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Verfasst am: 09.08.08, 13:53 Titel: Was darf der Anwalt der Gegenseite und was nicht?
In Scheidungsverfahren zwischen mir und meine Frau arbeitet der Anwalt mit sehr „merkwürdigen“ Methoden Zum Beispiel:
1) In Bezug auf meine Versicherungen ruft er die eine nach der andere an um zu erfahren was dort evtl .zu holen wäre. Darf er das ohne meine Zustimmung? Was ist mit dem Datenschutz, er müsste doch am besten Wissen, dass dies illegal ist, oder?
2) Das selber tut er mit meinen Arbeitgeber.
3) Er ruft meine Krankenkasse an um Informationen über meine Krankheit, Krankengeld sonstiges ob ich arbeite, oder nicht ab wann bis wann… Anschließend trägt er dem Gericht Märchengeschichten vor was er angeblich von der Krankenkasse erfahren hat (auch mit Angabe von Namen). Rücksprache meinerseits mit den hier angegebenen Personen ergab, dass er tatsächlich angerufen jedoch die im Gericht vorgetragenen Informationen entsprechen nicht der Wahrheit.
4) Er trägt vorsätzlich dem Gericht vor, dass Namenhafte Firma A bestens Ihre Mitarbeiter für den Fall der Krankheit abgesichert hat. Er weißt aber ganz genau, dass ich nicht für die Firma A sondern für die Firma B arbeite. Es handelt sich hier erneut um bewusste Täuschung des Gerichts zu meinen Nachteil.(Dies bereits das 2-te mal)
5) Es gab mehrere Verfahren in diesen Scheidungsverfahren. Der RA hat seine eigene Post an das Amtsgericht mehrmals vordatiert. Erhalt der Post nachdatiert zum Vorteil seiner Mandantin. Ist das Zulässig? Begründung war immer sehr dünn Sekretärin im Urlaub (obwohl er mehrere hat) etc.
6) Im Gericht trägt er vor, dass ich angeblich Nebeneinkünfte haben soll. Als Beweis liegt er ein Ausdruck vor ca. 9 Jahre alten Werbung die (vermute ich ) meine Frau mit aktuellen Datum versehen hat. Weiterhin trägt er vor, dass er anwaltlich versichert diese Werbung im Internet Gestern noch gesehen zu haben. Später stellt sich heraus dass dies ebenso wenig der Wahrheit entspräche.
7) Im Gerichtsaal hat er auch Anwaltlich versichert, dass er die Ehewohnung selbst dann und dann gesehen, betreten haben soll. Erst nach Massiven Widerstand meinerseits wo er gemerkt hat ich könnte Ihm evtl. das Gegenteil beweisen hat er Rückzieher gemacht und dies zurückgenommen.
Bisher habe ich nichts gemacht. Nun ist meine Geduld am Ende und würde gerne etwas dagegen unternehmen. Was kann ich nun tun? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Kann ich eine Strafanzeige gegen ihn stellen? Macht es Sinn sich an die Anwaltskammer zu wenden? Wird das irgendwelche disziplinär Maßnahmen zur Folge haben?
Für jeden Ratschlag wäre ich sehr Dankbar.
Verfasst am: 12.08.08, 11:09 Titel: Re: Was darf der Anwalt der Gegenseite und was nicht?
Hallo,
frank6 hat folgendes geschrieben::
In Scheidungsverfahren zwischen mir und meine Frau arbeitet der Anwalt mit sehr „merkwürdigen“ Methoden Zum Beispiel:.
...ich nehme an der gegnerische Anwalt?
frank6 hat folgendes geschrieben::
1) In Bezug auf meine Versicherungen ruft er die eine nach der andere an um zu erfahren was dort evtl .zu holen wäre. Darf er das ohne meine Zustimmung? Was ist mit dem Datenschutz, er müsste doch am besten Wissen, dass dies illegal ist, oder?
2) Das selber tut er mit meinen Arbeitgeber.
3) Er ruft meine Krankenkasse an um Informationen über meine Krankheit, Krankengeld sonstiges ob ich arbeite, oder nicht ab wann bis wann….
...merkwürdig bzw. höchst dubios ist es, dass er - also der gegnerische Anwalt!? - dort tatsächlich Auskünfte erhält!! Wen das so leicht geht, versuche ich das auch gleich mal, da spare ich mir Auskunftsanträge/-urteile und das Problem, diese zu vollstrecken!
frank6 hat folgendes geschrieben::
Anschließend trägt er dem Gericht Märchengeschichten vor was er angeblich von der Krankenkasse erfahren hat (auch mit Angabe von Namen). Rücksprache meinerseits mit den hier angegebenen Personen ergab, dass er tatsächlich angerufen jedoch die im Gericht vorgetragenen Informationen entsprechen nicht der Wahrheit.
