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Kann ich dagegen vorgehen?
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Timmm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 05:42    Titel: Kann ich dagegen vorgehen? Antworten mit Zitat

Hi,

ich war gestern ziemlich betrunken und habe im Übermut ein Straßenschild umgetreten.
Dabei hat mich zufällig die Polizei gesehen und mich daraufhin 7 Stunden in den Knast gesperrt.

Das ist doch keine normale Praktik , ich meine ich habe das schild nicht beschädigt, und wenn sie mich aufgefordert hätten es wieder hinzustellenm hätt ich es auch getan.

Stattdessen, musste ich ab in den Knast wie der letzte schwerverbrecher.

Kann ich dagegen vorgehen oder haben die das recht für so einen unagebrachten kack?

Wie ist da die Rechtslage?

mfG Timmm
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das nötig ist, um Leute, die unter Alkoholeinfluß irgendwelchen Unsinn machen oder sich selbst gefährden, daran zu hindern, ist es zulässig, sie in Gewahrsam zu nehmen. Dafür erhebt die Polizei übrigens sogar noch Unterbringungsgebühren. Gegen einen solchen Gebührenbescheid kann man sofern landesrechtliche Vorschriften nicht besimmten, das ein Widerspruchsverfahren nicht stattfindet, Widerspruch, sonst Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingelegen.

Darüber hinaus kann man auch die Freiheitsentziehung an sich einschließlich der Dauer und der Behandlung angreifen. Welches Gericht dafür zuständig ist, hängt jedoch vom Bundesland ab, entweder ein Zivilgericht (in der Regel Verfahren nach FGG, Achtung in manchen Bundesländern sind kurze Fristen zu beachten) oder aber das Verwaltungsgericht (z.B. Hamburg), je nachdem was im jeweiligen Polizeigesetz steht. Die Fortsetzungsfeststellungs beim Verwaltungsgericht kann innerhalb eines Jahres eingelegt werden. Der Streitwert beträgt allerdings 5000 Euro mithin, fallen 363 Euro Gerichtsgebühren an. Wer bedürftig ist, kann für das Verfahren Prozesskostenhilfe erhalten, ein Anwaltszwang besteht nicht, die Gegenseite kann in solchen Verfahren in der Regel keine Kosten geltend machen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 07:01    Titel: Re: Kann ich dagegen vorgehen? Antworten mit Zitat

Timmm hat folgendes geschrieben::
...
Kann ich dagegen vorgehen oder haben die das recht für so einen unagebrachten kack?
...

Hallo Timmm,

eine andere Wortwahl wäre nicht schlecht. Winken

Mit den Augen rollen ... "dagegen vorgehen? .... - weniger trinken? Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Timmm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

danke,

ich hab mir schon gedahct, dass sich da natürlich nix machen lässt.

Und sorry für meine wortwahl aber ich bin grad erst wieder frei gekommen und bin mächtig angefressen.
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ Timm

bist du einem Richter vorgeführt worden ?



vielleicht kannst du nämlich doch was machen!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 07:48    Titel: Re: Kann ich dagegen vorgehen? Antworten mit Zitat

Timmm hat folgendes geschrieben::
...
ich war gestern ziemlich betrunken und habe im Übermut ein Straßenschild umgetreten.
Dabei hat mich zufällig die Polizei gesehen und mich daraufhin 7 Stunden in den Knast gesperrt. ...
und
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
...vielleicht kannst du nämlich doch was machen!

Hallo D.Ritter,

falls es sich bei dem Straßenschild um ein bestimmtes Verkehrsschild gehandelt hat, kann ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" vorliegen.

Wie betrunken Timmm war (wie viel Promill er hatte) geht aus dem Eröffnungsthread nicht hervor. Daher kann die Nacht in der Ausnüchterungszelle auch als notwendige Schutzmaßnahme im Interesse des Betroffenen angesehen werden.

Aber Timmm kann etwas machen, in Zukunft. Weniger trinken.

Liebe Grüße

Klaus
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D.R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

In einem Punkt sind wir uns einig;

Zitat:
Timmm kann etwas machen, in Zukunft. Weniger trinken.



Ob bei dem Umtreten tatsächlich ein gefährlicher Eingriff vorliegt oder nur ne Sachbeschädigung oder gar die gemeinschädliche Sachbeschädigung lass ich mal offen.

