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Eine Person hat am 13. März 2008 eine Anzeige ausdrücklich Straßenverkehrsordnung Par. 49 STVO - Bemerkung Schlangenlinienfahren und des dichten Auffahrens mit Fernlicht auf der BAB.
Die Person hat anschließend, ausgesagt weder jemanden Dicht aufgefahren zu seien oder Schlangenlinien gefahren zu seien, desweitern hat sie erläutert das in Deutschland Rechtsfahrtgebot herscht und keinerlei Fahrer bedrängt wurden.
Das ganze ist jetzt knapp 5 Monate her und es kam bis jetzt noch kein weiteres Schreiben. Wie findet man heraus, was mit dieser Anzeige laut Par. 49 ist ?
Das Problem ist dass diese Strafanzeige gestellt wurde wo eine Person noch in der Probezeit war aber diese Probezeit ist nun schon längst vorbei.
Das weitere Problem ist dass die Person vor 1 Monat eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen hat und zwar wurde ein Fahrzeug angefahren, Parkrempler, es wurde knapp 2 Stunden gewartet bis niemand anzutreffen war, anschließend hatte die Person einen wichtigen Ärztlichen Termin mit den kleinen Bruder und keinerlei Mobiltelfon zur Hand. Desweitern zog ein Sturm auf und man konnte keinerlei Zettel hinterlassen.
Es gab auch einen Zeugen der das ganze bezeugen konnte und dies auch schriftlich getan hat, genauso geäußert. Die Frage ist ob die Anzeige nicht fallen gelassen wird da sich die Person direkt nach 3 Stunden den Schaden gemeldet hat und auch ausreichend gewartet hat.
Nun vor knapp 3 Tagen, wurde die Person geblitzt auf der Kraftfahrtstraße 130 kmH erlaubt und plötzlich ein 100 kmH Schild und genau mit 140 in den Radar. Das gibt wohl 3 Punkte 100 Geldstrafe.
Aber was meinen Sie kommt mit der ersten Straftat und der 2. heraus, Person braucht den Führerschein für Arzt fahrten etc., die Person hat Hautkrebs und eine Autoimmunerkrankung.
Was meinen Sie. Wie bekommt man heraus ob die Anzeige fallen gelassen wurde, bei der Person gab es schonmal Anzeigen wegen Sachbeschädigung und dies wurde fallen gelassen und es gab auch kein Schreiben ?
Kann man ohne Rechtsschutz irgendwo auskunft darüber bekommen ?
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