4) Er trägt vorsätzlich dem Gericht vor, dass Namenhafte Firma A bestens Ihre Mitarbeiter für den Fall der Krankheit abgesichert hat. Er weißt aber ganz genau, dass ich nicht für die Firma A sondern für die Firma B arbeite. Es handelt sich hier erneut um bewusste Täuschung des Gerichts zu meinen Nachteil.(Dies bereits das 2-te mal)
...das läßt sich ja offenbar sehr leicht widerlegen; dass daraus ein Nachteil entstehen soll, wenn jemand was wahrheitswidriges vorträgt, dies aber eben leicht aufgeklärt/widerlegt werden kann, erschließt sich mir nicht. Der Versuch damit etwas zu erreichen oder jemanden zu "täuschen" ist ja dann mehr als untauglich.
frank6 hat folgendes geschrieben::
5) Es gab mehrere Verfahren in diesen Scheidungsverfahren. Der RA hat seine eigene Post an das Amtsgericht mehrmals vordatiert. Erhalt der Post nachdatiert zum Vorteil seiner Mandantin. Ist das Zulässig? Begründung war immer sehr dünn Sekretärin im Urlaub (obwohl er mehrere hat) etc.
...das ist ziemlich egal; Vordatierungen bringen doch keinen Vorteil!? Meist kommt es auf Einhaltung von Fristen an. Da kann man so viel vordatieren wie man will, denn im Zweifel muss etwas einfach rechtzeitig/frsitgemäß eingereicht/zugestellt werden.
frank6 hat folgendes geschrieben::
6) Im Gericht trägt er vor, dass ich angeblich Nebeneinkünfte haben soll. Als Beweis liegt er ein Ausdruck vor ca. 9 Jahre alten Werbung die (vermute ich ) meine Frau mit aktuellen Datum versehen hat. Weiterhin trägt er vor, dass er anwaltlich versichert diese Werbung im Internet Gestern noch gesehen zu haben. Später stellt sich heraus dass dies ebenso wenig der Wahrheit entspräche.
...na, dann ist das ja auch widerlegt.
frank6 hat folgendes geschrieben::
7) Im Gerichtsaal hat er auch Anwaltlich versichert, dass er die Ehewohnung selbst dann und dann gesehen, betreten haben soll. Erst nach Massiven Widerstand meinerseits wo er gemerkt hat ich könnte Ihm evtl. das Gegenteil beweisen hat er Rückzieher gemacht und dies zurückgenommen.
...dito.
frank6 hat folgendes geschrieben::
Bisher habe ich nichts gemacht. Nun ist meine Geduld am Ende und würde gerne etwas dagegen unternehmen. Was kann ich nun tun? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung? Kann ich eine Strafanzeige gegen ihn stellen? Macht es Sinn sich an die Anwaltskammer zu wenden? Wird das irgendwelche disziplinär Maßnahmen zur Folge haben?
Für jeden Ratschlag wäre ich sehr Dankbar.
Bisweilen wird gerade in Scheidungsverfahren mit harten Bandagen gekämpft. Ein strafwürdiges Verhalten des Anwaltes kann ich aber bislang nicht entdecken.
Auch sollte man sich bei einem Vortrag/Handeln eines Anwaltes einfach auch immer vor Augen führen, dass er das Sprachrohr seines Mandanten ist und keinerlei eigenes Interesse an dem Ablauf oder Ergebnis eines (Scheidungs-)Verfahrens ihm fremder Parteien hat. _________________ Gruß
Peter H.
Verfasst am: 12.08.08, 14:54 Titel: Re: Was darf der Anwalt der Gegenseite und was nicht?
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Ein strafwürdiges Verhalten des Anwaltes kann ich aber bislang nicht entdecken.
Auch sollte man sich bei einem Vortrag/Handeln eines Anwaltes einfach auch immer vor Augen führen, dass er das Sprachrohr seines Mandanten ist und keinerlei eigenes Interesse an dem Ablauf oder Ergebnis eines (Scheidungs-)Verfahrens ihm fremder Parteien hat.
Wenn der RA wahrheitswidrig erzählt, er habe selber irgendwas gesehen oder betreten, kann er doch hinterher nicht behaupten, der Mandant habe ihm so gesagt .
Ist mehrfacher versuchter Prozessbetrug (Täuschung des Gerichts, um dem Mandanten rechtswidrig finanzielle Vorteile zu erkämpfen) nur deshalb nicht strafbar, weil die Täuschung nicht gelungen ist? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.08.08, 15:41 Titel:
Wenn das so stimmt wie dargestellt, muß ich auch ausnahmsweise mal dem Mandanten beipflichten. Auch bei "harten Bandagen" lasse ich mir vom Gegenanwalt keine bewußten Unwahrheiten gefallen. Mit "harten Bandagen im Scheidungsverfahren" ist eher überspitzte Darstellung im Rahmen von Werturteilen gemeint ("Rabenvater", "vernachlässigt", "erziehungsunfähig"), keinesfalls jedoch bewußt unwahrer Sachvortrag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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