Straftat ja !
und die Folge:
IDF und entlassen oder U-Haft.

U-Haft scheidet wohl aus.
Bleibt entlassen nach IDF Ausrufezeichen

Pfeil Jetzt kommt das Ding mit betrunken und Schutzhaft.

und die Frage:
- war ein Arzt da und die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt ?
-und hat ein Richter den Gewahrsam angeordnet ?

dann wäre ja alles OK.

Handelt die Polizei aus eigenen Machtvollkommenheit, um den betrunkenen Randalierer zu erziehen ist das rechtswidrige Freiheitsberaubung.


Ich habe kein Verständnis für Menschen die besoffen randalieren und Verkehrsschilder umtreten aber ich habe auch kein Verständnis dafür, dass der 7 Stunden eingesperrt wird !
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
...
Handelt die Polizei aus eigenen Machtvollkommenheit, um den betrunkenen Randalierer zu erziehen ist das rechtswidrige Freiheitsberaubung.


Ich habe kein Verständnis für Menschen die besoffen randalieren und Verkehrsschilder umtreten aber ich habe auch kein Verständnis dafür, dass der 7 Stunden eingesperrt wird !

Hallo D.Ritter,

wenn dem so war, dann wäre Dein Vorschlag die richtige Vorgehensweise. Allerdings sehe ich aus den bisherigen Angaben des Threaderstellers noch keine Anzeichen dafür. Für eine objektive Betrachtung fehlen im übrigen die Angaben der Polizei. Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob die Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren oder nicht. Dies wird kein noch gutes Forum leisten können. Winken

Liebe Grüße

Klaus
__________

@ Timmm - siehe [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsfeststellung_%28Recht%29]IDF[/url] Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 09.08.08, 08:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Schoggi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2007
Beiträge: 307

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::

und die Frage:
- war ein Arzt da und die Gewahrsamsfähigkeit festgestellt ?
-und hat ein Richter den Gewahrsam angeordnet ?

dann wäre ja alles OK.

Handelt die Polizei aus eigenen Machtvollkommenheit, um den betrunkenen Randalierer zu erziehen ist das rechtswidrige Freiheitsberaubung.


Kaum zu glauben, aber Du hast echt keine Ahnung!

In den Polizeigesetzen ist geregelt, wann eine Person bei einer Ingewahrsamnahme einem Richter vorgeführt werden muss. Dort ist davon die Rede, dass die Person unverzüglich einem Richter vorgeführt werden muss. Weiter steht dort (in den meisten, ich werde jetzt aber nicht alle durchsehen), dass von der Vorführung abgesehen werden kann, wenn der Grund der Ingewahrsmnahme vor der Möglichkeit die Person einem Richter vorzuführen, weggefallen ist, nicht notwendig ist. Und da wohl kein Richter um 4 Uhr greifbar ist, kann die Person auch nicht vorgeführt werden.

Weiter wüsste ich gerne, wo steht, dass jeder in Gewahrsam genommene, eine Bestätigung von einem Arzt braucht, dass er Haftfähig ist und bei einem Nichterfolgen die Gewarsahmnahme dann unrechtmäßig wird?!
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Zweifel entscheidet ein Richter, ob die Maßnahmen der Polizei rechtmäßig waren oder nicht



der Richter hat auch über die 7 Stunden Knast zu entscheiden !

und auf die Antwort von Timm bin ich gespannt !

war er beim Richter, so sind die 7 Stunden wohl OK.
war er nicht bei Richter, so würde ich ihn fragen warum nicht !?!?
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D.R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Schoggi hat folgendes geschrieben::


Kaum zu glauben, aber Du hast echt keine Ahnung!

In den Polizeigesetzen ist geregelt, wann eine Person bei einer Ingewahrsamnahme einem Richter vorgeführt werden muss. Dort ist davon die Rede, dass die Person unverzüglich einem Richter vorgeführt werden muss. Weiter steht dort (in den meisten, ich werde jetzt aber nicht alle durchsehen), dass von der Vorführung abgesehen werden kann, wenn der Grund der Ingewahrsmnahme vor der Möglichkeit die Person einem Richter vorzuführen, weggefallen ist, nicht notwendig ist. Und da wohl kein Richter um 4 Uhr greifbar ist, kann die Person auch nicht vorgeführt werden.




