlos - müssen es jedoch nicht sein.
Spätestens vor Gericht würde dann geklärt, ob eine wirksame (ausserordentliche) fristlose Kündigung erklärt worden ist und ob diese begründet ist. _________________ Null Komma
***
nix
@ 8tung:nein, dies wurde von dem Anbieter überhaupt nicht erläutert
so wie ich es lese, haben sie bei dem anbieter überhaupt nicht nachgefragt, was denn die störung verursacht hat. (Nach etwa 5 Minuten in der Warteschleife beendete ich das Gespräch verärgert.)
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