Kaum zu glauben, aber Du hast echt keine Ahnung!

In Art 104 II GG steht, dass nur der Richter über Freiheitsentziehungen entscheidet. In den Polizeigesetzen ist ebenfalls ein Vorschrift über die Richtervorführung geschrieben, die den verfassungsrechtlichen Mindeststandard aus Art 104 II noch weiter einschränkt und auch Maßnahmen die als Freiheitsbeschränkung ausgelegt werden können durch den Richter angeordnet werden.

Die Kurzeitklausel findet nur dann Anwendung, wenn der Betroffen dementsprechend belehrt wurde und auf sein Recht auf Richtervorführung verzichtet (u.a. hier nachzulesen).


Pfeil um 4 Uhr muss nach Rechtsprechung des BVerG ein Richter erreichbar sein. Ist keiner erreichbar wird die Freiheitsentziehung rechtswidrig, der Betroffene ist zu entlassen.
(- 2 BvR 2292/00 -)
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schoggi hat folgendes geschrieben::
...
Kaum zu glauben, aber Du hast echt keine Ahnung!

In den Polizeigesetzen ist geregelt, wann eine Person bei einer Ingewahrsamnahme einem Richter vorgeführt werden muss. ...

Hallo Schoggi,

ob hier - rechtlich gesehen - eine "Ingewahrsamnahme" vorlag, kann ich nicht erkennen.

Bisher haben wir einen Bürger, der "ziemlich betrunken" war. Ihm wurde die Gelegenheit geboten seinen Rausch in der "Ausnüchterungszelle" auszuschlafen. Mehr ist wohl nicht passiert.

Liebe Grüße

Klaus


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 09.08.08, 08:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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D.R.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 693

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dipl Sozi.


was wird das jetzt für ne Nummer ? Timm war freiwillig da ? NÖ ! wenn die TÜr zu war ist es ne Gewahrsamnahme !!!
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Timmm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

also ich wurde keinem richter vorgeführt.
Außerdem haben die Polizisten eigentlich gar nichts zu mir gesagt.
Außer dass ich jetzt in die Zelle komm bis ich wieder nüchtern bin.
Ganz am anfang hatte ich über 1 Promille.
Im Polizeiauto habe ich mich völlig normal verhalten und auch nochmal erklärt, dass es mir leid tut das schild getreten zu haben.
Ich weiss nicht mehr genau , aber ich glaube es ist noch nichtmal umgefallen durch meinen tritt.
Und ich habe im auto schon darum gebeten, einfach daheim ausnüchtern zu können.

Als ich in der zelle nach ständigem klingeln und bitten nach einem neuen alkoholtest, nur noch 0,45 hatte wollten sie mich immer noch nicht rauslassen.
Ich muss zugeben, dass ich in der zelle sehr angespannt war und als ich den knopf zum klingeln noch nicht entdeckt hatte, habe ich auch gegen das gitter getreten, damit sie kommen und mir mal ein glas wasser geben.
Da haben sie mich gleich als hochagressiv bezeichnet deswegen, und gesagt da können sie mich nicht rauslassen.

Aber wie soll ich im dunkeln auch den knopf finden?

Ausserdem möchte ich noch anmerken, dass ich kein trinker bin.
Ich trink vielleicht 3 mal pro Jahr soviel.


Zuletzt bearbeitet von Timmm am 09.08.08, 08:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.08.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

D.Ritter hat folgendes geschrieben::
@ Dipl Sozi.


was wird das jetzt für ne Nummer ? Timm war freiwillig da ? NÖ ! wenn die TÜr zu war ist es ne Gewahrsamnahme !!!

Hallo D.Ritter,

die Nummer ist eigentlich ganz einfach und nicht ganz "Bierernst". Winken

Wer "ziemlich betrunken" ist, kommt manchmal in die Ausnüchterungszelle. Wir wissen aber nicht, wie betrunken Timmm war.

Ein Polizist kann sich u.U. selbst strafbar machen, wenn er einer "hilflosen Person" nicht hilft (unterlassene Hilfeleistung). Winken

Liebe Grüße

Klaus
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